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   VGH Baden-Württemberg, 31.07.1986 - 2 S 892/85   

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VGH Baden-Württemberg, 31.07.1986 - 2 S 892/85 (https://dejure.org/1986,2279)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.07.1986 - 2 S 892/85 (https://dejure.org/1986,2279)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Juli 1986 - 2 S 892/85 (https://dejure.org/1986,2279)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 37, 159 (Ls.)
  • VBlBW 1987, 269
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 97/17

    Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime

    Der Aufwand für einen Wohnwagen auf einem Campingplatz, als da sind Erwerbskosten für das Fahrzeug sowie die Standplatzkosten, ist damit einer Besteuerung nach § 3 Abs. 1 KAG i.V.m. Art. 105 Abs. 2a GG grundsätzlich fähig (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 06.10.1986, - 2 S 892/85 -, juris; VG Münster, Beschl. v. 06.10.1997, - 9 L 1126/97 -, juris; VG Trier, Urt. v. 14.01.2003, - 2 K 1277/02.TR -, juris; OVG Münster, Urt. v. 15.03.1999, - 22 A 391/98 -, juris; sowie die von der Antragsgegnerin eingereichten Entscheidungen des OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.11.2000, - A 2 S 334/99 -, und des VG Köln, Urt. v. 04.10.2001, - 20 K 8502/98 - sowie der dazu ergangene Nichtzulassungsbeschluss des OVG Münster vom 05.02.2002, - 14 A 4652/01 -).

    Ebenso wie bei der Zweitwohnungssteuer wird die Verwendung von Einkommen besteuert, so dass weder eine Gleichartigkeit mit der Einkommensteuer noch mit der Grundsteuer besteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.12.1983, - 2 BvR 1275/79 -, E 65, 325); auch zur Kraftfahrzeugsteuer besteht keine Gleichartigkeit (VGH Mannheim, Urt. v. 31.07.1986, - 2 S 892/85 -, juris).

    In dem Urteil des Senats vom 19. November 2003 ist es lediglich als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz angesehen worden, dass die streitgegenständliche Satzung "alle" Mobilheime unabhängig von ihrer jeweiligen Ausstattung im Wege einer Fiktion Zweitwohnungen gleichstellt hat (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 21. Mai 2010 - 14 A 794/07 - , juris, Leitsatz 1 und Rn. 10 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 LB 5/07 -, juris, Rn. 9, 35 ff.; VGH München, Urteil vom 14. April 2011 - 4 B 10.2557 -, juris, Leitsatz 1 und Rn. 20; VGH Mannheim, Urteil vom 31. Juli 1986 - 2 S 892/85 -, juris bei Regelung einer fiktiven Behandlung von Mobilheimen u.ä.

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LB 5/07

    Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer für einen ganzjährig auf einem Campingplatz

    In der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte ist deshalb inzwischen allgemein anerkannt, dass auch mit dem Vorhalten von Mobilheimen, Wohnmobilen sowie Wohn- und Campingwagen auf einem Dauerstandplatz grundsätzlich ein mit der Zweitwohnungsteuer besteuerbarer besonderer Aufwand für die persönliche Lebensführung betrieben wird, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31.7.1986 - 2 S 892/85 - VBlBW 1987, 269; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.11.2000 - 2 S 334/99 - JMBl ST 2002, 254; OVG NRW, Urt. v. 15.3.1999 - 22 A 391/98 - DWW 1999, 228 = ZKF 1999, 181 = NWVBl 199, 347 = KStZ 1999, 217 = NVwZ 1999.223).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 98/17

    Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime

    Der Aufwand für einen Wohnwagen auf einem Campingplatz, als da sind Erwerbskosten für das Fahrzeug sowie die Standplatzkosten, ist damit einer Besteuerung nach § 3 Abs. 1 KAG i.V.m. Art. 105 Abs. 2a GG grundsätzlich fähig (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 06.10.1986, - 2 S 892/85 -, juris; VG Münster, Beschl. v. 06.10.1997, - 9 L 1126/97 -, juris; VG Trier, Urt. v. 14.01.2003, - 2 K 1277/02.TR -, juris; OVG Münster, Urt. v. 15.03.1999, - 22 A 391/98 -, juris; sowie die von der Antragsgegnerin eingereichten Entscheidungen des OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.11.2000, - A 2 S 334/99 -, und des VG Köln, Urt. v. 04.10.2001, - 20 K 8502/98 - sowie der dazu ergangene Nichtzulassungsbeschluss des OVG Münster vom 05.02.2002, - 14 A 4652/01 -).

    Ebenso wie bei der Zweitwohnungssteuer wird die Verwendung von Einkommen besteuert, so dass weder eine Gleichartigkeit mit der Einkommensteuer noch mit der Grundsteuer besteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.12.1983, - 2 BvR 1275/79 -, E 65, 325); auch zur Kraftfahrzeugsteuer besteht keine Gleichartigkeit (VGH Mannheim, Urt. v. 31.07.1986, - 2 S 892/85 -, juris).

    In dem Urteil des Senats vom 19. November 2003 ist es lediglich als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz angesehen worden, dass die streitgegenständliche Satzung "alle" Mobilheime unabhängig von ihrer jeweiligen Ausstattung im Wege einer Fiktion Zweitwohnungen gleichstellt hat (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 21. Mai 2010 - 14 A 794/07 - , juris, Leitsatz 1 und Rn. 10 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 LB 5/07 -, juris, Rn. 9, 35 ff.; VGH München, Urteil vom 14. April 2011 - 4 B 10.2557 -, juris, Leitsatz 1 und Rn. 20; VGH Mannheim, Urteil vom 31. Juli 1986 - 2 S 892/85 -, juris bei Regelung einer fiktiven Behandlung von Mobilheimen u.ä.

  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 1649/00

    Campingwagen, Zweitwohnungssteuer, Campingmobil, Zweitwohnung

    vgl. Vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, S. 325 ff. (S. 351 ff.); BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - 7 C 53.77 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 1; BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1989 - 8 B 86/88 -, NVwZ 1989, S. 565 f.; BFH, Urteil vom 5. März 1997 - II R 28/95 -, BStBl. II 1997 S. 469 ff. (S. 471); OVG NRW, Urteil vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 -, NVwZ-RR 1994, S. 43 ff. (S. 44); vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg - VGH BW -, Urteil vom 31. Juli 1986 - 2 S 892/85 - VBlBW 1987 S. 269 ff. (S. 271) zur fehlenden Gleichartigkeit der Zweitwohnungssteuer mit der Kraftfahrzeugsteuer bei der Besteuerung von Camping- und Wohnwagen.

    vgl. VGH BW, Urteil vom 31. Juli 1986 - 2 S 892/85 -, VBlBW 1987, S. 269 ff. (S. 269).

  • VGH Bayern, 18.07.2008 - 4 BV 07.857

    Zweitwohnungssteuerpflicht gilt auch für Dauercamper - vollständige Urteilsgründe

    Ob davon auszugehen ist, dass dem Gesetzgeber einschlägige verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu anderen Landesrechten bekannt waren (VGH BW vom 31.7.1986 VBlBW 1987, 269; OVG NW vom 29.11.1995 NVwZ-RR 1997, 315; VG Münster vom 6.10.1997 NVwZ-RR 1998, 328; OVG NW vom 15.3.1999 NVwZ 2000, 223; OVG LSA vom 23.11.2000 Az. 2 S 334/99 ; VG Münster vom 10.12.2003 NVwZ-RR 2004, 377), kann offenbleiben.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - 2 KN 1/05

    Stellplatzsteuer für Wohnmobile; kommunale Aufwandsteuer; Standplatzmiete;

    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist inzwischen allgemein anerkannt, dass mit dem Innehaben von Mobilheimen, Wohnmobilen sowie Wohn- und Campingwagen auf einem Dauerstandplatz grundsätzlich ein besteuerbarer besonderer Aufwand für die persönliche Lebensführung betrieben wird, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31.07.1986 - 2 S 892/85 - OVG Magdeburg, Urt. v. 23.11.2000 - 2 S 334/99 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.03.1999 - 22 A 391/98 - Urt. des Senats v. 19.11.2003 - 2 KN 1/03 - VG Köln, Urt. v. 04.10.2001 - 20 K 8502/98 - VG Münster, Beschl. v. 06.10.1997 - 9 L 1126/97 - Urt. v. 10.12.2003 - 9 K 1775/00 - VG Trier, Urt. v. 14.01.2003 - 2 K 1277/02 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 2 S 1474/20

    Zweitwohnungssteuer für Mobilheim

    b) Der Senat hat bereits in dem zwischen den Beteiligten bezüglich der Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2019 ergangenen Beschluss vom 11.10.2019 (- 2 S 2087/19 - juris Rn. 34) ausgeführt, das nicht nur vorübergehende, das heißt nach § 2 Abs. 1 Satz 2 ZwStS mehr als dreimonatige Abstellen eines Mobilheims erfordere, dass dieses tatsächlich für diesen Zeitraum auf einem Grundstück innerhalb der steuererhebenden Gemeinde aufgestellt wird und eine Nutzung zum Aufenthalt auch tatsächlich erfolgt oder das Mobilheim zumindest hierfür vorgehalten wird; das bloße Anmieten eines Dauerstellplatzes genügt für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer ebenso wenig wie ein längerfristiges Abstellen zu Zwecken des Parkens (vgl. bereits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.07.1986 - 2 S 892/85 - VBlBW 1987, 269).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 2 S 2292/90

    Eine auf §§ 2, 6 Abs. 3 KAG i.d.F. vom 15.2.1982 beruhende

    Die Besteuerung des Innehabens einer Zweitwohnung erfüllt diese Voraussetzungen (st.Rspr. des BVerfG, vgl. Beschluß vom 6.12.1983, BVerfGE 65, 325, [BVerfG 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79] und des BVerwG, vgl. Beschluß vom 12.1.1989, BVerwG 8 B 86.88; Beschluß vom 26.10.1989, BVerwG 8 B 36.89 sowie des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 31.7.1986 - 2 S 892/85 -, VBlBW 1987, 269; Urteil vom 21.2.1991 - 2 S 98/89 -, BWGZ 91, 267).

    Die Prüfung der Frage der Vereinbarkeit dieser - vom erk. Senat in dem Urteil vom 31.7.1986 - 2 S 892/85 - für gültig gehaltenen - Regelung mit dem Gleichheitssatz darf nicht unter Außerachtlassung des Ausgangspunkts erfolgen, daß die Beklagte nur das Innehaben von zweiten Wohnungen der Aufwandsteuer unterwerfen wollte.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2019 - 2 S 2087/19

    Zweitwohnungssteuer für Wohnmobil

    Das nicht nur vorübergehende, das heißt nach § 2 Abs. 1 Satz 2 ZwStS mehr als dreimonatige Abstellen des Wohn- oder Campingwagens erfordert zwar, dass dieser tatsächlich für diesen Zeitraum auf einem Grundstück innerhalb der steuererhebenden Gemeinde aufgestellt wird und eine Nutzung zum Aufenthalt auch tatsächlich erfolgt oder der Wagen zumindest hierfür vorgehalten wird; das bloße Anmieten eines Dauerstellplatzes genügt für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer ebenso wenig wie ein längerfristiges Abstellen des Wohn- und Campingwagens zu Zwecken des Parkens (vgl. Senat, Urteil vom 31.07.1986 - 2 S 892/85 - VBlBW 1987, 269).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1986 - 2 S 964/86

    Zweitwohnungsteuer für baurechtswidrige Wohnung

    Eine Steuer für eine Zweitwohnung, die aber als reine Kapitalanlage genutzt wird, wäre keine Aufwandssteuer mehr in diesem Sinne, weil in diesem Fall kein Aufwand für die persönliche Lebensführung besteuert würde (vgl. BVerwG Urteil vom 26.7.1979, NJW 1980, 796 [BVerwG 26.07.1979 - BVerwG 7 C 53.77]; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 - und vom 31.7.1986 - 2 S 892/85 -).
  • VGH Bayern, 18.07.2008 - 4 BV 07.844

    Zweitwohnungsteuer; Dauercamping; Wohnwagen, Wohnmobil

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1988 - 2 S 1988/87

    Zweitwohnungssteuer

  • VG Münster, 26.11.2003 - 9 K 1775/00

    Zulässigkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auf Mobilheime, Wohnmobile,

  • VG Gelsenkirchen, 06.05.2008 - 18 K 1455/06

    Erhebung der Zweitwohnungsteuer für Wohnmobile und Campingwagen in Essen

  • VG Münster, 16.03.2004 - 9 K 2719/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für einen

  • VG Münster, 19.03.2003 - 9 K 1776/00

    Von der Stadt Olfen für Mobilheime pp. erhobene Zweitwohnungssteuer ist nicht zu

  • VG Trier, 14.01.2003 - 2 K 1277/02
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1988 - 2 S 2874/87

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungssteuersatzung vor dem Hintergrund des

  • VG Münster, 17.04.2003 - 9 K 1862/00

    Von der Stadt Olfen für Mobilheime pp. erhobene Zweitwohnungssteuer ist nicht zu

  • VG Arnsberg, 19.05.2000 - 3 K 3273/97

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für einen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1986 - 2 S 2423/86

    Anforderungen an die Heranziehung eines Wohnungseigentümers zur

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