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FG Sachsen, 02.10.2006 - 2 K 143/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Korrektur eines Steuerbescheides wegen offensichtlicher Unrichtigkeit; Anwendbarkeit von § 129 Abgabenordnung (AO) auf Versehen eines Steuerpflichtigen; Berücksichtigung von Mieteinnahmen in der Anlage V sowie der Gewinnermittlung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 129 S. 1
Offenbare Unrichtigkeit bei der doppelten Erfassung von Mieteinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Offenbare Unrichtigkeit bei der doppelten Erfassung von Mieteinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 02.10.2006 - 2 K 143/06
- BFH, 04.06.2008 - X R 47/07
Papierfundstellen
- EFG 2008, 658
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 31.07.2002 - X R 49/00
Offenbare Unrichtigkeit; Ansatz eines zu hohen Ertraganteils einer …
Auszug aus FG Sachsen, 02.10.2006 - 2 K 143/06
Nur dann, wenn die Fehlerhaftigkeit der Angaben für das FA als offenbare Unrichtigkeit erkennbar war, das FA also eine offenbare Unrichtigkeit des Steuerpflichtigen als eigene übernommen hat, kommt eine Berichtigung nach § 129 AO in Betracht (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 31. Juli 2002 - X R 49/00, BFH/NV 2003, 2).
- BFH, 04.06.2008 - X R 47/07
Offenbare Unrichtigkeit - Saldierung materieller Fehler im Rahmen der …
Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 658 veröffentlichten Urteil ab.