Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 19.09.1996 - 2 L 126/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8728
OVG Schleswig-Holstein, 19.09.1996 - 2 L 126/95 (https://dejure.org/1996,8728)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.09.1996 - 2 L 126/95 (https://dejure.org/1996,8728)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. September 1996 - 2 L 126/95 (https://dejure.org/1996,8728)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,8728) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74

    Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.09.1996 - 2 L 126/95
    Eine solche auf Wohngrundstücke beschränkte Vergünstigungsregelung ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1966 - IV C 99.65 -,BVerwGE 25, 147, 148 ff.; dasselbe, Urt. v. 08.10.1976 - IV C 56.74 -, BVerwGE 51, 158, 159 f.).
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65

    Erschließungsbeiträge für Eckgrundstück

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.09.1996 - 2 L 126/95
    Eine solche auf Wohngrundstücke beschränkte Vergünstigungsregelung ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1966 - IV C 99.65 -,BVerwGE 25, 147, 148 ff.; dasselbe, Urt. v. 08.10.1976 - IV C 56.74 -, BVerwGE 51, 158, 159 f.).
  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 83.79

    Ermessen des Ortsgesetzgebers bei der Verteilung des Erschließungsaufwands;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.09.1996 - 2 L 126/95
    Ein nominaler Artzuschlag von 40 v.H. auf den für die Berücksichtigung des Maßes der baulichen Nutzung maßgeblichen Faktor genügt dem Diffenzierungsgebot des § 131 Abs. 3 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.05.1980 - 4 C 83-91.79 -, KStZ 1981, 12).
  • VG Sigmaringen, 27.09.2005 - 5 K 2380/04

    Grundstücksteilung als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

    Der Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 AO ist in Fällen wie diesen, also der Abtrennung eines Hinterliegergrundstücks und der anschließenden Übertragung des Eigentums, dann zu bejahen, wenn mit dieser Vorgehensweise einzig die Vermeidung oder Verhinderung einer Erschließungsbeitragspflicht verfolgt wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.1997 - 3 A 3508/92 -, NVwZ-RR 1998, 584; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.9.1996 - 2 L 126/95 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.2.2000 - 9 M 4526/99 - Driehaus, a.a.O., § 17 RdNr. 84; vgl. auch Klein, AO, 7. Aufl., § 42 RdNr. 11 mit zahlreichen Nachweisen aus der finanzgerichtlichen Rechtsprechung), wobei indes die Feststellung einer solchen Vermeidungs-/Verhinderungsabsicht regelmäßig problematisch ist.

    In diesem Zusammenhang ist dann in Rechnung zu stellen, dass unter einem Missbrauch im Sinne des § 42 AO die Wahl einer den wirtschaftlichen Verhältnissen nach unangemessenen Gestaltung zu verstehen ist, so dass jeweils zu prüfen ist, ob - abgesehen von der Beitragsvermeidung/-verhinderung - ein wirtschaftlich sinnvoller oder ein sonst wie einleuchtender Grund für die getroffene Wahl spricht (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.9.1996 - 2 L 126/95 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.2.2000 - 9 M 4526/99 - Driehaus, a.a.O., § 17 RdNr. 84).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96

    Grundstücksbreite; Frontmetermaßstab; Straßenbaumaßnahme; Tiefenbegrenzung;

    Zu den qualifizierten Nutzungsarten gehören daneben auch die Nutzungsarten, die wegen ihrer im Vergleich zur Wohnnutzung gesteigerten Abhängigkeit von der qualitativen Ausgestaltung der Straße im Falle einer vorteilhaften Straßenbaumaßnahme mit zusätzlichen Vorteilen für den Grundstückseigentümer usw. verbunden sind, so insbesondere die Nutzung von Gebäuden für freiberufliche Tätigkeiten, wie z.B. als Arztpraxis, Rechtsanwaltsbüro usw. Die Bemessung des Artzuschlags liegt im weiten Ermessen des Satzungsgebers (BVerwG, Urt. v. 10.06.1981, DVBI. 1982, S. 72, OVG Schleswig, Urt. v. 19.09.1996 - 2 L 126/95 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 228/17

    Entstehung von Gewohnheitsrecht; Vorteil für ein Hinterliegergrundstück durch

    Zumal - und auch das hat das Verwaltungsgericht, insoweit mit dem Zulassungsvorbringen nicht angegriffen, ausgeführt (UA Seite 6) - die Voraussetzungen, den Eigentumswechsel als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten iSd. § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG iVm § 42 Abs. 1 AO (vgl. dazu Urteile des Senats vom 19. September 1996 - 2 L 126/95 - und vom 30. November 2005 - 2 LB 81/04 - sowie auch BFH, Urteil vom 10. Juli 2019 - X R 21-22/17 - , juris) zu bewerten, danach nicht vorliegen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2007 - 2 LB 12/06

    Entstehen der Zweitwohnungssteuerpflicht trotz Vermietung an Gesellschaft

    Eine Gestaltung ist dann unangemessen, wenn sie der Abgabenminderung oder -vermeidung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (Senatsurt. v. 19.09.1996 - 2 L 126/95 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 14.01.1997 - 8 B 247.96 -).
  • VG Sigmaringen, 21.06.2006 - 5 K 2384/04

    Erschließungsbeitragssatzung; Tiefenbegrenzung; Innenbereichssatzung

    Der Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 AO ist in Fällen wie den hier gegebenen, also der Abtrennung eines Hinterliegergrundstücks und der anschließenden Übertragung des Eigentums dann zu bejahen, wenn mit dieser Vorgehensweise einzig die Vermeidung oder Verhinderung einer Erschließungsbeitragspflicht verfolgt wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.1997 - 3 A 3508/92 -, NVwZ-RR 1998, 584; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.9.1996 - 2 L 126/95 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.2.2000 - 9 M 4526/99 - Driehaus, a.a.O., § 17 Rdnr. 84; vgl. auch Klein, AO, 7. Aufl., § 42 Rdnr. 11 mit zahlreichen Nachweisen aus der finanzgerichtlichen Rechtsprechung).
  • VG Schleswig, 22.12.2016 - 2 A 47/16

    Kommunalrecht: Anfechtungsklage gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid

    Eine Gestaltung ist dann unangemessen, wenn sie der Abgabenminderung oder -vermeidung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (OVG Schleswig, Urt. v. 19.09.1996 - 2 L 126/95 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 14.01.1997 - 8 B 247.96 -).
  • VG Schleswig, 25.09.2002 - 9 B 52/02

    Ausbaubeitrag, Senkrechter Parkstreifen, Abschnittsbildungsbeschluss,

    Zu den qualifizierten Nutzungsarten gehören daneben auch die Nutzungsarten, die wegen ihrer im Vergleich zur Wohnnutzung gesteigerten Abhängigkeit von der qualitativen Ausgestaltung der Straße im Falle einer vorteilhaften Straßenbaumaßnahme mit zusätzlichen Vorteilen für den Grundstückseigentümer usw. verbunden sind, so insbesondere die Nutzung von Gebäuden für freiberufliche Tätigkeiten, wie z. B. als Arztpraxis, Rechtsanwaltsbüro usw. Die Bemessung des Artzuschlags liegt im weiten Ermessen des Satzungsgebers (BVerwG, Urt. v. 10.06.1981, DVBl. 1982, S. 72; OVG Schleswig, Urt. v. 19.09.1996 - 2 L 126/95-).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2001 - 3 B 1371/00
    Mit Blick auf die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen ist eine in diesem Sinne missbräuchliche Grundstücksaufteilung beispielsweise anzunehmen, wenn ein Baugrundstück hierdurch in eine insgesamt unbebaubare Fläche umgewandelt wird, weil das Anliegergrundstück durch den gewählten Zuschnitt und das Hinterliegergrundstück durch die Trennung von der Erschließungsanlage die Bebaubarkeit verliert, vgl. den vom OVG Koblenz entschiedenen Fall (Urteil vom 11. Oktober 1990 - 12 A 11303/90 -, KStZ 1991, 136), oder wenn von einem Wohnhausgrundstück eine nur 39 qm große dreieckige Parzelle abgeteilt wird, deren Grenze den Garagenbau schneidet und die deshalb einer anderweitigen Überbauung faktisch entzogen ist, vgl. das Urteil des Senats vom 21. April 1997 - 3 A 3508/92 -, NVwZ-RR 1998, 584, oder wenn beachtliche Gründe für eine Grundstücksteilung nicht ersichtlich sind, weil das auf den Sohn übertragene Anliegergrundstück wegen Belastung mit einem Wegerecht auf einem 8 m breiten Streifen in der Grundstücksmitte wirtschaftlich nicht sinnvoll genutzt werden kann, vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 19. September 1996 - OVG 2 L 126/95 - (referiert im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1997 - 8 B 247.96 -, ZMR 1997, 203).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht