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   FG Schleswig-Holstein, 19.05.2003 - 2 K 157/02   

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https://dejure.org/2003,10474
FG Schleswig-Holstein, 19.05.2003 - 2 K 157/02 (https://dejure.org/2003,10474)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.05.2003 - 2 K 157/02 (https://dejure.org/2003,10474)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Mai 2003 - 2 K 157/02 (https://dejure.org/2003,10474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1; EStG § 33 Abs. 2
    Geringe Jahresfahrleistung rechtfertigt höhere Pauschsätze für Kfz-Kosten von außergewöhnlich gehbehinderten Personen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Geringe Jahresfahrleistung rechtfertigt höhere Pauschsätze für Kfz-Kosten von außergewöhnlich gehbehinderten Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1166
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.10.1996 - III R 203/94

    Kfz-Kosten Schwerbehinderter als außergewöhnliche Belastung; Angemessenheit der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.05.2003 - 2 K 157/02
    Bei Steuerpflichtigen, die so gehbehindert sind, dass sie sich außerhalb des Hauses nur mit Hilfe eines Kfz bewegen können, sind grundsätzlich sämtliche Kfz-Kosten, soweit sie nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen, als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, mithin nicht nur die unvermeidbaren Kosten zur Erledigung privater Angelegenheiten, sondern in angemessenem Rahmen auch die Kosten für Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten (vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 2001 Bundessteuerblatt -BStBl- II 2002, 224; vom 22. Oktober 1996 BStBl II 1997, 384, m.w.N.).

    Zu dessen Bestimmung ist grundsätzlich neben einer Begrenzung der in aller Regel höchstens noch als angemessen zu beurteilenden jährlichen Fahrleistungen von 15.000 km grundsätzlich auf die in den Richtlinien bestimmten Pauschsätze zurückzugreifen (BFH-Urteile vom 13. Dezember 2001 und vom 22. Oktober 1996 a.a.O.).

    Der BFH konnte in seinen Urteilen vom 22. Oktober 1996 (a.a.O.) und vom 26. März 1997 (BStBl II 1997, 538) allerdings offen lassen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein solcher Ausnahmefall anzunehmen ist, weil im letztgenannten Fall eine Fahrleistung von nur gut 8.000 km p.a. noch keinen außergewöhnlichen Umstand darstellte.

  • BFH, 13.12.2001 - III R 40/99

    Kfz-Kosten bei Behinderten mit geringer Fahrleistung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.05.2003 - 2 K 157/02
    Allerdings hat er bei einer jährlichen Fahrleistung von 6.960 km noch keinen Grund für eine Abweichung von den Pauschsätzen gesehen (BFH v. 13.12.2001, BStBl II 2002, 224).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.05.2003 - 2 K 157/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH stellt dieser Pauschsatz eine sinnvolle typisierende Regelung dar (generell zur Zulässigkeit der Typisierung und Pauschalierung bei der Auslegung der Begriffe der Notwendigkeit und Angemessenheit in § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83, Entscheidungen des BVerfG -BVerfGE- 78, 214), die als Schätzung in § 162 der Abgabenordnung ( AO (1977)) eine ausreichende Rechtsgrundlage findet.
  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.05.2003 - 2 K 157/02
    Nach einer 1987/1988 durchgeführten Untersuchung betrug nämlich die durchschnittliche Jahresfahrleistung von 37 v. H. aller Pkw unter 10.000 km pro Jahr (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1991 BStBl II 1992, 1000, 1004, unter II. 8., m.w.N.).
  • BFH, 26.03.1993 - III R 9/92

    Führerscheinkosten für ein schwer steh- und gehbehindertes Kind sind neben dem

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.05.2003 - 2 K 157/02
    b) Die Pkw-Kosten sind neben dem Körperbehinderten-Pauschbetrag nach § 33 b Abs. 3 EStG zu berücksichtigen, der laufende und typische unmittelbar mit der Behinderung zusammenhängende Kosten ohne Einzelnachweis abgilt (BFH-Urteil vom 26. März 1993 BStBl II 1993, 749, 751; BFH-Beschluss vom 17. September 1999 in Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen - BFH/NV- 2000, 315 , m.w.N).
  • BFH, 26.03.1997 - III R 71/96

    Kfz-Kosten einer außergewöhnlich gehbehinderten Person als außergewöhnliche

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.05.2003 - 2 K 157/02
    Der BFH konnte in seinen Urteilen vom 22. Oktober 1996 (a.a.O.) und vom 26. März 1997 (BStBl II 1997, 538) allerdings offen lassen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein solcher Ausnahmefall anzunehmen ist, weil im letztgenannten Fall eine Fahrleistung von nur gut 8.000 km p.a. noch keinen außergewöhnlichen Umstand darstellte.
  • BFH, 18.12.2003 - III R 31/03

    Fahrtkosten bei Behinderten als außergewöhnliche Belastung

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1166 veröffentlicht.
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