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   FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17   

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https://dejure.org/2019,57361
FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17 (https://dejure.org/2019,57361)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.11.2019 - 2 K 2304/17 (https://dejure.org/2019,57361)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. November 2019 - 2 K 2304/17 (https://dejure.org/2019,57361)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1a
    Abzugsfähigkeit von Kosten für bauhandwerkliche Maßnahmen als Erhaltungsaufwendungen

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Anschaffungsnahe Aufwendungen: Einbeziehung von vor Erwerb getätigten Aufwendungen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Schönheitsreparaturen
    Steuerrechtliche Behandlung der Schönheitsreparaturen
    Aktuelles

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 14.06.2016 - IX R 15/15

    Kosten für die Herstellung der Betriebsbereitschaft als anschaffungsnahe

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17
    Der Bundesfinanzhof stelle in seinem Urteil vom 14. Juni 2016 ( IX R 15/15) klar, dass für den Regelfall von anschaffungsnahen Aufwendungen auszugehen sei, wenn entsprechende Aufwendungen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung anfielen.

    Die Auslegung des Gesetzes durch das Finanzamt sei vor dem Hintergrund der Ausführungen des Bundesfinanzhofs in seinen Urteilen IX R 15/15 und IX R 39/97 sowie ausgehend von der Gesetzesbegründung (vgl. BTDrucks15/1562, S. 32) nicht nachzuvollziehen.

    Die zu anschaffungsnahen Herstellungskosten ergangenen Urteile vom 14. Juni 2016 ( IX R 15/15, IX R 22/15 und IX R 25/14) zeigten, dass der Bundesfinanzhof nicht stets den Begriff der "Anschaffung"verwende, sondern umfassender formuliere; so spreche er teilweise vom "Erwerb"oder vom "Zusammenhang mit dem Erwerb", so dass das Gericht den Begriff "Anschaffung"nicht wortgetreu auslege.

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17
    Welche Aufwendungen demgegenüber zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinn- und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 HGB (vgl. BFH, Urteil vom 12. September 2001, IX R 52/00, BStBl II 2003, 574 ).

    Abgesehen hiervon führen Kosten für Baumaßnahmen im Anschluss an den Erwerb und vor der erstmaligen Nutzung eines Gebäudes auch dann zu Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB , wenn funktionsuntüchtige Teile des Gebäudes, die für seine Nutzung z.B. als Wohnung unerlässlich sind, wiederhergestellt werden, etwa bei einer defekten Heizung, bei die Bewohnbarkeit ausschließendem Wasserschäden oder bei einer durch Brand verwüsteten Wohnung (vgl. BFH, Urteil vom 12. September 2001, IX R 52/00, a.a.O.).

    Der Gesetzgeber verfolgt mit der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG den Zweck, einerseits die bis zur Rechtsprechungsänderung durch die Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97 (BStBl II 2003, 569 ) und in BFHE 198, 85 , BStBl II 2003, 574 bestehende Rechtslage zum anschaffungsnahen Aufwand gesetzlich festzuschreiben und andererseits aus Gründen der Rechtsvereinfachung und -sicherheit eine typisierende Regelung zu schaffen.

  • BFH, 14.06.2016 - IX R 25/14

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17
    Die getätigten Aufwendungen erfüllten den Begriff der Erhaltungsaufwendungen, wie er vom Bundessfinanzhof im Urteil vom 24. Juni 2016 (IX R 25/14) herausgearbeitet worden sei.

    Die zu anschaffungsnahen Herstellungskosten ergangenen Urteile vom 14. Juni 2016 ( IX R 15/15, IX R 22/15 und IX R 25/14) zeigten, dass der Bundesfinanzhof nicht stets den Begriff der "Anschaffung"verwende, sondern umfassender formuliere; so spreche er teilweise vom "Erwerb"oder vom "Zusammenhang mit dem Erwerb", so dass das Gericht den Begriff "Anschaffung"nicht wortgetreu auslege.

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17
    Erwirbt er z.B. ein vermietetes Gebäude und tritt in das Mietverhältnis ein (vgl. § 566 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -), dann ist es insoweit betriebsbereit i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB (vgl. BFH, Urteil vom 12. September 2001, IX R 39/97, BStBl II 2003, 569 ).

    Der Gesetzgeber verfolgt mit der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG den Zweck, einerseits die bis zur Rechtsprechungsänderung durch die Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97 (BStBl II 2003, 569 ) und in BFHE 198, 85 , BStBl II 2003, 574 bestehende Rechtslage zum anschaffungsnahen Aufwand gesetzlich festzuschreiben und andererseits aus Gründen der Rechtsvereinfachung und -sicherheit eine typisierende Regelung zu schaffen.

  • BFH, 13.03.2018 - IX R 41/17

    Nach Anschaffung unvermutet angefallene Kosten zur Wiederherstellung des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17
    Gleiches gilt für Kosten zur Beseitigung von bei Anschaffung des Gebäudes angelegter, aber erst nach dem Erwerb auftretender altersüblicher Mängel und Defekte; auch solche Aufwendungen sind ihrer Natur nach verdeckte Mängel und mithin in die Betragsgrenze der anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG mit einzubeziehen (vgl. BFH, Urteil vom 13. März 2018, IX R 41/17, BStBl II 2018, 533 ).

    Die Regelvermutung für das Vorliegen anschaffungsnaher Herstellungskosten i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gilt für solche Schäden nicht (vgl. BFH, Urteil vom 13. März 2018, a.a.O.).

  • BFH, 08.09.1994 - IV R 85/93

    § 3 Nr. 20 c GewStG ist auf Einrichtungen zur ambulanten Pflege anwendbar. Diese

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17
    Die Auslegung einer Norm findet aber (grundsätzlich) ihre Grenze an dem eindeutigen Wortlauft der betreffenden gesetzlichen Vorschrift (vgl. BFH, Urteile vom 8. September 1994, IV R 85/93, BStBl II 1995, 67 ).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90

    Anschaffungsnahe Aufwendungen nach Ablauf von drei Jahren seit der Anschaffung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17
    Eine Erweiterung des maßgeblichen Zeitraums habe der Bundesfinanzhof beispielsweise mit Urteil vom 30. Juli 1991 ( IX R 123/90) in einem Fall von Aufwendungen nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist angenommen.
  • BFH, 14.06.2016 - IX R 22/15

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17
    Die zu anschaffungsnahen Herstellungskosten ergangenen Urteile vom 14. Juni 2016 ( IX R 15/15, IX R 22/15 und IX R 25/14) zeigten, dass der Bundesfinanzhof nicht stets den Begriff der "Anschaffung"verwende, sondern umfassender formuliere; so spreche er teilweise vom "Erwerb"oder vom "Zusammenhang mit dem Erwerb", so dass das Gericht den Begriff "Anschaffung"nicht wortgetreu auslege.
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17
    Hierzu gehören sämtliche Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen, die dazu dienen, die Verwendungs- und Nutzungsmöglichkeit eines Vermietungsobjekts in entsprechendem Zustand zu erhalten oder wiederherzustellen, auch dann, wenn einzelne Bestandteile durch zeitgemäße neue ersetzt werden (vgl. BFH, Urteil vom 9. Mai 1995, IX R 116/92, BStBl II 1996, 632 ).
  • BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03

    Abstandszahlungen an Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (vgl. BFH, Urteil vom 7. Juli 2005, IX R 38/03, BFH/NV 2005, 1937 ).
  • BFH, 17.12.2009 - III R 92/08

    Anschaffung eines Grundstücks bei Besitzübergabe vor dem vertraglich vereinbarten

  • BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08

    Zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, keine

  • BFH, 18.08.2010 - X R 30/07

    Abgrenzung von Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwendungen hinsichtlich

  • BFH, 24.03.2006 - III R 6/04

    Investitionszulage: Dreijährige Zugehörigkeit zum Anlagevermögen, Übergang des

  • BFH, 28.11.2006 - III R 17/05

    InvZul: Zeitpunkt der Anschaffung

  • BFH, 24.06.2008 - IX R 49/06

    Umbaumaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen "an" einem Gebäude - Entstehung eines

  • BFH, 24.07.2008 - IX R 49/06

    Voraussetzungen von Sonderabschreibungen für Modernisierungsmaßnahmen und andere

  • BFH, 17.09.2008 - IX R 58/07

    Neuherstellung einer Wohnung

  • BFH, 28.04.2020 - IX B 121/19

    Keine Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG auf Aufwendungen des

    Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 13.11.2019 - 2 K 2304/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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