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FG Münster, 26.08.2014 - 2 K 406/12 E |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Änderung eines Einkommensteuerbescheids durch das Finanzamt gemäß § 175 Abs. 1 S. 1 AO
- ra.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahren - Änderung nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 26.08.2014 - 2 K 406/12 E
- BFH - X R 18/15 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- EFG 2015, 1584
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.06.2005 - X R 31/04
Grundlagenbescheid; Bindungswirkung
Auszug aus FG Münster, 26.08.2014 - 2 K 406/12
Solange diese Besteuerungsgrundlagen im Folgebescheid nicht (oder nicht vollständig) berücksichtigt sind, ist die dem Grundlagenbescheid zugedachte Aufgabe nicht erfüllt (BFH-Urteil vom 29.06.2005 X R 31/04, BFH/NV 2005, 1749 m.w.N.).Aus diesen Erwägungen wird nach der Rechtsprechung des BFH die Verpflichtung zur Anpassung des Folgebescheids nicht beseitigt, wenn das für den Erlass des Folgebescheids zuständige Finanzamt einen ihm bereits bekannt gegebenen Grundlagenbescheid übersehen oder fehlerhaft ausgewertet hat (BFH-Urteil vom 29.06.2005 X R 31/04, BFH/NV 2005, 1749).
- BFH, 16.07.2003 - X R 37/99
Offenbare Unrichtigkeit bei nicht beachtetem Grundlagenbescheid
Auszug aus FG Münster, 26.08.2014 - 2 K 406/12
Die Vorschrift stellt die Anpassung des Folgebescheids mithin nicht in das Ermessen der Finanzbehörden, sondern bezweckt die Ermittlung und Festsetzung der zutreffenden Steuer, wobei sie der materiellen Richtigkeit des Folgebescheids den Vorrang vor der Bestandskraft eines bereits ergangenen Folgebescheids einräumt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16.07.2003 X R 37/99, BFHE 203, 14, BStBl II 2003, 867). - BFH, 10.06.1999 - IV R 25/98
Feststellung von Betriebsausgaben als Grundlagenbescheid
Auszug aus FG Münster, 26.08.2014 - 2 K 406/12
§ 175 Abs. 1 Nr. 1 AO bezweckt aber nicht nur die mechanisch zutreffende Übernahme des Inhalts eines Grundlagenbescheides, sondern auch die Festsetzung der sich unter Berücksichtigung des Grunlagenbescheides ergebenden zutreffenden Steuer (siehe BFH-Urteil vom 10.06.1999 IV R 25/98, BFHE 188, 548, BStBl II 1999, 545).