Rechtsprechung
   FG Münster, 21.04.2016 - 2 K 2410/14 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13886
FG Münster, 21.04.2016 - 2 K 2410/14 E (https://dejure.org/2016,13886)
FG Münster, Entscheidung vom 21.04.2016 - 2 K 2410/14 E (https://dejure.org/2016,13886)
FG Münster, Entscheidung vom 21. April 2016 - 2 K 2410/14 E (https://dejure.org/2016,13886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,13886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung des Veranlagungswahlrechts durch einen Treuhänder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausübung des Veranlagungswahlrechts durch einen Treuhänder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de

    EStG § 26a
    Ausübung des Veranlagungswahlrechts durch einen Treuhänder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Veranlagung: Wahlrecht - Wahl getrennter Veranlagung durch den Insolvenzverwalter für den Insolvenzschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalterin darf das Wahlrecht zur getrennten Veranlagung ausüben

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2016, 649
  • EFG 2016, 1177
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 30.08.2012 - III R 40/10

    Veranlagungswahlrecht von Ehegatten und Missbrauch von rechtlichen

    Auszug aus FG Münster, 21.04.2016 - 2 K 2410/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann das Veranlagungswahlrecht deshalb bis zur Unanfechtbarkeit des betreffenden Einkommensteuerbescheids ausgeübt und eine einmal getroffene Wahl hinsichtlich der Veranlagungsart --vorbehaltlich rechtsmissbräuchlicher oder willkürlicher Antragstellung-- bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht widerrufen werden (vgl. BFH-Urteil vom 30.08.2012 III R 40/10, BFH/NV 2013, 193 m.w.N.).

    Diese Einschränkung wird aus dem auch im Steuerrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitet (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30.08.2012 III R 40/10, BFH/NV 2013, 193; BFH-Beschluss vom 07.02.2005 III B 101/04, BFH/NV 2005, 1083).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, selbst dann, wenn die Ausübung des Wahlrechts zur Folge haben sollte, dass der Beklagte der Klägerin die von der Beigeladenen zu 1. gezahlte Lohnsteuer teilweise erstatten muss, während sich die aufgrund der Ausübung des Wahlrechts bei dem Beigeladenen zu 2. ergebenden Zahllasten nicht beigetrieben werden können (vgl. BFH-Urteil vom 30.08.2012 III R 40/10, BFH/NV 2013, 193).

  • BFH, 22.03.2011 - III B 114/09

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Vorliegen spezieller

    Auszug aus FG Münster, 21.04.2016 - 2 K 2410/14
    Zu den betreffenden Rechten gehört unter anderem das Veranlagungswahlrecht nach § 26 Abs. 2 EStG, bei dem es sich nach gefestigter Rechtsprechung nicht um ein höchstpersönliches, sondern um ein vermögensbezogenes und damit der Insolvenzmasse zuzuordnendes Recht handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 22.03.2011 III B 114/09, BFH/NV 2011, 1142; FG Köln, Urteil vom 30.09.2015 14 K 2679/12; EFG 2016, 34; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.03.2009 2 K 409/07, juris; FG Münster, Urteil vom 22.11.2006 2 K 5809/04 E, ZInsO 2007, 383).

    Der Antrag der Klägerin, die Beigeladenen getrennt zu veranlagen, erfolgte damit nicht aus unsachlichen Motiven, sondern um die Insolvenzmasse zu vergrößern, was gerade dem Zweck des § 80 Abs. 1 InsO, die Insolvenzmasse möglichst ungeschmälert zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger zu erhalten, entspricht (in diesem Sinne auch BFH-Beschluss vom 22.03.2011 III B 114/09, BFH/NV 2011, 1142).

  • BFH, 07.02.2005 - III B 101/04

    Grundsätzliche Bedeutung - Zusammenveranlagung

    Auszug aus FG Münster, 21.04.2016 - 2 K 2410/14
    Diese Einschränkung wird aus dem auch im Steuerrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitet (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30.08.2012 III R 40/10, BFH/NV 2013, 193; BFH-Beschluss vom 07.02.2005 III B 101/04, BFH/NV 2005, 1083).

    Der Antrag nur eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung wird danach etwa als rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam angesehen, wenn der betreffende Ehegatte keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, dass sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zu einer Einkommensteuerveranlagung führen können (BFH-Beschluss vom 07.02.2005 III B 101/04, BFH/NV 2005, 1083 m.w.N.).

  • BFH, 21.06.2007 - III R 59/06

    Veranlagungswahlrecht nach dem Tode eines Ehegatten - Durchführung einer

    Auszug aus FG Münster, 21.04.2016 - 2 K 2410/14
    Auf den Einwand des Beklagten, dass sie als Treuhänderin nicht befugt sei, über das insolvenzfreie Vermögen der Beigeladenen zu verfügen, trug die Klägerin Folgendes vor: Nach der Rechtsprechung des BFH werde das Veranlagungswahlrecht bei Insolvenz eines Ehegatten durch dessen Insolvenzverwalter oder Treuhänder ausgeübt (Hinweis auf BFH-Urteil vom 21.06.2007 III R 59/06).
  • BFH, 03.03.2005 - III R 60/03

    Änderung der Veranlagungsart: Bindung an die bisherigen Besteuerungsgrundlagen -

    Auszug aus FG Münster, 21.04.2016 - 2 K 2410/14
    Die Klägerin führte zur Erläuterung aus, dass die Erklärungen keiner Unterschrift bedürften, da der Beklagte nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) verpflichtet sei, auf der Grundlage der bisherigen Besteuerungsgrundlagen eine erneute Veranlagung nach Maßgabe des § 26a des Einkommensteuergesetzes (EStG) durchzuführen, wenn die Eheleute, bzw. in diesem Fall sie als Treuhänderin, dies innerhalb der Einspruchsfrist beantragten (Hinweis auf BFH-Urteil vom 03.03.2005 III R 60/03).
  • BFH, 06.07.2011 - II R 34/10

    Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters bei Beendigung des

    Auszug aus FG Münster, 21.04.2016 - 2 K 2410/14
    Im Prozess hat der Insolvenzverwalter kraft gesetzlicher Prozessstandschaft die uneingeschränkte Prozessführungsbefugnis unter Ausschluss des Schuldners (vgl. BFH-Urteil vom 06.07.2011 II R 34/10, BFH/NV 2012, 10; BFH-Urteil vom 19.06.2006 VIII B 235/04, BFH/NV 2006, 2091).
  • BFH, 29.01.2010 - VII B 192/09

    Keine Verrechnung von während des Insolvenzverfahrens erworbenen Ansprüchen auf

    Auszug aus FG Münster, 21.04.2016 - 2 K 2410/14
    Dies gilt auch, wenn der Schuldner ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen hat und der Erstattungsanspruch durch Lohnsteuerüberzahlungen auf pfändungsfreien Arbeitslohn entstanden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 29.01.2010 VII B 192/09, BFH/NV 2010, 1856).
  • BFH, 19.06.2006 - VIII B 235/04

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage; Amtsermittlungsgrundsatz

    Auszug aus FG Münster, 21.04.2016 - 2 K 2410/14
    Im Prozess hat der Insolvenzverwalter kraft gesetzlicher Prozessstandschaft die uneingeschränkte Prozessführungsbefugnis unter Ausschluss des Schuldners (vgl. BFH-Urteil vom 06.07.2011 II R 34/10, BFH/NV 2012, 10; BFH-Urteil vom 19.06.2006 VIII B 235/04, BFH/NV 2006, 2091).
  • FG Köln, 30.09.2015 - 14 K 2679/12

    Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begründet im Insolvenzverfahren eine

    Auszug aus FG Münster, 21.04.2016 - 2 K 2410/14
    Zu den betreffenden Rechten gehört unter anderem das Veranlagungswahlrecht nach § 26 Abs. 2 EStG, bei dem es sich nach gefestigter Rechtsprechung nicht um ein höchstpersönliches, sondern um ein vermögensbezogenes und damit der Insolvenzmasse zuzuordnendes Recht handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 22.03.2011 III B 114/09, BFH/NV 2011, 1142; FG Köln, Urteil vom 30.09.2015 14 K 2679/12; EFG 2016, 34; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.03.2009 2 K 409/07, juris; FG Münster, Urteil vom 22.11.2006 2 K 5809/04 E, ZInsO 2007, 383).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2009 - 2 K 409/07

    Recht des Insolvenzverwalters auf Ausübung des Veranlagungswahlrechts in der

    Auszug aus FG Münster, 21.04.2016 - 2 K 2410/14
    Zu den betreffenden Rechten gehört unter anderem das Veranlagungswahlrecht nach § 26 Abs. 2 EStG, bei dem es sich nach gefestigter Rechtsprechung nicht um ein höchstpersönliches, sondern um ein vermögensbezogenes und damit der Insolvenzmasse zuzuordnendes Recht handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 22.03.2011 III B 114/09, BFH/NV 2011, 1142; FG Köln, Urteil vom 30.09.2015 14 K 2679/12; EFG 2016, 34; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.03.2009 2 K 409/07, juris; FG Münster, Urteil vom 22.11.2006 2 K 5809/04 E, ZInsO 2007, 383).
  • FG Münster, 22.11.2006 - 2 K 5809/04

    Berechtigung einer im Insolvenzverfahren auftretenden Treuhänderin zur Ausübung

  • BFH, 15.03.2017 - III R 12/16

    Veranlagungswahlrecht: Einspruchsbefugnis des Insolvenzverwalters gegen einen für

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. April 2016  2 K 2410/14 E wird als unbegründet zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht