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   LAG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 Sa 1047/99   

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https://dejure.org/1999,2866
LAG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 Sa 1047/99 (https://dejure.org/1999,2866)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.1999 - 2 Sa 1047/99 (https://dejure.org/1999,2866)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 2 Sa 1047/99 (https://dejure.org/1999,2866)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verdachtskündigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 BGB
    Verdachtskündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Verdachtskündigung; Dringender Tatverdacht; Unwiderrufliche Freistellung des zu kündigenden Arbeitnehmer bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Verdachtskündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626
    Verdachtskündigung: Keine Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei unwiderruflicher Arbeitsfreistellung bis zum Auslauf der Kündigungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2000, 982
  • NZA-RR 2000, 362
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 Sa 1047/99
    Stets ist zu beachten, dass eine nur auf Verdacht gestützte Kündigung meist ähnlich diskriminierend wirkt wie eine Strafe und für den entlassenen Arbeitnehmer nicht nur die augenblickliche Lebensgrundlage beseitigt wird, sondern auch die Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes erschwert werden kann (vgl. BAG Urteil vom 18.08.1982 ­ 7 AZR 235/80 ­ sowie zuletzt BAG Urteil vom 20.08.1997 ­ 2 AZR 620/96 ­ NZA 1997, 1340 ff. jeweils m. w. N.).
  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91

    Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 Sa 1047/99
    Der maßgebliche Grund hierfür ist darin zu sehen, dass der Kündigungsgrund bei der Verdachtskündigung nicht die Schwere einer begangenen Straftat oder sonstigen schweren Vertragspflichtverletzung ist, sondern das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen gerade durch den Verdacht eines nicht erwiesenen strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens zerstört worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 26.03.1992 ­ 2 AZR 519/91 ­ NZA 1992, 1121 ff. m. w. N.).
  • BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 235/80
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 Sa 1047/99
    Stets ist zu beachten, dass eine nur auf Verdacht gestützte Kündigung meist ähnlich diskriminierend wirkt wie eine Strafe und für den entlassenen Arbeitnehmer nicht nur die augenblickliche Lebensgrundlage beseitigt wird, sondern auch die Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes erschwert werden kann (vgl. BAG Urteil vom 18.08.1982 ­ 7 AZR 235/80 ­ sowie zuletzt BAG Urteil vom 20.08.1997 ­ 2 AZR 620/96 ­ NZA 1997, 1340 ff. jeweils m. w. N.).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00

    Verdachtskündigung; Suspendierung

    2 AZR 217/00 2 Sa 1047/99.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 1999 - 2 Sa 1047/99 - aufgehoben.

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