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   BSG, 26.01.1988 - 2 RU 1/87   

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https://dejure.org/1988,22609
BSG, 26.01.1988 - 2 RU 1/87 (https://dejure.org/1988,22609)
BSG, Entscheidung vom 26.01.1988 - 2 RU 1/87 (https://dejure.org/1988,22609)
BSG, Entscheidung vom 26. Januar 1988 - 2 RU 1/87 (https://dejure.org/1988,22609)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.04.1973 - 2 RU 213/71
    Auszug aus BSG, 26.01.1988 - 2 RU 1/87
    Denn der Rechtsprechung des BSG sei zu entnehmen, daß Versicherungsschutz auch dann gegeben sei, wenn eine Betriebseinrichtung an dem Zustandekommen des Unfalles wesentlich mitgewirkt habe (vgl Urteil vom 26. April 1973 - 2 RU 213/71 -).

    vom April - 2 RU 213/71 -".

  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 15/84
    Auszug aus BSG, 26.01.1988 - 2 RU 1/87
    So habe der 8. Senat des BSG nur beiläufig erwähnt, daß die Drehtür (Betriebseinrichtung) am Ausgang der Kantine eine in besonderem Maße gefahrenträchtige Einrichtung ge- wesen sei (Urteil vom 22. Juni 1976, SozR 2200 % 5ü8 Nr. 20; vgl hierzu auch Urteil vom 31. Juli 1985 2 RU 15/84 -).
  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79

    Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des

    Auszug aus BSG, 26.01.1988 - 2 RU 1/87
    Läßt sich eine Tätigkeit eindeutig in zwei Teile zerlegen, von denen eine dem Betrieb und die andere privaten Interessen dient, so ist für die Annahme einer gemischten Tätigkeit kein Raum (BSGE 50, 100; Brackmann aaO, S 480r mwN).
  • BSG, 30.07.1958 - 2 RU 177/55

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines

    Auszug aus BSG, 26.01.1988 - 2 RU 1/87
    Denn der Weg zur Nahrungsaufnahme während einer Dienstreise ist den Verrichtungen zuzurechnen, die in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, welche die Versicherte in die fremde Stadt führte (BSGE 8, 48, 52).
  • BSG, 27.08.1981 - 2 RU 47/79
    Auszug aus BSG, 26.01.1988 - 2 RU 1/87
    So hatte das BSG den Versicherungsschutz 1981 (- 2 RU 47/79 81220).
  • BSG, 09.03.1978 - 2 RU 13/77
    Auszug aus BSG, 26.01.1988 - 2 RU 1/87
    USK 73105 vom 21. Dezember 1977 - 2 RU ü0/76 -" unveröffentlicht vom 9. März 1978 2 RU 13/77 unveröffentlicht vom.
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 34/95

    Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich damit nicht auf Unfälle beim Aufenthalt an der zur Einnahme des Essens aufgesuchten Stelle, sei es die eigene Wohnung, eine Gaststätte oder eine Kantine (vgl BSG Urteil vom 26. April 1973 - 2 RU 213/71 - USK 73105; BSG Urteil vom 27. August 1981 - 2 RU 47/79 - USK 81220; BSG Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 1/87 - USK 8820; Brackmann a.a.O. S 486k l).

    Für die Beendigung bzw das Wiederaufleben des Versicherungsschutzes wurde auch hier das Durchschreiten der Außentür des Hauses, in dem die zum Essen aufgesuchte Wohnung oder zB die Gaststätte liegt, als maßgebend angesehen, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung herbeizuführen und der Rechtssicherheit wesentlich zu dienen (BSG Urteil vom 26. April 1973 - a.a.O. - BSG Urteil vom 27. August 1981 - a.a.O. - BSG Urteil vom 26. Januar 1988 - a.a.O. -).

  • BSG, 14.12.1995 - 2 RU 21/94

    Unfallversicherungsschutz während einer Dienstreise

    Widmet sich der Reisende rein persönlichen, von der Betriebstätigkeit nicht mehr beeinflußten Belangen, entfällt der Versicherungsschutz (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 17, § 548 Nr. 3 mwN; BSG Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 1/87 in HV-INFO 1988, 826 mwN).

    Dementsprechend besteht auf Geschäftsreisen für Wege nach und von der Essenseinnahme (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 17 mwN) sowie der Unterkunft (vgl BSG Urteil vom 26. Januar 1988 aaO) Versicherungsschutz nach § 548 Abs. 1 Satz 1 RVO.

  • LSG Hessen, 03.02.1999 - L 3 U 1028/98

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - auswärtiger Lehrgang - Nahrungsaufnahme -

    Er erstreckt sich grundsätzlich nicht auf Unfälle beim Aufenthalt an der zur Nahrungsaufnahme aufgesuchten Stelle (Brackmann, a.a.O., Rdnrn. 104, 217 zu § 8 SGB 7; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15; BSG, Urteil vom 26. Januar 1988 -- 2 RU 1/87 --; LSG NRW in Breithaupt 1996, 923).

    auf Dienstreisen gilt, ist insbesondere im Urteil des BSG vom 26. Januar 1988, a.a.O., ausdrücklich festgestellt worden.

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 17/97 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - gemischte Tätigkeit -

    Dementsprechend besteht auf Geschäftsreisen für Wege nach und von der Essenseinnahme (BSGE 8, 48, 52; 39, 180, 181 = SozR 2200 § 548 Nr. 7; BSGE 50, 100, 101 = SozR 2200 § 548 Nr. 50; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 17 mwN; SozR 3-2200 § 548 Nr. 25) sowie der Unterkunft (vgl BSG Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 1/87 - in HV-INFO 1988, 826 mwN; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 25) Versicherungsschutz nach § 548 Abs. 1 Satz 1 RVO.
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 3/89

    Unfallversicherungsschutz bei Saunabesuch während Dienstreise

    Auch während einer Dienstreise bieten sich nach der Lebenserfahrung zahlreiche Gelegenheiten, bei denen sich der Reisende eindeutig außerhalb einer solchen Beziehung zum Unternehmen befindet (s Urteil des Senats vom 26. Januar 1988 - 2 RU 1/87 -, USK 8820 mwN).

    Allerdings stellt auf einer Dienstreise das Hotel insgesamt für den Reisenden einen Ersatz sowohl für die eigene Häuslichkeit als auch für die Arbeitsstätte dar (s Urteil des Senats vom 26. Januar 1988 - 2 RU 1/87 -, USK 8820).

  • LSG Hessen, 13.08.2019 - L 3 U 198/17

    Sturz im Hotel wegen eines Telefonats aus privaten Gründen ist kein Arbeitsunfall

    Zwar hat das BSG in seiner Rechtsprechung zu Wegeunfällen im Zusammenhang mit Dienstreisen nicht bereits das Durchschreiten der Außentür der Übernachtungsstätte als geeignetes Abgrenzungskriterium angesehen, weil das Hotel insgesamt für die Reisenden einen Ersatz sowohl für die eigene Häuslichkeit als auch für die Arbeitsstätte darstellt und die Abgrenzung zwischen der privaten und betrieblichen Sphäre nicht von vornherein unter dem Gesichtspunkt erfolgen könne, wo sich der Reisende im Zeitpunkt der unfallbringen Betätigung gerade befand (vgl. BSG, Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 1/87 - juris Rdnr. 14; BSGE 8, 41, 51).
  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 18/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nachweis - Außendienstmitarbeiter

    Ferner besteht auf Geschäftsreisen für Wege nach und von der Essenseinnahme (BSGE 8, 48, 52; 39, 180, 181 = SozR 2200 § 548 Nr. 7; BSGE 50, 100, 101 = SozR 2200 § 548 Nr. 50; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 25) sowie der Unterkunft (vgl BSG Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 1/87 - HV-Info 1988, 826 mwN; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 25) Versicherungsschutz nach § 548 Abs. 1 Satz 1 RVO.
  • LSG Hessen, 24.07.2002 - L 3 U 576/99

    Abgrenzung: Dienstreise von Einsatzwechseltätigkeit - Wegeunfall - innerer

    Insbesondere kommt dem von der Rechtsprechung zum Versicherungsschutz im räumlichen Bereich der Übernachtungsstätte auf Dienst- oder Geschäftsreisen u.a. für bedeutsam erachteten Umstand, dass das Hotel für den dienstlich dort weilenden Gast einen Ersatz sowohl für die Häuslichkeit als auch für die Arbeitsstätte bilde und deshalb von vornherein weder die Außentür des Hotels noch die Tür des Hotelzimmers ein geeignetes Abgrenzungskriterium für die private und die betriebliche Sphäre darstelle (s. BSGE 8, 48; BSG, Urteil vom 26. Januar 1988 -- 2 RU 1/87 --), auch in Fällen, in denen der Einsatzwechseltätigkeiten verrichtende Arbeitnehmer sich wegen der Entfernung seiner Familienwohnung vom Beschäftigungsort eine Unterkunft nimmt, keinerlei Bedeutung zu, da privater und dienstlicher Bereich klar zu trennen sind.
  • LSG Hessen, 18.10.1995 - L 3 U 329/94

    Wegeunfall - Gaststättenbesuch - Nahrungsaufnahme - Einkaufszentrum -

    Das BSG hat sodann in weiteren Entscheidungen (Urteil vom 26. Januar 1988, Az.: 2 RU 1/87 sowie vom 26. April 1973, Az.: 2 RU 213/71) diese Rechtsprechung auch auf die Fälle übertragen, bei denen der Versicherte während der Mittagspause eine Kantine oder eine Gaststätte besucht, und hat bei der Grenzziehung zur Bestimmung von Beginn und Ende des unversicherten Bereiches ebenfalls auf objektive Merkmale abgestellt.
  • LSG Bayern, 17.01.2006 - L 3 U 357/04

    Anspruch auf Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall und

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Unfälle beim Aufenthalt an der zur Einnahme einer Mahlzeit aufgesuchten Stelle, sei es die eigene Wohnung, eine Gaststätte oder eine Kantine (BSG, Urteil vom 26.04.1973 - 2 RU 213/71; Urteil vom 27.08.1981 - 2 RU 47/79; Urteil vom 26.01.1988 - 2 RU 1/87).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2006 - L 9 U 75/05
  • SG Dortmund, 30.06.2003 - S 23 U 65/02

    Verbringen von mitgebrachter Buttermilch in den Kühlschrank der betriebseigenen

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