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   FG Sachsen, 16.03.2016 - 2 K 268/15   

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https://dejure.org/2016,34481
FG Sachsen, 16.03.2016 - 2 K 268/15 (https://dejure.org/2016,34481)
FG Sachsen, Entscheidung vom 16.03.2016 - 2 K 268/15 (https://dejure.org/2016,34481)
FG Sachsen, Entscheidung vom 16. März 2016 - 2 K 268/15 (https://dejure.org/2016,34481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen einer Insolvenzverbindlichkeit oder einer Masseverbindlichkeit durch eine aus einer Vorsteuerberichtigung resultierende Umsatzsteuerschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehen einer Insolvenzverbindlichkeit oder einer Masseverbindlichkeit durch eine aus einer Vorsteuerberichtigung resultierende Umsatzsteuerschuld

  • rechtsportal.de

    InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 13
    Entstehen einer Insolvenzverbindlichkeit oder einer Masseverbindlichkeit durch eine aus einer Vorsteuerberichtigung resultierende Umsatzsteuerschuld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bei Vorsteuerberichtigung aufgrund der Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen im Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Masseverbindlichkeiten bei Vorsteuerberichtigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 25.07.2012 - VII R 29/11

    Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen, wenn aufgrund eines erst während des

    Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2016 - 2 K 268/15
    Dementsprechend ist im Fall des § 17 UStG entscheidend, wann die in dieser Vorschrift aufgeführten Tatbestandsvoraussetzungen eintreten (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Juli 2012, BStBl. II 2013, 36).

    Dabei führt auch der enge Zusammenhang zwischen der durch die Berichtigung ausgelösten und der ursprünglich begründeten Steuerforderung nicht dazu, dass der Entstehenszeitpunkt der gemäß § 17 UStG berichtigten Forderungen zurückverlagert wird (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Juli 2012, BStBl. II 2013, 36 - Änderung der Rechtsprechung).

    Wollte man die insolvenzrechtliche Rückwirkungsfiktion des Wiederauflebens der Forderungen mit berücksichtigen, würde dies zu einer Zurückverlagerung des Entstehenszeitpunkts der berichtigten Forderungen führen, welche von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Juli 2012, a.a.O. m.w.N.) aber abgelehnt wird.

  • BFH, 24.11.2011 - V R 13/11

    Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2016 - 2 K 268/15
    Der mit der Insolvenzeröffnung entstehende Vorsteuerberichtigungsanspruch wäre eine logische Sekunde vor Verfahrenseröffnung begründet und daher eine Insolvenzforderung im Sinne von § 38 InsO (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. November 2011, BStBl. II 2012, 298).
  • BFH, 22.10.2009 - V R 14/08

    Uneinbringliche Entgelte in der Insolvenz

    Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2016 - 2 K 268/15
    Dieser Sachverhalt ist vielmehr als unselbständige Besteuerungsgrundlage (§ 157 Abs. 2 AO ) in der Umsatzsteuerfestsetzung für den maßgeblichen Besteuerungszeitraum (§ 17 Abs. 1 Satz 3 UStG ) zu berücksichtigen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Oktober 2009, BStBl. II 2011, 988).
  • BFH, 29.01.2009 - V R 64/07

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach

    Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2016 - 2 K 268/15
    Welche Anforderungen im Einzelnen an die somit erforderliche vollständige Tatbestandsverwirklichung zu stellen sind, richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften des Steuerrechts, nicht aber nach dem Insolvenzrecht (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. Januar 2009, BStBl. II 2009, 682).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 201/07

    Steuerforderungen als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung

    Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2016 - 2 K 268/15
    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass bereits die Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung den Rückgewähranspruch aus § 143 InsO begründet (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 1. April 2008, BFH/NV 2008, 925 ), denn der Kläger musste diesen Anspruch gegenüber den Gläubigern geltend machen.
  • BFH, 08.03.2012 - V R 24/11

    Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall, Abgrenzung von

    Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2016 - 2 K 268/15
    Die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bestimmt sich danach, ob der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist; nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 13 UStG (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. März 2012, BStBl. II 2012, 466).
  • BFH, 24.08.2011 - V R 53/09

    Anmeldung von Insolvenzforderungen durch das FA - Beendigung einer Organschaft

    Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2016 - 2 K 268/15
    Steuerforderungen, die zu den Masseverbindlichkeiten gehören sind aufgrund eines gegen den Insolvenzverwalter gerichteten Bescheids festzusetzen, während Steuerforderungen, die Insolvenzforderungen darstellen, nur durch Anmeldung zur Tabelle (§ 175 InsO ) geltend gemacht werden können (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. August 2011, BStBl. II 2012, 256).
  • BFH, 20.05.2010 - V R 5/09

    Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung - Uneinbringlichkeit einer

    Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2016 - 2 K 268/15
    Auch ein bereits vereinnahmtes Entgelt kann uneinbringlich werden, wenn der Unternehmer verpflichtet ist, es herauszugeben, das Entgelt tatsächlich herausgibt und er den Anspruch auch nicht anderweitig durchsetzen kann (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Mai 2010, BFH/NV 2011, 77).
  • FG Münster, 17.03.2011 - 5 K 1861/07
    Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2016 - 2 K 268/15
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Verpflichtung zur Rückgewähr - wie im vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall - auf vertraglichen Vereinbarungen beruht oder - wie hier - aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 143 InsO (Kahlert, Umsatzsteuerfolgen von Vereinbarungen über Insolvenzanfechtung, ZIP 2012, 1433 ff., a.A. Finanzgericht Münster, Urteil vom 17. März 2011, Az. 5 K 1861/07, zitiert nach [...]).
  • FG München, 10.10.2012 - 3 K 733/10

    Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung bei

    Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2016 - 2 K 268/15
    Erst zu diesem Zeitpunkt sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG gegeben, ohne dass dies rückwirkend zu einer Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung führt (so auch Finanzgericht München im Urteil vom 10. Oktober 2012, Az. 3 K 733/10, zu einem Fall der nachträglichen Änderung der Bemessungsgrundlage wegen Rückzahlung aufgrund eines vom Insolvenzverwalter erwirkten Vergleichs).
  • BFH, 29.03.2017 - XI R 5/16

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 16. März 2016  2 K 268/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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