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   OVG Saarland, 08.03.1985 - 2 N 3/84   

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OVG Saarland, 08.03.1985 - 2 N 3/84 (https://dejure.org/1985,19183)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.03.1985 - 2 N 3/84 (https://dejure.org/1985,19183)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. März 1985 - 2 N 3/84 (https://dejure.org/1985,19183)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 N 1815/85

    Normenkontrollantrag gegen eine Sanierungssatzung (Erforderlichkeit des

    Wenn eine Norm während der Anhängigkeit eines zulässigen Normenkontrollantrags außer Kraft tritt oder aufgehoben wird, wird der Normenkontrollantrag zwar nicht ohne weiteres unzulässig, solange die Voraussetzung der Zulässigkeit nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fortbesteht, daß der Antragsteller durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung einen Nachteil erlitten oder in absehbarer Zeit zu erwarten hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 02.09.1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12 ff.; OVG Bremen, Urteil vom 02.02.1988 - 1 N 1/87 -, NVwZ-RR 1989, 157 (158); OVG Saarland, Beschluß vom 08.03.1985 - 2 N 3/84 -, AS Rheinland-Pfalz 19, 290 (insofern nur Leitsatz)).
  • OVG Saarland, 03.11.1989 - 2 Q 4/89

    Rechtsschutzbedürfnis und Voraussetzungen für die positive Bescheidung eines

    Während dort eine Mehrbelastung der Anlieger der Sackgasse durch Verkehrsimmissionen zur Debatte stand, die von einem verdichtet bebauten, unter anderem drei- bis achtgeschossige Häuser umfassenden Baugebiet beträchtlicher Größe verursacht worden und deutlich spürbar gewesen wären (vgl. die zugehörige Hauptsacheentscheidung vom 8.3.1985 - 2 N 3/84 -, DÖV 1986, 708 Leits. Nr. 162), hat der Antragsteller hier durch die Steigerung des Anliegerverkehrs "vor seiner Haustür" allenfalls Auswirkungen zu gewärtigen, welche die Grenze des ohne weiteres Hinzunehmenden und bei der Errichtung seines Wohngebäudes zu Erwartenden - wenn überhaupt - wahrscheinlich eher minimal überschreiten.
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