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   OVG Berlin, 28.08.1996 - 2 S 15.96   

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https://dejure.org/1996,4856
OVG Berlin, 28.08.1996 - 2 S 15.96 (https://dejure.org/1996,4856)
OVG Berlin, Entscheidung vom 28.08.1996 - 2 S 15.96 (https://dejure.org/1996,4856)
OVG Berlin, Entscheidung vom 28. August 1996 - 2 S 15.96 (https://dejure.org/1996,4856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abstandflächen; Grenzbebauung; Umgebung; geschlossene Wohnbebauung; offene Gewerbebebauung; Ausnahmegenehmigung für Abstandswegfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht, nicht beplanter Innenbereich, Bauweise, Einfügen, Bauordnungsrecht, Abstandflächen, Grenzbebauung, Ausnahmeerteilung, besondere städtebauliche Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einfügen; Wohnbauvorhaben; Abstandsfläche; Gewerbeuntersagung; Ausnahmeerteilung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohngebäude ohne Grenzabstand zulässig? (IBR 1997, 215)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1997, 105
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1993 - 7 B 588/93

    Reguläre Abstandsflächen; Geringerer Abstand eines Gebäudes; Standort eines

    Auszug aus OVG Berlin, 28.08.1996 - 2 S 15.96
    Besondere städtebauliche Verhältnisse "erfordern" die Gestattung geringerer Tiefen der Abstandflächen oder ihren Wegfall, wenn dies aus gewichtigen städtebaulichen Gründen vernünftigerweise geboten ist (vgl. BayVGH, Beschluß vom 20. März 1991, BayVBl 1992, 55: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 21. Mai 1993 - 7 B 588/93 - HessVGH, Beschluß vom 8. Mai 1995, NVwZ-RR 1995.634).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.1985 - 3 S 2267/83

    Ausnahme und Befreiung bei Abstandsflächen - Ermessensentscheidung während des

    Auszug aus OVG Berlin, 28.08.1996 - 2 S 15.96
    Wie ein "funktionstüchtiger Rest" einer Abstandfläche bei der hier gegebenen Konstellation neben der Zufahrt am Gewerbegebäude der Antragsteller zu bemessen sein sollte, ist nicht erkennbar (zum Wegfall der Abstandfläche vgl. Sauter/Imig u.a., LBO Bad.-Württ., Stand: Januar 1996, § 6 Rdnr. 39; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. Mai 1985, VBlBW 1986, 24, 25).
  • VGH Hessen, 15.12.1988 - 4 UE 2318/86

    Bauordnungsrecht: Baulastbestellung; Verzicht auf Nachbarrecht; Auflage wegen

    Auszug aus OVG Berlin, 28.08.1996 - 2 S 15.96
    Das gilt insbesondere im Hinblick auf den dem Rechtsvorgänger der Beigeladenen erteilten Vorbescheid vom 8. November 1993, der eine Grenzbebauung zuläßt, und der nach den Angaben des Antragsgegners in Kenntnis oder sogar mit Zustimmung der damals möglicherweise noch für beide Gewerbegrundstücke verfügungsberechtigten Treuhandliegenschaftsgesellschaft beantragt worden ist und an den die Antragsteller als Rechtsnachfolger gegebenenfalls gebunden wären (vgl. dazu insbesondere HessVGH, Urteil vom 15. Dezember 1988, NVwZ-RR 1990, 6).
  • VGH Bayern, 20.03.1991 - 14 CS 90.3097
    Auszug aus OVG Berlin, 28.08.1996 - 2 S 15.96
    Besondere städtebauliche Verhältnisse "erfordern" die Gestattung geringerer Tiefen der Abstandflächen oder ihren Wegfall, wenn dies aus gewichtigen städtebaulichen Gründen vernünftigerweise geboten ist (vgl. BayVGH, Beschluß vom 20. März 1991, BayVBl 1992, 55: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 21. Mai 1993 - 7 B 588/93 - HessVGH, Beschluß vom 8. Mai 1995, NVwZ-RR 1995.634).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1992 - 3 S 2376/91

    Bedeutung von Abstandsflächen und Immissionen für den nachbarlichen Wohnfrieden

    Auszug aus OVG Berlin, 28.08.1996 - 2 S 15.96
    Zutreffend weist der VGH Bad.-Württ. (Beschluß vom 16. Januar 1992 - 3 S 2376/91 -) darauf hin, daß die Worte "geringere Tiefen" nur eine (positive) Ermächtigung dahingehend enthalten, daß die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandflächen unterschritten werden dürfen, und daß sie keine zwingende Untergrenze für das Ausmaß dieser Unterschreitung bestimmen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2005 - 3 M 37/04

    Gestattung geringerer Abstandsflächen

    Selbst wenn sich das Vorhaben der Beigeladenen bauplanungsrechtlich als rechtmäßig erweisen sollte, weil es sich im Sinne des §§ 34 Abs. 1 oder 2 BauGB einfügt, was der Senat im Eilverfahren nicht abschließend beurteilen kann, ist der Landesgesetzgeber nicht daran gehindert, bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit eines baulichen Vorhabens zu stellen, die zur (teilweisen) Unzulässigkeit des Vorhabens führen können (vgl. VGH München Beschluss vom 10.02.2001 - 20 ZS 01.2775, NVwZ-RR 2002, 259; OVG Berlin Beschluss v. 28.08.1996 - 2 S 15.96, BRS 58 Nr. 104).
  • VG Berlin, 10.12.1997 - 19 A 1700.97

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung wegen

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