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   LG Bonn, 20.05.2005 - 2 O 500/04   

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LG Bonn, 20.05.2005 - 2 O 500/04 (https://dejure.org/2005,20002)
LG Bonn, Entscheidung vom 20.05.2005 - 2 O 500/04 (https://dejure.org/2005,20002)
LG Bonn, Entscheidung vom 20. Mai 2005 - 2 O 500/04 (https://dejure.org/2005,20002)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus LG Bonn, 20.05.2005 - 2 O 500/04
    Der Rechtsstreit ist umfassend und nicht nur hinsichtlich eines deliktischen Anspruchs zu entscheiden (vgl. BGH, NJW 2003, 828).
  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 48/04

    Überprüfung der Entgelte für die Beauftragung externer Sachverständiger durch den

    Auszug aus LG Bonn, 20.05.2005 - 2 O 500/04
    Voraussetzung hierfür wäre, dass das Amtsgericht überhaupt das Bestehen eines Schadensersatzanspruches geprüft hätte oder - nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( BGH , NZI 2005, 103) - die Kürzung der Verwaltervergütung um vom Verwalter zu Unrecht der Masse entnommenen Vergütungen für Hilfskräfte in Erwägung gezogen hätte.
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Auszug aus LG Bonn, 20.05.2005 - 2 O 500/04
    Allerdings ist dies beschränkt auf besonders schwere Pflichtverletzungen, die vorsätzlich oder mindestens grob fahrlässig sind ( BGH , NJW-RR 2004, 1422; LG Potsdam , NZI 2004, 321; zum Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers BGH , DNotZ 1980, 164).
  • BGH, 13.06.1979 - IV ZR 102/77

    Versagung des Anspruchs auf eine Testamentsvollstreckervergütung wegen

    Auszug aus LG Bonn, 20.05.2005 - 2 O 500/04
    Allerdings ist dies beschränkt auf besonders schwere Pflichtverletzungen, die vorsätzlich oder mindestens grob fahrlässig sind ( BGH , NJW-RR 2004, 1422; LG Potsdam , NZI 2004, 321; zum Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers BGH , DNotZ 1980, 164).
  • LG Braunschweig, 29.01.2001 - 8 T 947/00

    Rechtmäßigkeit eines Beschlusses über die Vergütung eines vorläufigen

    Auszug aus LG Bonn, 20.05.2005 - 2 O 500/04
    Auch andere Kriterien, die typischerweise eine Abweichung vom Normalfall zum schwierigen oder umfangreichen Verfahren rechtfertigen würden, wie etwa eine besonders große Masse und deren erhebliche Vermehrung durch Einziehung hoher Forderungen, mehrere Betriebsstätten, rechtliche Schwierigkeiten und Auslandsberührung sowie Sanierungsbemühungen (vgl. hierzu LG Braunschweig , Rpfleger 2001, 315; Hess, in: ders./Weis/Wienberg, InsO, 2000, § 2 InsVV Rdnr. 13 f.) u.ä.
  • LG Mönchengladbach, 05.07.2001 - 5 T 109/01

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Höhe von 25 Prozent des

    Auszug aus LG Bonn, 20.05.2005 - 2 O 500/04
    Hierin liegt eine Abweichung vom Normalfall des Insolvenzverfahrens (vgl. LG Bonn , ZIP 1991, 45; LG Mönchengladbach , ZInsO 2001, 750).
  • LG Potsdam, 09.01.2004 - 5 T 698/03
    Auszug aus LG Bonn, 20.05.2005 - 2 O 500/04
    Allerdings ist dies beschränkt auf besonders schwere Pflichtverletzungen, die vorsätzlich oder mindestens grob fahrlässig sind ( BGH , NJW-RR 2004, 1422; LG Potsdam , NZI 2004, 321; zum Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers BGH , DNotZ 1980, 164).
  • OLG Köln, 01.12.2005 - 2 U 76/05

    Schadensersatz bei Einsatz von Hilfskräften zur Erledigung üblicher Geschäfte des

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten vom 17. Juni 2005 gegen das am 20. Mai 2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 2 O 500/04 - durch einstimmigen Beschluß gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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LG Bonn, Entscheidung vom 17.06.2005 - 2 O 500/04 (https://dejure.org/2005,39634)
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