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BSG, 12.05.1992 - 2 RU 7/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Rückforderung einer als Vorschuss geleisteten Waisenrente - Bindungswirkung des Vorschussbescheides als einstweiliger Verwaltungsakt - Einstweilige Regelung in einem Sozialleistungsverhältnis - Ermessen des zuständigen Leistungsträgers zur Vorschussgewährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB I § 42
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Fulda, 03.11.1988 - S 1b U 88/88
- BSG, 12.05.1992 - 2 RU 7/92
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89
Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung …
Auszug aus BSG, 12.05.1992 - 2 RU 7/92
Es kann aus den folgenden Erwägungen dahinstehen, ob Rechtsgrundlage für die Vorschußzahlung und den Rückzahlungsanspruch eine entsprechende Anwendung des§ 42 SGB I gebildet (1) oder ob es sich um eine sog. Vorwegzahlung (s BSGE 62, 32, 41 [BSG 11.06.1987 - 7 RAr 105/85] ; 67, 104, 119) gehandelt hat (2).Mit dem Instrument der Vorschußzahlung gibt diese Vorschrift dem zuständigen Leistungsträger die rechtliche Möglichkeit, in einem Sozialleistungsverhältnis bei laufendem Verwaltungsverfahren zur endgültigen Feststellung einer Sozialleistung (vgl. § 20 SGB X) zwischendurch eine einstweilige (vorläufige) Regelung zu treffen, ohne notwendigerweise die endgültige Entscheidung inhaltlich schon vorweg festzulegen (BSGE 67, 104, 110 [BSG 28.06.1990 - 4 RA 57/89] /111 m.w.N.).
Zum bekanntgebenden Inhalt einstweiliger Verwaltungsakte wie des Vorschußbescheides gehört notwendigerweise die Erklärung, daß sie nur für eine Übergangszeit Rechtswirkungen haben sollen (BSGE 67, 104, 109 [BSG 28.06.1990 - 4 RA 57/89] ).
Ergänzend zu § 42 SGB I und von dieser Vorschrift nur ausgeschlossen, wenn nach dem Stand der Ermittlungen für die Verwaltung schon mit dem erforderlichen Grad an Gewißheit feststeht, daß der Anspruch dem Grunde nach besteht, hat der Leistungsträger außer in den spezialgesetzlich geregelten Fällen die Befugnis, durch einstweilige Regelung die beantragte Geldleistung (in vollem Umfang oder zum Teil) sogar schon dann zu bewilligen, wenn eine abschließende Entscheidung nach dem Stand der Ermittlungen im Entscheidungszeitpunkt dem Grunde nach noch nicht möglich ist (BSGE 62, 31, 41; 67, 104, 119).
Dem Kläger war als Adressaten des Schreibens vom 28. Dezember 1987 nicht nur in diesem Schreiben hinreichend verdeutlicht worden, daß es sich bei der bekannten Regelung nicht um eine abschließende Regelung handelt (s BSGE 67, 104, 120 [BSG 28.06.1990 - 4 RA 57/89] ), sondern der Kläger hatte diese Leistung selbst auch nur als vorläufige Leistung mit dem Vorbehalt der Rückforderung beantragt.
- BSG, 31.08.1983 - 2 RU 80/82
Unfallversicherung - Bindungswirkung - Gewährung eines Vorschusses
Auszug aus BSG, 12.05.1992 - 2 RU 7/92
Die Beklagte hat dieses Rechtsmittel eingelegt und eine Abweichung von der Entscheidung des Senats vom 31. August 1983 in BSGE 55, 287 [BSG 31.08.1983 - 2 RU 80/82] gerügt.In diesem Sinne hatte der Senat schon im Jahre 1983 grundlegend entschieden, daß bezüglich der Voraussetzungen der endgültigen Leistung keine Bindungswirkung, entsteht, wenn der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in einem Bescheid ausschließlich über die Zahlung eines Vorschusses entscheidet (BSGE 55, 287, 291 [BSG 31.08.1983 - 2 RU 80/82] ).
Der Senat hat auch bereits entschieden, daß sich der Vorschuß damit grundlegend von der endgültig festgestellten zustehenden Leistung unterscheidet (anderer Ansicht ohne eingehende Begründung Bley in SGB-SozVers-GesKomm Anm. 4d zu§ 42 SGB I), denn er wird gemäß § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB I nach der Bewilligung der endgültigen Leistung auf die zustehende Leistung angerechnet; er verbleibt dem Vorschußempfänger nicht als die zustehende Leistung (BSGE 55, 287, 290 [BSG 31.08.1983 - 2 RU 80/82] ).
Für die Vorschußzahlung ist ausreichend, daß zur Überzeugung des Sozialleistungsträgers nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen (s § 20 SGB X) ein "Anspruch auf Geldleistungen" gegeben ist (BSGE 55, 287, 290 [BSG 31.08.1983 - 2 RU 80/82] ;… BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4).
Außerdem unterscheidet sich der Vorschuß seiner Rechtsnatur nach noch klarer und stärker von der endgültigen Leistung (s BSGE 55, 287, 290 [BSG 31.08.1983 - 2 RU 80/82] ) als die Vorwegzahlung.
- BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85
Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld - …
Auszug aus BSG, 12.05.1992 - 2 RU 7/92
Es kann aus den folgenden Erwägungen dahinstehen, ob Rechtsgrundlage für die Vorschußzahlung und den Rückzahlungsanspruch eine entsprechende Anwendung des§ 42 SGB I gebildet (1) oder ob es sich um eine sog. Vorwegzahlung (s BSGE 62, 32, 41 [BSG 11.06.1987 - 7 RAr 105/85] ; 67, 104, 119) gehandelt hat (2).Wenn damit auch die umstrittene Zahlung nicht unmittelbar nach § 42 Abs. 1 SGB I als Vorschuß zu qualifizieren ist (vgl. BSGE 62, 32, 40 [BSG 11.06.1987 - 7 RAr 105/85] ), so lassen es doch Sinn und Zweck dieser Vorschrift zu, sie entsprechend § 42 Abs. 1 SGB I als Vorschuß zu beurteilen.
Der 7. Senat des BSG hat jedoch auch für diesen Fallüberzeugend das Interesse des Bürgers an dem Befugnis der Verwaltung zur "Vorwegzahlung" dargelegt, da die gegenteilige Ansicht den Interessenkonflikt zwischen den Belangen des betroffenen Sozialleistungsempfängers und der Verwaltung einseitig zu Lasten des Bürgers löse (s BSGE 62, 32, 41 [BSG 11.06.1987 - 7 RAr 105/85] ).
- Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
Auszug aus BSG, 12.05.1992 - 2 RU 7/92
Sinn und Zweck des § 42 Abs. 1 SGB I ist es, bei längeren Bearbeitungszeiten Nachteile und Härten für den Leistungsberechtigten zu vermeiden oder zu überbrücken (Begründung SGB I BT-Drucks 7/868 S. 29 zu § 42). - BSG, 31.05.1989 - 4 RA 19/88
Kein Berufungsausschluss beim Streit um die Erstattung überzahlter Vorschüsse, …
Auszug aus BSG, 12.05.1992 - 2 RU 7/92
Für die Vorschußzahlung ist ausreichend, daß zur Überzeugung des Sozialleistungsträgers nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen (s § 20 SGB X) ein "Anspruch auf Geldleistungen" gegeben ist (BSGE 55, 287, 290 [BSG 31.08.1983 - 2 RU 80/82] ; BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4). - BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 3/88
Ermessensausübung bei der Rücknahme oder Rückforderung von Arbeitslosengeld
Auszug aus BSG, 12.05.1992 - 2 RU 7/92
Auf die weiteren Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs nach§ 42 Abs. 3 SGB I kommt es im vorliegenden Falle nicht mehr an, da der Kläger sich von vornherein bereit erklärt hatte, nach Klärung der strittigen Rechtsfrage den vollen Vorschuß zurückzuzahlen, und er auch während des Rechtsstreits vor dem SG und dem LSG dazu nichts weiter vorgetragen hat (s BSG SozR 1200 § 42 Nr. 42, SozR 3-1300 § 45 Nr. 5).
- BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit …
Vorläufig bewilligte Leistungen sind daher als aliud gegenüber endgültigen Leistungen anzusehen, deren Bewilligung keine Bindungswirkung für die endgültige Leistung entfaltet (stRspr;… vgl bereits etwa BSG Urteil vom 31.8.1983 - 2 RU 80/82 - BSGE 55, 287, 290 f = SozR 1200 § 42 Nr. 2 S 3 f;… BSG Urteil vom 31.5.1989 - 4 RA 19/88 - SozR 1200 § 42 Nr. 4 S 14; BSG Urteil vom 12.5.1992 - 2 RU 7/92 - SozR 3-1200 § 42 Nr. 2 S 4 f;… BSG Urteil vom 9.5.1996 - 7 RAr 36/95 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 28 S 127;… BSG Urteil vom 16.6.1999 - B 9 V 13/98 R - SozR 3-1200 § 42 Nr. 8 S 25;… zuletzt BSG Urteil vom 6.4.2011 - B 4 AS 119/10 R - BSGE 108, 86 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 21, RdNr 20; ebenso Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, K § 328 RdNr 63, Stand Mai 2012; modifiziert Greiser in Eicher/Schlegel, SGB III, § 328 RdNr 5 f, 48, Stand Februar 2013: keine Bindungswirkung nur, soweit Vorläufigkeit reicht) . - BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R
Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige …
Zwar ist die vorläufige Leistung - wie vom LSG zutreffend ausgeführt - eine Leistung sui generis und ein aliud gegenüber der endgültigen Leistung (…stRspr, vgl BSG Urteil vom 31.5.1989 - 4 RA 19/88 = SozR 1200 § 42 Nr. 4 S 14;… BSG Urteil vom 28.6.1990 - 4 RA 57/89 = BSGE 67, 104 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11 f; BSG Urteil vom 12.5.1992 - 2 RU 7/92 = SozR 3-1200 § 42 Nr. 2 S 4 f;… BSG Urteil vom 16.6.1999 - B 9 V 13/98 R = SozR 3-1200 § 42 Nr. 8 S 25 mwN; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, § 328 RdNr 56) . - BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R
Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, …
Obwohl demzufolge an sich auch im Rahmen des § 8 Abs. 3 BEEG ein Rückgriff auf § 50 Abs. 2 SGB X naheliegen mag (…so Buchner/Becker, aaO;… Jaritz, aaO, RdNr 16) , hält es der erkennende Senat für sachgerecht, hier als Ermächtigungsgrundlage für die Erstattungsforderung des Beklagten in erster Linie § 42 Abs. 2 S 2 SGB I zur Lückenfüllung heranzuziehen (zur entsprechenden Anwendung des § 42 SGB I vgl allg BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2;… BSG SozR 3-1300 § 31 Nr. 10) .
- BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der …
Zwar ist die vorläufige Leistung eine Leistung sui generis und ein aliud gegenüber der endgültigen Leistung (…stRspr, vgl BSG Urteil vom 31.5.1989 - 4 RA 19/88 = SozR 1200 § 42 Nr. 4 S 14;… BSG Urteil vom 28.6.1990 - 4 RA 57/89 = BSGE 67, 104 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11 f; BSG Urteil vom 12.5.1992 - 2 RU 7/92 = SozR 3-1200 § 42 Nr. 2 S 4 f;… BSG Urteil vom 16.6.1999 - B 9 V 13/98 R = SozR 3-1200 § 42 Nr. 8 S 25 mwN; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, K § 328 RdNr 56) . - BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R
Soziales Leistungsrecht - Vorschussgewährung - nachträgliche Feststellung des …
Nach der Rechtsprechung des BSG kommt es insoweit nicht auf das objektive Vorliegen der materiellen Leistungsvoraussetzungen an; ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr, dass der Anspruch zur Überzeugung des Leistungsträgers nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen gegeben ist (…vgl BSGE 55, 287, 290 = SozR 1200 § 42 Nr. 2; SozR 3-1200 § 42 Nr. 2 S 5;… SozR 4-1200 § 42 Nr. 1 RdNr 19) .Der ausschließlichen Anwendung des § 42 Abs. 2 SGB I steht auch nicht die Bindungswirkung des Vorschussbescheids (§ 77 SGG) entgegen, weil diese nur eine einstweilige ist und - anders als bei Bewilligung einer endgültigen Leistung - zwischen den Beteiligten nur Rechtssicherheit für einen begrenzten Zeitraum, nämlich bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens, schafft (vgl BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2 S 4;… SozR 3-1200 § 42 Nr. 8 S 25;… SozR 4-1200 § 42 Nr. 1 RdNr 21;… Mrozynski, SGB I, 3. Aufl 2003, § 42 RdNr 11; Seewald in Kasseler Kommentar, § 42 SGB I RdNr 7, Stand 2005) .
- BSG, 07.05.2019 - B 2 U 27/17 R
Anspruch auf Halbwaisenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung nach …
Hieran anknüpfend hat der Senat mit Urteil vom 12.5.1992 (2 RU 7/92 - SozR 3-1200 § 42 Nr. 2) "zu § 595 Abs. 2 S 1 iVm § 583 Abs. 3 S 2 RVO in der bis zum 1.1.1990 geltenden Fassung des UVNG" angenommen, dass "die typischen, grundlegenden Waisenrentenanspruchsvoraussetzungen" bei einem Studenten für die Dauer seines Studiums der Rechtswissenschaft vorgelegen haben, obwohl er zuvor erfolgreich zum Polizeihauptwachtmeister ausgebildet worden war und anschließend Dienst bei der Bereitschaftspolizei geleistet hatte. - BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 36/95
Arbeitsentgeltbegriff bei der Bemessung von Arbeitslosengeld, Aufhebung eines …
§ 42 SGB I ermächtigt - unter anderen Voraussetzungen als der durch das 1. SKWPG geänderte § 147 AFG - zum Erlaß einer "Zwischen"-Regelung bis zur endgültigen Feststellung der Sozialleistung, ohne die spätere endgültige Entscheidung inhaltlich zu binden (…BSGE 55, 287, 290 f = SozR 1200 § 42 Nr. 2;… BSGE 57, 38, 39 = SozR 1200 § 42 Nr. 3;… BSGE 66, 44, 51 = SozR 5795 § 7 Nr. 1;… BSGE 67, 104, 109 f = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2; BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4 und SozR 3-1200 § 42 Nr. 2;… SozR 3-1300 § 31 Nr. 10;… SozR 4150 Art. 4 § 2 Nr. 1; vgl auch BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 -, unveröffentlicht).Hierfür erschien ein förmliches Verfahren entbehrlich; die Verwaltung sollte ohne unangemessenen Zeitdruck eine endgültige Entscheidung treffen können (…BSGE 55, 287, 290 = SozR 1200 § 42 Nr. 2; BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2).
Der Sozialleistungsträger sollte also Geldleistungen schnell und unbürokratisch erbringen, wobei nach der Rechtsprechung des BSG für die Vorschußzahlung ausreichend ist, daß zur Überzeugung des Sozialleistungsträgers nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen ein Anspruch auf Geldleistungen gegeben ist (…BSGE 55, 287, 290 = SozR 1200 § 42 Nr. 2;… BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4; SozR 3-1200 § 42 Nr. 2).
- BSG, 26.06.2007 - B 2 U 5/06 R
Soziales Leistungsrecht - zu Unrecht gewährter Vorschuss - Rückabwicklung - …
Die Vorschussleistung knüpft nicht unmittelbar an die materiell-rechtlichen Leistungsvoraussetzungen der endgültigen Leistung an (…vgl Senatsurteil vom 31. August 1983 - 2 RU 80/82 = BSGE 55, 287 = SozR 1200 § 42 Nr. 2); es kommt auch nicht auf deren objektives Vorliegen an, sondern es reicht als Grundlage für die Vorschusszahlung aus, dass der Anspruch auf Geldleistungen zur Überzeugung des Sozialleistungsträgers nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen gegeben ist (vgl Senatsurteil vom 12. Mai 1992 - 2 RU 7/92 = SozR 3-1200 § 42 Nr. 2 mwN), was hier der Fall war.Die Ansicht des LSG, die Bindungswirkung (§ 77 SGG) des Vorschussbescheides könne vom Versicherungsträger nur unter Anwendung des § 45 SGB X beseitigt werden, falls sich nachträglich herausstelle, dass überhaupt kein Geldleistungsanspruch bestehe, berücksichtigt nicht, dass die Bindungswirkung des Vorschussbescheides als eines einstweiligen Verwaltungsaktes - anders als bei einer endgültigen Leistung - zwischen den Beteiligten Rechtssicherheit nur für einen begrenzten Zeitraum, nämlich bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens, schafft, wie aus dem bekannt gegebenen Inhalt der in dem Bescheid getroffenen Regelung (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB X) folgt (vgl Senatsurteil vom 12. Mai 1992 aaO).
- BSG, 29.04.1997 - 4 RA 46/96
Rente - Ehemalige DDR - Rückzahlung - Vorschuß - Angabe
Jedenfalls lägen die vom BSG (SozR 3-1200 § 42 Nr 2) genannten Voraussetzungen für eine entsprechende Anwendung des § 42 Abs 1 SGB I vor, weil zwischen den Beteiligten schon ein Leistungsverhältnis bestanden habe, die typischen und grundlegenden Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen hätten und ohne die vorschußweise Gewährung eine wirtschaftliche Notlage entstanden wäre oder fortbestanden hätte. - BSG, 17.07.1996 - 5 RJ 42/95
Rückforderung von Sozialzuschlägen zu einer Rente im Beitrittsgebiet
Die Beklagte könne ihre Leistung auch nicht nach den Grundsätzen einer "Vorwegzahlung" (Bundessozialgericht [BSG ] Urteil vom 12. Mai 1992 - 2 RU 7/92 - SozR 3-1200 § 42 Nr. 2) zurückfordern, weil ein den rechtlichen Anforderungen genügender Rückforderungsvorbehalt aus dem Umwertungsbescheid nicht hervorgehe.Zwar hat der 2. Senat des BSG in seinem Urteil vom 12. Mai 1992 (SozR 3-1200 § 42 Nr. 2) für zulässig erklärt, eine Zahlung "entsprechend § 42 Abs. 1 SGB I als Vorschuß zu beurteilen", wenn die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde nach Schwierigkeiten bereitet und die Ermittlungen dazu voraussichtlich noch längere Zeit erfordern, zwischen den Beteiligten jedoch schon bisher ein Leistungsverhältnis bestand, in dem die Zahlungspflicht dem Grunde nach seit langem feststand.
Zwar hat das BSG in seinen Entscheidungen vom 11. Juni 1987 (…BSGE 62, 32 = SozR 4100 § 41 Nr. 22), vom 28. Juni 1990 (…BSGE 67, 104 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2) und vom 12. Mai 1992 (SozR 3-1200 § 42 Nr. 2) die Möglichkeit von "Vorwegzahlungen" durch den Leistungsträger für den Fall bejaht, daß eine spezialgesetzliche Regelung - wie zB § 42 SGB I - dies tatbestandsmäßig nicht zuläßt und der gesetzliche Zweck der Leistung nur erreicht werden kann, wenn die Leistung möglichst zeitnah zur Entstehung des Bedarfs, dem sie abhelfen soll, erbracht wird.
- BSG, 07.05.2019 - B 2 U 30/17 R
Anspruch auf Halbwaisenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung nach …
- BSG, 16.06.1999 - B 9 V 4/99 R
Vorbehaltsbescheid - Anpassungsbescheide - endgültiger Bescheid - Rückforderung - …
- BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 4/94
Verlautbarung eines einstweiligen Verwaltungsaktes, Wirksamkeit, Rückabwicklung …
- BSG, 16.06.1999 - B 9 V 13/98 R
Kriegsopferversorgung - Vorschußbescheid - Rechtsnatur - KOV-Anpassungsbescheid - …
- LSG Bayern, 04.02.2009 - L 17 B 1033/08
Einstweilige Anordnung für die Zuerkennung von Vorschüssen
- BSG, 17.07.1996 - 5 RJ 60/95
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2021 - L 15 U 176/21
Anspruch auf Gewährung eines Vorschusses auf Geldleistungen im Wege des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2016 - L 7 AS 1571/15
Grundsicherungsleistungen; Anrechnung einer Fahrtkostenerstattung; Bewilligung …
- LSG Baden-Württemberg, 29.06.2006 - L 10 U 3578/05
Gesetzliche Unfallversicherung - vorschussweise Leistungsgewährung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1997 - 16 A 2389/96
Rechtzeitigkeit eines Widerspruches; Telefax; Unvollständiger Eingang bei …
- BSG, 14.08.1996 - 13 RJ 9/95
Vorschuß auf den Sozialzuschlag, Rückforderung
- BSG, 08.12.1994 - 2 RU 12/94
Rückforderung von Verletztengeld - Zulässigkeit einer Vorbehaltsbestimmung im …
- BSG, 17.04.1996 - 3 RK 13/95
Zuschüsse der Künstlersozialkasse zur privaten Krankenversicherung, Bemessung, …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2016 - L 16 U 12/15
- LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2012 - L 1 EG 1/11
Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbständige und unselbständige Arbeit - negative …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2008 - L 12 B 28/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld; vorläufige Versagung von Arbeitslosengeld bei …
- LSG Bayern, 20.02.2009 - L 17 B 274/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Zulässigkeit - kein …
- LSG Bayern, 20.02.2009 - L 17 B 949/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Vorschusszahlung gem § 42 Abs 1 SGB 1 - Witwe - …
- LSG Niedersachsen, 22.08.2001 - L 3 KA 183/00
Vergütungsanspruch eines Vertragszahnarztes; Aufhebung von Degressionsbescheiden; …
- LSG Sachsen, 18.02.2010 - L 3 AL 28/09
Teilweise Erstattung von vorläufig bewilligtes Arbeitslosengeld
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2001 - L 12 AL 27/00
Arbeitslosenversicherung
- SG Berlin, 21.08.2006 - S 98 U 408/03
Gesetzliche Unfallversicherung - zu Unrecht gewährter Vorschuss auf …
- LSG Bayern, 23.11.2004 - L 14 KG 16/01
Vergleichbarkeit der Beihilfe oder finanziellen Unterstützung für die Familie …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2003 - L 6 U 148/02
Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2003 - L 2 U 78/00
Anspruch auf Verletztengeld ; Unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit; Folge des …
- LSG Sachsen, 22.05.2001 - L 3 AL 106/00
Vorliegen einer fehlerhaften Anhörung; Nachholung einer Anhörung im …
- LSG Bayern, 12.02.2001 - L 4 B 284/00
Möglichkeit der Gewährung eines Vorschusses gem. § 42 Abs. 1 Sozialgesetzbuch …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2003 - L 6 U 321/02
Anspruch auf auf Verletztengeld oder Verletztenrente ; Anspruch auf Teilrente …
- BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 16/95
Rechtmäßigkeit der Rückforderung eines Kindergeldzuschlages - Bewilligung von …
- LSG Bayern, 12.02.2001 - L 4 B 285/00
- LSG Baden-Württemberg, 24.05.2017 - L 7 R 1272/13
- LSG Baden-Württemberg, 19.05.2011 - L 7 AS 3686/09
- SG Detmold, 14.04.2005 - S 10 AS 25/05