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   VGH Bayern, 27.07.1999 - 2 NE 99.1535   

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VGH Bayern, 27.07.1999 - 2 NE 99.1535 (https://dejure.org/1999,43795)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.1999 - 2 NE 99.1535 (https://dejure.org/1999,43795)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 1999 - 2 NE 99.1535 (https://dejure.org/1999,43795)
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 2 NE 17.2528

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung - Vereinfachtes Verfahren nach §

    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens können für die Entscheidung nach § 47 Abs. 6 VwGO dabei von Bedeutung sein, wenn sie sich im Eilverfahren bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit überschauen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.1999 - 2 NE 99.1535 - juris; B.v. 7.8.2008 - 2 NE 08.1700 - juris) und sich die angegriffene Norm bereits im Eilverfahren als offensichtlich gültig oder ungültig erweist (vgl. Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 47 Rn. 106 mwN).
  • VGH Bayern, 04.07.2017 - 2 NE 17.989

    Vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans - Ausfertigungsmangel -

    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens können für die Entscheidung nach § 47 Abs. 6 VwGO von Bedeutung sein, wenn sie sich im Eilverfahren bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit überschauen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.1999 - 2 NE 99.1535 - juris; B.v. 7.8.2008 - 2 NE 08.1700 - juris).
  • VGH Bayern, 23.05.2018 - 2 NE 17.2189

    Zulässigkeit einer Veränderungssperre

    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens können für die Entscheidung nach § 47 Abs. 6 VwGO dabei von Bedeutung sein, wenn sie sich im Eilverfahren bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit überschauen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.1999 - 2 NE 99.1535 - juris; B.v. 7.8.2008 - 2 NE 08.1700 - juris) und sich die angegriffene Norm bereits im Eilverfahren als offensichtlich gültig oder ungültig erweist (vgl. Schmidt in Eyermann a.a.O., § 47 Rn. 106 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.06.2022 - 2 NE 22.1132

    Außervollzugsetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans - fehlendes

    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens können für die Entscheidung nach § 47 Abs. 6 VwGO von Bedeutung sein, wenn sie sich im Eilverfahren bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit überschauen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.1999 - 2 NE 99.1535 - juris; B.v. 7.8.2008 - 2 NE 08.1700 - juris).
  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 2 NE 11.2623

    Bebauungsplan "Richard-Wagner-Museum" der Stadt Bayreuth bleibt vollziehbar

    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens können für die Entscheidung nach § 47 Abs. 6 VwGO von Bedeutung sein, wenn sie sich im Eilverfahren bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit überschauen lassen (vgl. BayVGH vom 27.7. 1999 Az. 2 NE 99.1535 - juris; vom 7.8. 2008 Az. 2 NE 08.1700 - juris) und sich die angegriffene Norm bereits im Eilverfahren als offensichtlich gültig oder ungültig erweist (vgl. Schmidt in Eyermann, a.a.O., § 47 RdNr. 106 mwN).
  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 2 NE 12.215

    Bebauungsplan; Normenkontrollantrag; einstweilige Außervollzugsetzung; fehlende

    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens können für die Entscheidung nach § 47 Abs. 6 VwGO von Bedeutung sein, wenn sie sich im Eilverfahren bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit überschauen lassen (vgl. BayVGH vom 27.7. 1999 Az. 2 NE 99.1535 - juris; vom 7.8. 2008 Az. 2 NE 08.1700 - juris) und sich die angegriffene Norm bereits im Eilverfahren als offensichtlich gültig oder ungültig erweist (vgl. Schmidt in Eyermann, a.a.O., § 47 RdNr. 106 mwN).
  • VGH Bayern, 18.12.2003 - 2 B 02.240

    Nachbarklage, Rücksichtnahme, Nutzungskonflikt Gärtnerei-Kindertagesstätte,

    Den Normenkontrollantrag der Klägerin gegen den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. **** * hat der erkennende Senat mit Urteil vom heutigen Tag als unbegründet zurückgewiesen (Az. 2 N 99.1610); den dazu gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte der Senat bereits mit Beschluss vom 27. Juli 1999 (Az. 2 NE 99.1535) abgelehnt.
  • VGH Bayern, 20.07.2011 - 2 NE 11.1019

    Bebauungsplan; Normenkontrollantrag; einstweilige Außervollzugsetzung; Antrag auf

    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens können für die Entscheidung nach § 47 Abs. 6 VwGO dabei von Bedeutung sein, wenn sie sich im Eilverfahren bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit überschauen lassen (vgl. BayVGH vom 27.7. 1999 Az. 2 NE 99.1535 - juris; vom 7.8. 2008 Az. 2 NE 08.1700 - juris) und sich die angegriffene Norm bereits im Eilverfahren als offensichtlich gültig oder ungültig erweist (vgl. Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. A. 2010, § 47 RdNr. 106 mwN).
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 2 NE 08.1700

    Einstweilige Anordnung; Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans;

    Lassen sich allerdings bereits im Eilverfahren mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens übersehen, sind sie in die Entscheidung nach § 47 Abs. 6 VwGO einzubeziehen (vgl. BayVGH vom 9.2.1989 NVwZ-RR 1990, 352/353; vom 5.2.1997 Az. 14 NE 96.2996; vom 27.7.1999 Az. 2 NE 99.1535; vom 11.4.2007 Az. 2 NE 06.2783).
  • VGH Bayern, 01.08.2012 - 2 NE 12.741

    Einstweilige Anordnung; Veränderungssperre; Aufstellungsbeschluss

    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens können für die Entscheidung nach § 47 Abs. 6 VwGO dabei von Bedeutung sein, wenn sie sich im Eilverfahren bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit überschauen lassen (vgl. BayVGH vom 27.7. 1999 Az. 2 NE 99.1535 - juris; vom 7.8. 2008 Az. 2 NE 08.1700 - juris) und sich die angegriffene Norm bereits im Eilverfahren als offensichtlich gültig oder ungültig erweist (vgl. Schmidt in Eyermann a.a.O., § 47 RdNr. 106 m.w.N.).
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