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   OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 247/00   

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OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 247/00 (https://dejure.org/2004,27370)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.02.2004 - 2 L 247/00 (https://dejure.org/2004,27370)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Februar 2004 - 2 L 247/00 (https://dejure.org/2004,27370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Recht auf Wiederholung einer Prüfung wegen Verletzung des Antwortenspielraums des Prüflings; Anforderungen an die Bestimmtheit der vorgegebenen Antwort in einem Frage-Antwort Prüfverfahren; Bestimmung der Ungeeignetheit einer Frage in einem Frage-Antwort ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 6 C 8.94

    Berufsfreiheit - Ärztliche Vorprüfung - Eliminierung fehlerhafter Prüfungsfragen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 247/00
    Das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) gilt nicht nur für die inhaltliche Ausgestaltung von berufsbezogenen Prüfungen, sondern auch für die Durchführung des Prüfungsverfahrens (BVerwG, Urt. v. 17.05.1995 - BVerwG 6 C 8.94 -, Buchholz 421.0 [Prüfungswesen] Nr. 348, S. 71).

    Die Ungeeignetheit einer Prüfungsaufgabe ist auch dann anzunehmen, wenn sie auf mehrfache Weise vertretbar beantwortet werden kann (BVerwG, Urt. v. 17.05.1995, a. a. O., S. 69).

    Für die Anwendung des § 14 Abs. 4 S. 3 ÄAppO ist es unerheblich, ob Prüflinge solche fehlerhaften Fragen vertretbar gelöst haben oder ob sie etwa bei einer dieser Aufgaben keine der vertretbaren Lösungen angekreuzt haben (BVerwG, Urt. v. 17.05.1995, a. a. O., S. 69; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 2, 3. Aufl., RdNr. 261).

    Allein wenn die vertretene Antwort zugunsten des Prüflings gewichtet wird, steht er den Mitprüflingen gleich, die mit der ebenfalls vertretbaren amtlichen Lösung die Prüfung bestanden haben (BVerwG, Urt. v. 17.05.1995, a. a. O., S. 72).

    Wenn die nach dem Lösungsmuster als "zutreffend" anzukreuzende Antwort in Wahrheit falsch ist, handelt es sich um eine ungeeignete Frage im Sinne des § 14 Abs. 4 S. 3 ÄAppO (BVerwG, Urt. v. 17.05.1995, a. a. O., S. 68 f.).

  • BVerwG, 26.03.1997 - 6 C 7.96

    Antwort-Wahl-Verfahren - Ärztliche Prüfung - Gesicherte medizinische Erkenntnisse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 247/00
    In jedem Fall muss der Prüfling substantiiert darlegen, dass und warum sich aus dem in Bezug genommenen Fachschrifttum die Richtigkeit oder zumindest Vertretbarkeit der von ihm gewählten Antwort ergibt (BVerwG, Urt. v. 26.03.1997 - BVerwG 6 C 7.96 -, Buchholz 421.0 [Prüfungswesen] Nr. 378, S. 173).

    Dies ist aber - wie dargelegt - Voraussetzung für die Annahme der Vertretbarkeit einer Antwort (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.03.1997, a. a. O.).

  • BVerwG, 04.08.1989 - 7 B 102.89

    Sachverständiger - Gutachten - Beurteilungsermächtigung - Beweismittel - Umfang

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 247/00
    In derartigen Fällen bedarf es jedoch in aller Regel nicht erst eines Sachverständigengutachtens, um die Fehlerhaftigkeit der Entscheidung nachzuweisen (BVerwG, Beschl. v. 04.08.1989 - BVerwG 7 B 102.89 -, NVwZ 1990, 66; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 15.07.1991 - 1 BvR 686/89 - nicht zur Entscheidung angenommen).

    Ein Sachverständigengutachten zu einer in den prüfungsrechtlichen Beurteilungsspielraum fallenden Frage, das zu einer abweichenden Auffassung gelangt, beweist allein lediglich die Vielfalt der wissenschaftlichen Auffassungen, nicht aber die Rechtswidrigkeit der Entscheidung des Sachverständigengremiums des IMPP (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.08.1989 - BVerwG 7 B 102.89 -, DVBl. 1989, 1196).

  • VGH Bayern, 19.06.1996 - 7 B 95.1598
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 247/00
    Der "Antwortspielraum", den das Bundesverfassungsgericht den Prüflingen gewährt, bezieht sich nur auf fachlich vertretbare Antworten bei zutreffend erfassten Fragen (so auch BayVGH, Urt. v. 19.06.1996 - 7 B 95.1598 -, nach juris).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 247/00
    Daraus folgt, dass die Leistungen, die in einer solchen Prüfung gefordert werden, und die Maßstäbe, nach denen die erbrachten Leistungen zu bewerten sind, einer gesetzlichen Grundlage bedürfen und das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist (BVerfG, Beschl. v. 14.03.1989 80 - 1 BvR 1033/82, 174/84 -, BVerfGE 80, 1 [24]).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 247/00
    Die Bewertung von Leistungen in einer Berufszugangsprüfung, wie sie auch die Ärztliche Vorprüfung darstellt (BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 1529/94 -, BVerfGE 84, S. 59 ff.), enthält einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Freiheit der Berufswahl.
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 247/00
    Der Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG bezieht sich auch auf die Durchführung des Prüfungsverfahrens (BVerfG, Beschl. v. 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78 -, BVerfGE 52, 380 [389]).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 99.82

    Allgemeingültiger Bewertungsgrundsatz - Prüfer - Fehlerhaftigkeit einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 247/00
    Aus dem wertenden Charakter einer Prüfungsentscheidung, der regelmäßig komplexe Erwägungen der Prüfer zugrunde liegen, folgt, dass den Prüfern ein gerichtlich nicht nachprüfbarer prüfungsrechtlicher Bewertungsspielraum zusteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.12.1983 - BVerwG 7 C 99.82 -, Buchholz 421.0 [Prüfungswesen] Nr. 187 = DVBl. 1984, 479 = DÖV 1984, 804 = NJW 1984, 2650).
  • BVerwG, 12.11.1979 - 7 B 228.79

    Beurteilung einer Hauarbeit bzw. eines Aktenvortrages im Rahmen der Zweiten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 247/00
    So ist eine Entscheidung durch den prüfungsrechtlichen Beurteilungsspielraum dann nicht mehr gedeckt, wenn sie auf einer derart eklatanten und außerhalb jedes vernünftigen Rahmens liegenden Fehleinschätzung beruht, dass sich ihr Ergebnis einem unbefangenen Dritten als gänzlich unhaltbar aufdrängen muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.11.1979 - BVerwG 7 B 228.79 -, Buchholz, a. a. O., Nr. 121 = DÖV 1980, 380).
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