Rechtsprechung
OVG Bremen, 10.06.2004 - 2 S 169/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,20654) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung des Streitwertes bei Anfechtung einer Überleitungsanzeige
- Wolters Kluwer
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 30.04.2004 - 7 K 1757/03
- VG Bremen, 10.06.2004 - 7 K 1757/03
- OVG Bremen, 10.06.2004 - 2 S 169/04
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.08.1997 - 5 B 158.96
Gegenstandswert bei Anspruchsüberleitung
Auszug aus OVG Bremen, 10.06.2004 - 2 S 169/04
Soweit demgegenüber in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entschieden worden ist, der Gegenstandswert der Anfechtung einer Überleitungsanzeige bemesse sich nach der Höhe der übergeleiteten Forderung (BVerwG, B.v.11.08.1997 - 5 B 158/96; BayVGH, B. v. 10.04.2003 - 12 C 03.616, jeweils zitiert n. juris; sowie mit Modifikation Senatsbeschluss vom 30.08.1984 - 2 B 92/84), betrifft diese Rechtsprechung die Überleitung monatlich wiederkehrender bezifferter Leistungen, bei denen entsprechend § 17 Abs. 1 S. 1 GKG der Gegenstandswert mit dem Jahreswert der geschuldeten wiederkehrenden Leistungen zu bemessen bzw. zu begrenzen ist. - VGH Bayern, 10.04.2003 - 12 C 03.616
Sozialhilfe - teilweise erfolgreiche Gegenstandswertbeschwerde des …
Auszug aus OVG Bremen, 10.06.2004 - 2 S 169/04
Soweit demgegenüber in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entschieden worden ist, der Gegenstandswert der Anfechtung einer Überleitungsanzeige bemesse sich nach der Höhe der übergeleiteten Forderung (BVerwG, B.v.11.08.1997 - 5 B 158/96; BayVGH, B. v. 10.04.2003 - 12 C 03.616, jeweils zitiert n. juris; sowie mit Modifikation Senatsbeschluss vom 30.08.1984 - 2 B 92/84), betrifft diese Rechtsprechung die Überleitung monatlich wiederkehrender bezifferter Leistungen, bei denen entsprechend § 17 Abs. 1 S. 1 GKG der Gegenstandswert mit dem Jahreswert der geschuldeten wiederkehrenden Leistungen zu bemessen bzw. zu begrenzen ist.
- LSG Bayern, 21.12.2020 - L 18 SO 148/19
Sozialhilfe, Grundsicherung, Bescheid, Leistungen, Lebensunterhalt, Streitwert, …
Auch die vom Beschwerdegegner zitierte Entscheidung des OVG Bremen (2 S 169/04) gebiete keine abweichende Beurteilung, da im vorliegenden Fall die Dauer des Sozialhilfebezugs des M weiter andauere und für den Beschwerdeführer zu 1) klar sei, in welcher Höhe er hier - betreffend die übergeleitete Forderung - in Anspruch genommen werde.Aus dem vorliegenden Bescheid lasse sich das wirtschaftliche Interesse des Beschwerdeführers zu 1) nicht hinreichend sicher beziffern (vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 10.06.2004 - 2 S 169/04).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2007 - L 20 B 137/06
Sozialhilfe
Aus den vorliegenden Bescheiden lässt sich das wirtschaftliche Interesse nicht hinreichend sicher beziffern (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 10.06.2004, 2 S 169/04). - LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2010 - L 8 SO 360/09 Dem Senat ist bewusst, dass die Bemessung des Streitwertes bei der Anfechtung von Überleitungsanzeigen unterschiedlich betrachtet wird (vgl Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Juli 2008 L 7 SO 1336/08 W-A , L 7 SO 3383/08 AK-A , Juristisches Büro 2008, Seite 534 keine Beschränkung auf den Auffangstreitwert von 5.000,00 EUR; andererseits LSG Essen, Beschluss vom 9. Januar 2007 L 20 B 137/06 SO FEVS 58, Seite 513 Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG; entsprechend OVG Bremen, Beschluss vom 10. Juni 2004 2 S 169/04 Zugrundelegung des Auffangwertes, es sei denn die Überleitung beträgt bezifferte wiederkehrende Leistungen).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2009 - L 8 SO 28/09 Dem Senat ist bewusst, dass die Bemessung des Streitwertes bei der Anfechtung von Überleitungsanzeigen unterschiedlich betrachtet wird (vgl Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Juli 2008 L 7 SO 1336/08 W-A , L 7 SO 3383/08 AK-A Juristisches Büro 2008, Seite 534 keine Beschränkung auf den Auffangstreitwert von 5000, 00 EUR; andererseits LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Januar 2007 L 20 B 137/06 SO FEVS 58, Seite 513 Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG; entsprechend OVG Bremen, Beschluss vom 10. Juni 2004 2 S 169/04 Zugrundelegung des Auffangwertes, es sei denn die Überleitung betrifft bezifferte wiederkehrende Leistungen).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2013 - L 8 SO 348/13 Dem Senat ist bewusst, dass die Bemessung des Streitwertes bei der Anfechtung von Überleitungsanzeigen jedenfalls früher unterschiedlich betrachtet wurde (vgl. Landessozialgericht LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Juli 2008 L 7 SO 1336/08 W-A , L 7 SO 3383/08 AK-A , Juristisches Büro 2008, Seite 534 keine Beschränkung auf den Auffangstreitwert von 5.000,00 EUR; andererseits LSG Essen, Beschluss vom 9. Januar 2007 L 20 B 137/06 SO FEVS 58, Seite 513 Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG; entsprechend OVG Bremen, Beschluss vom 10. Juni 2004 2 S 169/04 Zugrundelegung des Auffangwertes, es sei denn die Überleitung beträgt bezifferte wiederkehrende Leistungen).