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   FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2011 - 2 K 1427/11   

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https://dejure.org/2011,30132
FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2011 - 2 K 1427/11 (https://dejure.org/2011,30132)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.12.2011 - 2 K 1427/11 (https://dejure.org/2011,30132)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 2 K 1427/11 (https://dejure.org/2011,30132)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkungspflicht eines Steuerpflichtigen bei der Klärung der Frage der Existenz von ausländischen Konten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis von Geldanlagen im Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anforderungen an den Nachweis von Geldanlagen im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Erpressung der LLB: Vorsicht bei abhandengekommenen Bankdaten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08

    Erpressung und Beihilfe zur Erpressung durch Drohung mit der Veröffentlichung von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2011 - 2 K 1427/11
    Auf das Urteil des Landgerichts Rostock vom 23. Januar 2009 wird verwiesen (Aktenzeichen 19 KLs 5/08, juris Dokument).
  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2011 - 2 K 1427/11
    Dies gilt auch für die Verletzung so genannter erweiterter Mitwirkungspflichten bei internationalen Steuerpflichtigen nach § 90 Abs. 2 AO (BFH Urteil vom 7. November 2006 VIII R 81/04, Bundessteuerblatt II 2007, 364).
  • FG Hessen, 25.02.2003 - 11 K 5466/00

    Zurechnung; Treuhandverhältnis; ausländische Kapitalgesellschaft;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2011 - 2 K 1427/11
    Das Nichtvorhandensein steuererheblicher Tatsachen nachzuweisen (so genannter Negativnachweis) ist aber nicht möglich, jedenfalls für einen Steuerpflichtigen unzumutbar, weshalb für einen Negativbeweis auch keine Mitwirkungspflicht gemäß § 90 AO besteht (Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 25. Februar 2003 11 K 5466/00 u.a., juris Dokument unter Verweis auf Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO und FGO, § 90 Randziffer 25, 47).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 14 K 14207/15

    Rechtfertigen Formfehler Schätzungen durch das Finanzamt?

    Für einen Negativbeweis bestehe auch keine Mitwirkungspflicht nach § 90 AO (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2011 2 K 1427/11).

    Das Nichtvorhandensein steuererheblicher Tatsachen nachzuweisen (so genannter Negativnachweis) ist aber nicht möglich, weshalb für einen Negativbeweis auch keine Mitwirkungspflicht gemäß § 90 AO besteht (Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14.12.2011 2 K 1427/11, NZWiSt 2012, 398; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 25.02.2003 11 K 5466/00 -juris; -Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO/FGO, § 90 AO Rn. 116).

    Erlangt das Finanzamt Informationen über eine angebliche Geldanlage eines deutschen Anlegers bei einer liechtensteinischen Bank aus einem kriminellen Umfeld und unternimmt das Finanzamt keine weiteren Ermittlungsmaßnahmen, die die Existenz einer Geschäftsbeziehung zu dieser Bank beweisen bzw. wie die Geldanlage hätte erwirtschaftet werden können, lässt sich selbst bei einer Verlagerung des Wohnsitzes und der Mitnahme des Vermögens ins Ausland, nicht auf die Absicht zur Steuerhinterziehung schließen (vgl. hierzu: FG Rheinland Pfalz, Urteil vom 12.12.2011 2 K 1427/11, NZWiSt 2012, 308).

  • FG Nürnberg, 21.10.2015 - 5 K 456/14

    Schätzung ausländischer Kapitaleinkünfte durch das Finanzamt: Indizienbeweis und

    Das Nichtvorhandensein steuererheblicher Tatsachen nachzuweisen (so genannter Negativnachweis) ist aber nicht möglich, weshalb für einen Negativbeweis auch keine Mitwirkungspflicht gemäß § 90 AO besteht (Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14.12.2011 2 K 1427/11, NZWiSt 2012, 398; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 25.02.2003 11 K 5466/00., juris Dokument Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO/FGO, § 90 AO Rn. 116).
  • FG Hamburg, 21.12.2012 - 6 K 33/11

    Abgabenordnung: Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

    Es kommt damit auch nicht auf die von der Klägerin zitierten Entscheidungen (z. B. EuGH vom 06.09.2012 C 324/11, BFH/NV 2012, 1757 oder FG Rheinland-Pfalz vom 14.12.2011,2 K 1427/11, juris) an, wonach sich eine Beweislastverteilung zu Lasten des Beklagten ergibt.
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