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   FG Sachsen, 02.10.2006 - 2 K 143/06   

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https://dejure.org/2006,20183
FG Sachsen, 02.10.2006 - 2 K 143/06 (https://dejure.org/2006,20183)
FG Sachsen, Entscheidung vom 02.10.2006 - 2 K 143/06 (https://dejure.org/2006,20183)
FG Sachsen, Entscheidung vom 02. Oktober 2006 - 2 K 143/06 (https://dejure.org/2006,20183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Korrektur eines Steuerbescheides wegen offensichtlicher Unrichtigkeit; Anwendbarkeit von § 129 Abgabenordnung (AO) auf Versehen eines Steuerpflichtigen; Berücksichtigung von Mieteinnahmen in der Anlage V sowie der Gewinnermittlung

  • Judicialis

    AO § 129 S. 1; ; EStG § 4 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 129 S. 1
    Offenbare Unrichtigkeit bei der doppelten Erfassung von Mieteinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Offenbare Unrichtigkeit bei der doppelten Erfassung von Mieteinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 658
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 31.07.2002 - X R 49/00

    Offenbare Unrichtigkeit; Ansatz eines zu hohen Ertraganteils einer

    Auszug aus FG Sachsen, 02.10.2006 - 2 K 143/06
    Nur dann, wenn die Fehlerhaftigkeit der Angaben für das FA als offenbare Unrichtigkeit erkennbar war, das FA also eine offenbare Unrichtigkeit des Steuerpflichtigen als eigene übernommen hat, kommt eine Berichtigung nach § 129 AO in Betracht (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 31. Juli 2002 - X R 49/00, BFH/NV 2003, 2).
  • BFH, 04.06.2008 - X R 47/07

    Offenbare Unrichtigkeit - Saldierung materieller Fehler im Rahmen der

    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 658 veröffentlichten Urteil ab.
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