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   FG Münster, 22.04.1999 - 2 K 1551/95 F   

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https://dejure.org/1999,13943
FG Münster, 22.04.1999 - 2 K 1551/95 F (https://dejure.org/1999,13943)
FG Münster, Entscheidung vom 22.04.1999 - 2 K 1551/95 F (https://dejure.org/1999,13943)
FG Münster, Entscheidung vom 22. April 1999 - 2 K 1551/95 F (https://dejure.org/1999,13943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkung bestehender Unterbeteiligungsverhältnisse an einem GmbH-Anteil der Versteuerung eines Veräußerungsgewinns i.S.d. § 17 Einkommensteuergesetz (EStG); Korrektur eines Feststellungsbescheids nicht in Form eines Ergänzungsbescheids ; Ermittlung der in einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 965
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • FG Münster, 13.12.2001 - 2 K 1251/90

    Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden

    Mit Urteil vom 22.04.1999 Az 2 K 1551/95 F, auf das verwiesen wird, hat der erkennende Senat den Ergänzungsbescheid vom 08.06.1994 aufgehoben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Rechtsstreits wird auf den Inhalt der zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze und auf die Steuerakten des Bekl., einschließlich der mit Schriftsatz vom 14.07.1993 übersandten Akten, der Gerichts- und Steuerakten in dem Gerichtsverfahren 2 K 1551/95 F Bezug genommen.

    In dem vormals unter dem Aktenzeichen 2 K 1551/95 F beim Finanzgericht Münster rechtshängigen Klageverfahren war die Rechtmäßigkeit des Ergänzungsbescheids vom 08.06.1994 zum Feststellungsbescheid vom 08.10.1985 streitig.

    Auf das den Beteiligten bekannte Urteil 2 K 1551/95 - Textziffer I.2.a) bb) ccc) - wird Bezug genommen.

  • BFH, 08.11.2005 - VIII R 11/02

    Bindungswirkungen von Regelungen eines Feststellungsbescheides - wirtschaftliche

    Mit dem Bescheid vom 8. Oktober 1985 seien --so die Vorinstanz im ersten Rechtszug-- nicht nur die Kapitaleinkünfte der Unterbeteiligten, sondern auch deren Stellung als wirtschaftliche (Mit-)Eigentümer des GmbH-Anteils festgestellt worden (vgl. Urteil des FG Münster vom 22. April 1999 2 K 1551/95 F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 965).
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