Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 L 31/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
GG Art. 3; ; LSA-Verf § 7; ; LSA-KAG § 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kompetenzen des Satzungsgebers bei der Bemessung von Straßenreinigungsgebühren
Verfahrensgang
- VG Halle - 5 A 118/02
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 L 31/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52
Notaufnahme
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 L 31/03
Selbst bei einem mit diesem Gestaltungsspielraum zusammenhängenden "Ermessen" kann der Ortsgesetzgeber sich nämlich dadurch binden, dass er bei der Behandlung vergleichbarer Fälle gleichbleibend nach einem System verfährt, und er dann im Einzelfall nicht "nach Belieben" davon abweichen darf, ohne dadurch (objektiv) willkürlich zu handeln und damit gegen den Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. zu dieser objektiven Willkür BVerfG, Beschl. v. 07.05 1953 - 1 BvL 104/52 - BVerfGE 2, 266 [281] und Urteil vom 16.03.1955 - 2 BvK 1/54 - BVerfGE 4, 144 [155]). - BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54
Abgeordneten-Entschädigung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 L 31/03
Selbst bei einem mit diesem Gestaltungsspielraum zusammenhängenden "Ermessen" kann der Ortsgesetzgeber sich nämlich dadurch binden, dass er bei der Behandlung vergleichbarer Fälle gleichbleibend nach einem System verfährt, und er dann im Einzelfall nicht "nach Belieben" davon abweichen darf, ohne dadurch (objektiv) willkürlich zu handeln und damit gegen den Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. zu dieser objektiven Willkür BVerfG, Beschl. v. 07.05 1953 - 1 BvL 104/52 - BVerfGE 2, 266 [281] und Urteil vom 16.03.1955 - 2 BvK 1/54 - BVerfGE 4, 144 [155]). - BVerwG, 09.12.1993 - 8 NB 5.93
Zulässigkeit der kumulativen Heranziehung von Vorderliegergrundstücken und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 L 31/03
Auch den vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsatz (BVerwG, Beschl. v. 09.12.1993 - 8 BVerwG NB 5/93 -, KStZ 1994, 152), dass dem Satzungsgeber aus Gründen der Vereinfachung eine pauschalierende Betrachtungsweise dahin zugebilligt werden muss, dass Straßenreinigungsgebühren nicht nach dem Maß der konkreten Verschmutzungsverursachung bemessen werden müssen, hat es beachtet.