Rechtsprechung
LG Ansbach, 13.02.2019 - 2 O 829/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 249
Begrenzung der Nutzungsausfallentschädigung auf die erforderliche Reparaturdauer bei Anschaffung eines Neufahrzeugs und fiktiver Schadensberechnung - rewis.io
Begrenzung der Nutzungsausfallentschädigung auf die erforderliche Reparaturdauer bei Anschaffung eines Neufahrzeugs und fiktiver Schadensberechnung
Verfahrensgang
- LG Ansbach, 13.02.2018 - 2 O 829/18
- LG Ansbach, 13.02.2019 - 2 O 829/18
- OLG Nürnberg, 22.07.2019 - 5 U 696/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 01.10.1992 - 6 U 113/92
Ersatz von Mietwagenkosten für einen Kfz-Unfall-Geschädigten
Auszug aus LG Ansbach, 13.02.2019 - 2 O 829/18
Vergleichbares gilt auch, wenn der Geschädigte anstelle der gebotenen Reparatur ein Neufahrzeug erwirbt und die Ersatzbeschaffung länger als die gebotene Reparaturzeit in Anspruch nimmt (OLG Hamm vom 01.10.1992, 6 U 113/92). - BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62
Ersatz von Nutzungsausfall
Auszug aus LG Ansbach, 13.02.2019 - 2 O 829/18
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt auch der vorübergehende Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeuges einen ersatzfähigen Schaden im Sinne der §§ 249 ff. BGB dar, wenn der Geschädigte sich für die Zeit des Nutzungsausfalls keinen Ersatzwagen beschafft hat (BGHZ 40 345, 347, BGH-Urteil vom 10.06.2008, VI. ZR 248/07 BGH-Urteil vom 14.04.2010, VIII. ZR 145/09). - LG Saarbrücken, 07.04.2017 - 13 S 167/16
Übliche Zeitverzögerung für Schadensgutachten muss Schädiger hinnehmen!
Auszug aus LG Ansbach, 13.02.2019 - 2 O 829/18
Dabei spricht die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Pkw diesen während eines unfallbedingten Ausfalls auch benutzt hätte (LG Saarbrücken Urteil vom 07.04.2017, 13 S 167/16, Juris).
Rechtsprechung
LG Ansbach, 13.02.2018 - 2 O 829/18 |
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Verfahrensgang
- LG Ansbach, 13.02.2018 - 2 O 829/18
- LG Ansbach, 13.02.2019 - 2 O 829/18
- OLG Nürnberg, 22.07.2019 - 5 U 696/19
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 22.07.2019 - 5 U 696/19
Schadensersatz wegen Beschädigung in einem Verkehrsunfall
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 13. Februar 2018, Az.: 2 O 829/18, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 13. Februar 2019, Az. 2 O 829/18, war gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.