Rechtsprechung
LG Weiden/Oberpfalz, 17.10.2007 - 2 S 70/07 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Scheingewinnen im Sinne des § 134 Abs. 1 InsO; Fehlen einer Gegenleistung für die ausgezahlten scheinbaren Gewinne aus Termingeschäften mit dem Insolvenzschuldner; Begründung der Entgeltlichkeit ...
Verfahrensgang
- AG Weiden/Oberpfalz, 25.05.2007 - 1 C 143/07
- LG Weiden/Oberpfalz, 17.10.2007 - 2 S 70/07
- BGH, 02.04.2009 - IX ZR 197/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90
Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners
Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 17.10.2007 - 2 S 70/07
Die Rechtssprechung hat hervorgehoben, dass in erster Linie der objektive Sachverhalt für die Feststellung eines Gegenwertes in das Vermögen der Insolvenzschuldherin maßgebend ist (BGHZ 113, 98, 102; 113, 393, 395).Der Rückgewähranspruch aus §§ 134 Abs. 1, 143 Abs. 1 InsO des Klägers entsteht jedoch erst mit und deswegen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vgl. BGHZ 113, S. 98).
In diesem Fall ist zur Vermeidung eines Normwiderspruchs geboten, den Anfechtungsgegner so zu stellen, als hätte er aufrechnen können (vgl. BGH, Urteil v. 29.11.1990, Az. IX ZR 29/90 ; BGHZ 113, 98 ff.).
- BGH, 25.06.1992 - IX ZR 4/91
Keine Anfechtbarkeit bei Leistungsausgleich an Dritten
Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 17.10.2007 - 2 S 70/07
Unentgeltlich ist eine Leistung, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass der Empfänger eine ausgleichende Gegenleistung an den Verfügenden erbringt (BGH ZIP 1992, 1089, 1091 [BGH 25.06.1992 - IX ZR 4/91] ). - BGH, 28.02.1991 - IX ZR 74/90
Entgeltliche Verfügung durch Verzicht auf den Pflichtteil
Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 17.10.2007 - 2 S 70/07
Die Rechtssprechung hat hervorgehoben, dass in erster Linie der objektive Sachverhalt für die Feststellung eines Gegenwertes in das Vermögen der Insolvenzschuldherin maßgebend ist (BGHZ 113, 98, 102; 113, 393, 395). - BGH, 15.04.1964 - VIII ZR 232/62
Schenkungsanfechtung
Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 17.10.2007 - 2 S 70/07
Entgeltlichkeit würde dagegen vorliegen, wenn die Insolvenzschuldnerin für ihre Leistungen etwas erhalten hätte, was objektiv einen Ausgleich für ihre Leistungen war oder jedenfalls subjektiv nach dem Willen der Beteiligten sein sollte (vgl. BGHZ 41, 298, 300). - BGH, 29.11.1991 - IX ZR 55/90
Auszahlung von Scheingewinnen durch einen Anlagevermittler
Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 17.10.2007 - 2 S 70/07
Allein die einseitige subjektive Annahme der Beklagten, die Gemeinschuldnerin sei nach dem Vertrag verfahren, vermag eine Entgeltlichkeit der Zuwendung unter Anfechtungsgesichtspunkten nicht zu begründen (vgl. BGB , Urteil vom 29.11.1991 Az. IX ZR 55/90 ).