Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 26.08.2004 - 2 S 257/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Heranziehung zu Rundfunkgebühren für ein Zweitempfangsgerät im Kraftfahrzeug
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht zur Entrichtung einer Gebühr für jedes zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkempfangsgerät; Gebührenpflicht für Zweitgeräte bei Nutzung in zur selbstständigen Tätigkeit dienenden Räumen oder Kraftfahrzeugen; Rundfunkteilnehmer eines in ein Kraftfahrzeug eingebauten ...
- Judicialis
GG Art. 6 Abs. 1; ; RGebStV § 5 Abs. 2; ; LVwVfG § 24; ; LVwVfG § 26
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rundfunkgebühr, Kraftfahrzeug, Zweitrundfunkgerät, Kraftfahrzeug, Gewerbliche Nutzung, Sachverhaltsermittlung, Allgemeine Lebenserfahrung, Schutz der Ehe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Rundfunkgebührenpflicht für Zweitgerät verneint
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Rundfunkgebühren für Geschäftsfahrzeuge
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
GEZ muss Behauptungen beweisen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Autoradio des Ehemanns: Rundfunkgebührenpflicht für Zweitgerät verneint
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 21.07.2003 - 3 K 4276/02
- VGH Baden-Württemberg, 26.08.2004 - 2 S 257/04
Papierfundstellen
- VBlBW 2005, 105
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Baden-Württemberg, 14.04.1994 - 2 S 2521/93
Zur Rundfunkgebührenpflicht für Zweitgeräte im Auto bei gewerblicher Nutzung des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.08.2004 - 2 S 257/04
Ob die Nutzung eines Kraftfahrzeugs zu gewerblichen Zwecken erfolgt, darf die Rundfunkanstalt anhand der allgemeinen Lebenserfahrung beurteilen, wenn es um einen typischen Lebenssachverhalt geht; der Betroffene darf die dahingehende Annahme aber "widerlegen" (wie Urteil des Senats vom 14.4.1995, NVwZ-RR 1994, 611 = VBlBW 1994, 417).Zu trennen ist daher auf einer ersten Stufe zwischen privater und gewerblicher Nutzung, die nach der Rechtsprechung des Senats (dazu Urteil vom 12.8.1983 - 2 S 49/83 - Urteil vom 14.4.1994 - 2 S 2521/93 -, NVwZ-RR 1994, 611) danach zu erfolgen hat, ob die mit Hilfe des Kraftfahrzeugs ausgeübte gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zu einem unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil führt.
Auch bei dem Tatbestand der allein in Betracht kommenden "Nutzung zu gewerblichen Zwecken oder zu einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit eines Dritten" ist auf die tatsächliche Nutzung der in § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV genannten Gegenstände abzustellen und nicht - wie bei der Frage nach dem Bereithalten eines Rundfunkgeräts (zu ihr VGH BW, Urteil v. 7.8.1992, VBlBW 1993, 11 m. Anm. Herb) - auf die Möglichkeit der Nutzung (so schon Urteil des Senats vom 14.4.1994, NVwZ-RR 1994, 611, 612).
Dieser ist indes, wie der Senat im Urteil vom 14.4.1994 a.a.O. dargelegt hat, in seiner Bedeutung durch die Darlegung anderer Umstände zu erschüttern, d.h. die Anzeichen können in ihrer Tragfähigkeit hinsichtlich der allgemeinen Lebenserfahrung zu hinterfragen und einer anderen Gewichtung zugänglich sein.
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 14 S 2371/90
Zur gebührenpflichtigen Bereithaltung eines Rundfunkempfangsgerät
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.08.2004 - 2 S 257/04
Auch bei dem Tatbestand der allein in Betracht kommenden "Nutzung zu gewerblichen Zwecken oder zu einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit eines Dritten" ist auf die tatsächliche Nutzung der in § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV genannten Gegenstände abzustellen und nicht - wie bei der Frage nach dem Bereithalten eines Rundfunkgeräts (zu ihr VGH BW, Urteil v. 7.8.1992, VBlBW 1993, 11 m. Anm. Herb) - auf die Möglichkeit der Nutzung (so schon Urteil des Senats vom 14.4.1994, NVwZ-RR 1994, 611, 612).Im o.a. Urteil vom 14.4.1994 hat der Senat dazu zwar dargelegt, dass allgemeiner Lebenserfahrung nach ein Geschäftsmann sein (einziges) Fahrzeug auch für Fahrten aus Anlass seiner Geschäftstätigkeit benutze und dies als allgemeiner Erfahrungssatz Grundlage für eine freie Sachverhaltswürdigung sein könne (…unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 31.1.1989, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 213 m.w.N.; ferner Urt. des erkennenden Gerichtshofs vom 7.8.1992, VBlBW 1993, 11 m. Anm. Herb), und dass ungeachtet der Tatsache, dass der Ermittlungsumfang vom jeweiligen Fachrecht bestimmt werde, die Behörde grundsätzlich von typischen Lebenssachverhalten ausgehen dürfe (vgl. dazu Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, § 24 RdNr. 50;… Clausen in Knack, VwVfG, 4. Aufl., § 24 RdNr. 2, je m.w.N.).
- BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95
Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte Zweitgeräte
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.08.2004 - 2 S 257/04
Die von § 5 Abs. 2 RGebStV bei sog. Zweitgeräten geforderte Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung begegnet keinen rechtlichen Bedenken (dazu BVerwG, Beschl. vom 6.2.1996 - 6 B 72.95 - NVwZ 1996, 602).
- BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluss einer Maklerprovision
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.08.2004 - 2 S 257/04
Denn Art. 6 Abs. 1 GG verbietet es, Verheiratete allein deshalb zu benachteiligen, weil sie verheiratet sind (so BVerfGE 76, 126, 128 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 74/99
Rundfunkgebührenbefreiung: Nutzung zu gewerblichen Zwecken
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.08.2004 - 2 S 257/04
Das in der Rechtsprechung des Senats als maßgeblich und ersichtlich sachgerechte Kriterium für die Abgrenzung des gebührenpflichtigen "geschäftlichen" von dem gebührenbefreiten "privaten" Bereich liegt - wie dargelegt - darin, ob die mit Hilfe des Kraftfahrzeugs (und damit auch des in ihm bereitgehaltenen Rundfunkempfangsgeräts) ausgeübte Berufstätigkeit dem Dritten unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil erbringt (dazu auch der Beschluss des Senats v. 20.3.2000 -2 S 74/99 - DVBl. 2000, 1710). - VGH Baden-Württemberg, 12.08.1983 - 2 S 49/83
Gebührenpflicht für Autoradios
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.08.2004 - 2 S 257/04
Zu trennen ist daher auf einer ersten Stufe zwischen privater und gewerblicher Nutzung, die nach der Rechtsprechung des Senats (dazu Urteil vom 12.8.1983 - 2 S 49/83 - Urteil vom 14.4.1994 - 2 S 2521/93 -, NVwZ-RR 1994, 611) danach zu erfolgen hat, ob die mit Hilfe des Kraftfahrzeugs ausgeübte gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zu einem unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil führt. - VG Mainz, 06.05.1999 - 7 K 2014/98
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.08.2004 - 2 S 257/04
Ob das Anmeldeformular als öffentliche Urkunde zu werten ist (dazu § 98 VwGO, § 415 ZPO; vgl. auch VG Mainz, Urteil v. 6.5.1999, NVwZ 2000, 228 mit Besprechung Lampert a.a.O. S. 640) und dementsprechend einen besonderen Aussagewert besitzen könnte, kann dahinstehen.
- VG Stuttgart, 02.02.2005 - 3 K 3803/04
Gebührenfreiheit für ein Zweitgerät am Arbeitsplatz
Nur in solchen Fallgestaltungen würde sich die Obliegenheiten der Beteiligten dahingehend verschieben, dass nunmehr der mutmaßliche Rundfunkteilnehmer eine Ausnahme von dem nach allgemeiner Lebenserfahrung ins Auge springenden Sachverhalt dartun muss (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.8.2004 - 2 S 257/04 -).