Rechtsprechung
   BSG, 28.08.1964 - 2 RU 78/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,9623
BSG, 28.08.1964 - 2 RU 78/63 (https://dejure.org/1964,9623)
BSG, Entscheidung vom 28.08.1964 - 2 RU 78/63 (https://dejure.org/1964,9623)
BSG, Entscheidung vom 28. August 1964 - 2 RU 78/63 (https://dejure.org/1964,9623)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,9623) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.01.1959 - 8 RV 181/57
    Auszug aus BSG, 28.08.1964 - 2 RU 78/63
    Die Entscheidung des BSG vom 6, April 1960 (SozR SGG@77 Bl, Da 7 Nr, 20), auf die sich die Revision beruft, ist, wie das LSG auch insoweit zutreffend ausgeführt hat, nicht geeignet, die Richtigkeit ihrer Ansicht zu bestätigen, daß die Beklagte den Tod R's° als Unfallfolge bindend anerkannt habe, In jenem auf dem Gebiet des Ver- sorgungsrechts entschiedenen Fall konnte trotz einer Ablehnung des Rentenanspruchs die Feststellung, daß ein Leiden Schädigungsfolge sei, als Voraussetzung für bestimmte andere Ansprüche, z Bo Heilbehandlung wegen anerkannter Folgen der Schädigung (@ 10 Abs° 1 des Bundesversorgungsgesetzes), oder für Rechtsfolgen Bedeutung haben (vglo BSG 9, 80, 84), Bei dem im vorliegenden Streitfall zu beurteilenden Sachverhalt trifft das jedoch nicht zu, da die Ablehnungsgründe des Bescheides vom 9, September 1955 jeder Art von Leistungsansprüchen, die aus Anlaß des Unfalls R'so vom 250 November 1952 gegen die Beklagte erhoben würden, entgegengestanden hätten, .
  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 225/59
    Auszug aus BSG, 28.08.1964 - 2 RU 78/63
    Dagegen kann sich, wie das LSG mit Recht angenommen hat, die Bindungswirkung nicht auf die in den Ausführungen der Beklagten zur Begründung ihrer Beschlußfassung enthaltene Erklärung erstrecken, der - von der Beklagten damals nicht als Arbeitsunfall angesehene - Unfall R's" vom' 25, November1952 sei für den Tod R"s, ursächiich' gewesen, Die zutreffende Auffassung des LSG, daß die Beklagte mit dieser Erklärung nicht eine bestimmte Rechtsfolge habe regeln wollen, beruht auf seiner Würdigung und Wertung der Erklärung über den umstrittenen Ursachenzusammenhang" Ob das LSG hierbei zu einem richtigen Ergebnis gelangt ist, kann im Revisionsverfahren nachgeprüft werden, da es sich um die rechtliche Beurteilung des Inhalts und der Tragweite einer Willenserklärung und nicht um eine Tatsachenfeststellung handelt (vglo BSG 18, 84, 86)°.
  • BSG, 29.03.1957 - 2 RU 129/55
    Auszug aus BSG, 28.08.1964 - 2 RU 78/63
    schieden hat (BSG 5, 96, 99, 100; 7, 257, 261), bewirkt der Bescheid eines Unfallversicherungsträgers nur insoweit eine Bindung zwischen den Beteiligten, als darin eine bestimmte Rechtsfolge sich aus einem bestimmten Rechtsgrunde ergibt, Demzufolge kann sich bei dem Bescheid der Beklagten vom 9, September 1955 eine solche Bindungswirkung nur auf den Ausspruch beschränken, daß der Entschädigungsanspruch der Klägerin - abgesehen von der ..9.
  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 1/00 U R

    Unfallversicherung - Hinterbliebenenleistung - entschädigungspflichtiger

    Dem Anspruch der Klägerin steht auch nicht die - in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes - entwickelte Rechtsprechung des BSG entgegen, wonach Ansprüche der Hinterbliebenen selbständige, nicht vom Verstorbenen abgeleitete Ansprüche sind, diesem gegenüber ausgesprochene Anerkennungen oder Ablehnungen des Versicherungsfalls keine Bindungswirkung haben und deshalb aus Anlaß der Leistungsfeststellung gegenüber den Hinterbliebenen voll überprüft werden können, sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten der Hinterbliebenen und ohne Rücksicht auf den verfahrensrechtlichen Vertrauensschutz nach SGB X (vgl RVA in AN 1903 S 566 Nr. 2019 sowie in AN 1907 S 486 Nr. 2202; BSG Urteile vom 16. Dezember 1958 - 2 RU 259/56 - SozR Nr. 41 zu § 128 SGG, vom 28. August 1964 - 2 RU 78/63 - Breithaupt 1965, 884; vom 29. März 1984 - 2 RU 23/83 - HV-INFO 1984, Nr. 11, 15; ähnlich hinsichtlich einzelner Hinterbliebenenleistungen: BSG Urteile vom 12. März 1974 - 2 RU 289/73 - SozR 1500 § 144 Nr. 2, vom 22. November 1984 - 2 RU 34/83 - SozR 2200 § 589 Nr. 8; ebenso KasselerKomm-Ricke § 63 SGB VII, Stand Dezember 1996, RdNr 2; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 63 SGB VII, Stand April 2000, RdNr 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2013 - L 14 U 59/10
    Dies bedeutet, dass die Entscheidung über eine Hinterbliebenenleistung genauso zu treffen ist, wie wenn ein zuerkennender Verwaltungsakt gegenüber dem Versicherten überhaupt nicht ergangen wäre (BSG, Urteile vom 16. Dezember 1958 - 2 RU 259/56 -, SozR Nr. 41 zu § 128 SGG; vom 28. August 1964 - 2 RU 78/63 -, Breithaupt 1965, 884; vom 29. März 1984 - 2 RU 23/83 -, HV-INFO 1984, Nr. 11, 15; und vom 25. Juli2001 - B 8 KN 1/00 U R -, BSGE 88, 226, 330).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2012 - L 14 U 166/10
    Dies bedeutet, dass die Entscheidung über eine Hinterbliebenenleistung genauso zu treffen ist, wie wenn ein zuerkennender Verwaltungsakt gegenüber dem Versicherten überhaupt nicht ergangen wäre (BSG, Urteil vom 16.12.1958 - Az.: 2 RU 259/56 = SozR Nr. 41 zu § 128 SGG; vom 28. August 1964 - Az.: 2 RU 78/63 - Breithaupt 1965, 884; vom 29. März 1984 - Az.: 2 RU 23/83 - HV-INFO 1984, Nr. 11, 15; Urteil vom 25.07.2001 - Az.: B 8 KN 1/00 U R = BSGE 88, 226, 330).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht