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   LG Landshut, 23.03.2010 - 2 Qs 326/09   

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https://dejure.org/2010,55435
LG Landshut, 23.03.2010 - 2 Qs 326/09 (https://dejure.org/2010,55435)
LG Landshut, Entscheidung vom 23.03.2010 - 2 Qs 326/09 (https://dejure.org/2010,55435)
LG Landshut, Entscheidung vom 23. März 2010 - 2 Qs 326/09 (https://dejure.org/2010,55435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung bei zwei Angelegenheiten

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Görlitz, 28.07.2006 - 2 Qs 79/06

    Strafprozessrecht: Umfang der Pflichtverteidigerbestellung, Adhäsionsverfahren;

    Auszug aus LG Landshut, 23.03.2010 - 2 Qs 326/09
    In diesen einfach gelagerten Fällen, die keine intensive Verteidigertätigkeit erfordern, entspricht es ebenfalls der ständigen Rechtsprechung des LG Landshut, die Gebühren im unteren Bereich - wie im angefochtenen Beschluss geschehen - anzusetzen (Beschlüsse des LG Landshut vom 16.04.1997 - 2 Qs 1143/97; vom 07.10.2006 - 291/05; vom 21.03.2006 - 2 Qs 79/06; vom 27.04.2006 - 2 Qs 81/06; vom 05.05.2006 - 2 Qs 167/06 und grundlegend: vom 23.03.2006 - 4 Qs 34/06).
  • BGH, 28.09.2006 - VII ZB 32/06

    Höhe der Anwaltsgebühren bei Einlegung der Berufung gegen ein amtsgerichtliches

    Auszug aus LG Landshut, 23.03.2010 - 2 Qs 326/09
    Das gilt nach dem BGH (NJW-RR 2007, 1000) sogar dann, wenn nach Ablauf der Berufungsfrist, jedoch vor rechtskräftiger Entscheidung des Landgerichts, erneut beim OLG Berufung eingelegt wird, weil Zweifel an der Zulässigkeit der Berufungseinlegung beim Landgericht bestehen, und wenn sodann beide Berufungen als unzulässig verworfen werden.
  • BGH, 04.05.1972 - III ZR 27/70

    Enteignung von Grundstücken zur Errichtung einer Standortschießanlage; Zahlung

    Auszug aus LG Landshut, 23.03.2010 - 2 Qs 326/09
    13 Der BGH (MDR 1972, 765) formuliert den Begriff der Angelegenheit dahin, dass die Angelegenheit den Rahmen bedeutet, innerhalb dessen sich die anwaltliche Tätigkeit abspielt, wobei im Allgemeinen der dem Anwalt erteilte Auftrag entscheidet.
  • BGH, 23.01.1957 - 6 StR 66/56
    Auszug aus LG Landshut, 23.03.2010 - 2 Qs 326/09
    Das gilt auch dann, wenn das erste Rechtsmittel zurückgenommen wird (OLG Frankfurt MDR 1957, 305, OLG Hamburg MDR 1972, 877, JurBüro 1976, 615, Kammergericht JurBüro 1987, 541, OLG Düsseldorf JurBüro 1988, 865).
  • OLG Hamburg, 30.03.1972 - 8 W 55/72
    Auszug aus LG Landshut, 23.03.2010 - 2 Qs 326/09
    Das gilt auch dann, wenn das erste Rechtsmittel zurückgenommen wird (OLG Frankfurt MDR 1957, 305, OLG Hamburg MDR 1972, 877, JurBüro 1976, 615, Kammergericht JurBüro 1987, 541, OLG Düsseldorf JurBüro 1988, 865).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2014 - 1 Ws 431/13

    Keine neue Verfahrensgebühr nach Rücknahme der Anklageschrift und Einreichung

    Gemessen an den in Literatur und Rechtsprechung (vgl. etwa Römermann in: Hartung/Römermann/Schons, RVG, § 15 Rn. 14; LG Landshut, Beschluss vom 23. März 2010 - 2 Qs 326/09 &60;juris&62;, jeweils m.w.N.) zur Ausfüllung des gesetzlich nicht definierten Begriffs der "Angelegenheit" entwickelten Abgrenzungskriterien.

    Gemessen an den in Literatur und Rechtsprechung (vgl. etwa Römermann in: Hartung/Römermann/Schons, RVG, § 15 Rn. 14; LG Landshut, Beschluss vom 23. März 2010 - 2 Qs 326/09 , jeweils m.w.N.) zur Ausfüllung des gesetzlich nicht definierten Begriffs der "Angelegenheit" entwickelten Abgrenzungskriterien.

  • OLG Zweibrücken, 17.10.2023 - 1 Ws 200/23

    Pflichtverteidiger, Dauer der Vernehmung, gesamte Verfahren, Anrechnung,

    In diesem Fall stellt ein und dasselbe Strafverfahren - jedenfalls für jede Instanz - immer ein und dieselbe Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG dar (OLG Celle, Beschluss vom 25.08.2010, 2 Ws 303/10, Rn. 14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2013, III 1 Ws 416/13, juris, Rn. 6; LG Landshut, Beschluss vom 23.03.2010, 2 Qs 326/09, juris, Rn. 15; für das Revisionsverfahren: OLG München, Beschluss vom 21.01.2008, 4 Ws 3/08 , juris, Rn. 7).
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