Rechtsprechung
   LAG Köln, 13.08.2001 - 2 Sa 181/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9517
LAG Köln, 13.08.2001 - 2 Sa 181/01 (https://dejure.org/2001,9517)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.08.2001 - 2 Sa 181/01 (https://dejure.org/2001,9517)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. August 2001 - 2 Sa 181/01 (https://dejure.org/2001,9517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,9517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Leistungsbeurteilung; Lohnrahmenabkommen, Leistungszulage.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 315 BGB; § 9 Ziff. 4 LRA Eisen-, Metall- und Elektroindustrie NW
    Leistungsbeurteilung; Lohnrahmenabkommen, Leistungszulage.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine Leistungszulage nach Kündigung des Haustarifvertrages; Ablösung nachwirkender tarifvertraglicher Regelungen durch anderweitige Abmachungen; Höhe der Leistungszulage; Bindung des Arbeitnehmers an eine bereits durchgeführte Leistungsbeurteilung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Leistungsbeurteilung; Lohnrahmenabkommen; Leistungszulage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 468/96

    Tarifliche Leistungsbeurteilung - Leistungszulage

    Auszug aus LAG Köln, 13.08.2001 - 2 Sa 181/01
    Für einen solchen Fall hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 22.01.1997 (10 AZR 468/96; Betriebsberater 1997 Seite 1316) entschieden, dass die einmal durchgeführte Leistungsbeurteilung solange für die zu zahlende Leistungszulage heranzuziehen ist, bis sie durch eine erneute wirksame Beurteilung abgelöst worden ist.

    Vielmehr ist dem Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 22.01.1997 (a. a. O.) auch dahin zu folgend, dass die Beurteilung eines Mitarbeiters durch Zuordnung einer bestimmten Zahl von Punkten eine Tatsachenfeststellung darstellt, die aufgrund eines Beurteilungsspielraumes entsteht.

  • LAG Hessen, 09.10.2008 - 5 Sa 1939/07

    Zahlungsanspruch im Zusammenhang mit nicht ausgezahlter Leistungszulage nach LRTV

    Hierin liegt - anders als etwa in der Festlegung eines individuellen Ziels bei einer nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Zielvorgabe (vgl. hierzu BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - BB 2008, 617) eine Tatsachenfeststellung, die ebenso wie eine tarifliche Eingruppierung der Ausfüllung eines Beurteilungsspielraums und nicht der eines Ermessensspielraums bedarf (ebenso zur Leistungszulage nach § 9 Abs. 4 Lohnrahmenabkommen der Eisen,- Metall,- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens LAG Köln, 13. August 2001 - 2 Sa 181/01 - juris).

    Die klägerische Partei hat jedoch keinerlei Tatsachen mitgeteilt, die der Kammer ermöglichten, auch nur den hiernach insgesamt zu verteilenden Betrag festzustellen (ebenso zu dem Erfordernis der Mitteilung der für die objektiven Entscheidungsgrundlagen maßgeblichen Tatsachen im Rahmen des § 315 BGB LAG Köln, 13. August 2001 - 2 Sa 181/01 - juris).

    Insofern hätte die klägerische Partei zumindest darlegen müssen, welches Gesamtvolumen die im Betrieb auszuzahlenden Leistungszulagen gehabt hätten, wie hoch nämlich die Summe der tariflichen Grundgehälter aller Tarifangestellten war und welcher Anteil hiervon auf die klägerische Partei entfallen wäre (ebenso für einen Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Leistungsbeurteilung für eine Leistungszulage nach § 9 Abs. 4 Lohnrahmenabkommen der Eisen,- Metall,- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens LAG Köln, 13. August 2001 - 2 Sa 181/01 - juris).

  • LAG Hessen, 09.10.2008 - 20 Sa 1734/07

    Zahlungsanspruch im Zusammenhang mit nicht ausgezahlter Leistungszulage nach LRTV

    Hierin liegt - anders als etwa in der Festlegung eines individuellen Ziels bei einer nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Zielvorgabe (vgl. hierzu BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - BB 2008, 617) eine Tatsachenfeststellung, die ebenso wie eine tarifliche Eingruppierung der Ausfüllung eines Beurteilungsspielraums und nicht der eines Ermessensspielraums bedarf (ebenso zur Leistungszulage nach § 9 Abs. 4 Lohnrahmenabkommen der Eisen,- Metall,- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens LAG Köln, 13. August 2001 - 2 Sa 181/01 - juris).

    Die klägerische Partei hat jedoch keinerlei Tatsachen mitgeteilt, die der Kammer ermöglichten, auch nur den hiernach insgesamt zu verteilenden Betrag festzustellen (ebenso zu dem Erfordernis der Mitteilung der für die objektiven Entscheidungsgrundlagen maßgeblichen Tatsachen im Rahmen des § 315 BGB LAG Köln, 13. August 2001 - 2 Sa 181/01 - juris).

    Insofern hätte die klägerische Partei zumindest darlegen müssen, welches Gesamtvolumen die im Betrieb auszuzahlenden Leistungszulagen gehabt hätten, wie hoch nämlich die Summe der tariflichen Grundgehälter aller Tarifangestellten war und welcher Anteil hiervon auf die klägerische Partei entfallen wäre (ebenso für einen Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Leistungsbeurteilung für eine Leistungszulage nach § 9 Abs. 4 Lohnrahmenabkommen der Eisen,- Metall,- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens LAG Köln, 13. August 2001 - 2 Sa 181/01 - juris).

  • LAG Hessen, 09.10.2008 - 20 Sa 1736/07

    Zahlungsanspruch im Zusammenhang mit nicht ausgezahlter Leistungszulage nach LRTV

    Hierin liegt - anders als etwa in der Festlegung eines individuellen Ziels bei einer nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Zielvorgabe (vgl. hierzu BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - BB 2008, 617) eine Tatsachenfeststellung, die ebenso wie eine tarifliche Eingruppierung der Ausfüllung eines Beurteilungsspielraums und nicht der eines Ermessensspielraums bedarf (ebenso zur Leistungszulage nach § 9 Abs. 4 Lohnrahmenabkommen der Eisen,- Metall,- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens LAG Köln, 13. August 2001 - 2 Sa 181/01 - juris).

    Die klägerische Partei hat jedoch keinerlei Tatsachen mitgeteilt, die der Kammer ermöglichten, auch nur den hiernach insgesamt zu verteilenden Betrag festzustellen (ebenso zu dem Erfordernis der Mitteilung der für die objektiven Entscheidungsgrundlagen maßgeblichen Tatsachen im Rahmen des § 315 BGB LAG Köln, 13. August 2001 - 2 Sa 181/01 - juris).

    Insofern hätte die klägerische Partei zumindest darlegen müssen, welches Gesamtvolumen die im Betrieb auszuzahlenden Leistungszulagen gehabt hätten, wie hoch nämlich die Summe der tariflichen Grundgehälter aller Tarifangestellten war und welcher Anteil hiervon auf die klägerische Partei entfallen wäre (ebenso für einen Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Leistungsbeurteilung für eine Leistungszulage nach § 9 Abs. 4 Lohnrahmenabkommen der Eisen,- Metall,- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens LAG Köln, 13. August 2001 - 2 Sa 181/01 - juris).

  • LAG Hessen, 09.10.2008 - 20 Sa 1735/07

    Zahlungsanspruch im Zusammenhang mit nicht ausgezahlter Leistungszulage nach LRTV

    In der Durchführung einer Leistungsbewertung nach feststehenden Kriterien, deren Gewichtung zueinander zuvor festgelegt wird, liegt - anders als etwa in der Festlegung eines individuellen Ziels bei einer nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Zielvorgabe (vgl. hierzu BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - BB 2008, 617) - eine Tatsachenfeststellung, die ebenso wie eine tarifliche Eingruppierung der Ausfüllung eines Beurteilungsspielraums und nicht der eines Ermessensspielraums bedarf (ebenso zur Leistungszulage nach § 9 Abs. 4 Lohnrahmenabkommen der Eisen,- Metall,- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens LAG Köln, 13. August 2001 - 2 Sa 181/01 - juris).

    Die klägerische Partei hat jedoch keinerlei Tatsachen mitgeteilt, die der Kammer ermöglichten, auch nur den hiernach insgesamt unter den im Betrieb beschäftigten Zeitlohnarbeitern zu verteilenden Betrag festzustellen (ebenso zu dem Erfordernis der Mitteilung der für die objektiven Entscheidungsgrundlagen maßgeblichen Tatsachen im Rahmen des § 315 BGB LAG Köln, 13. August 2001 - 2 Sa 181/01 - juris).

    Insofern hätte die klägerische Partei zumindest darlegen müssen, welches Gesamtvolumen die im Betrieb auszuzahlenden Leistungszulagen gehabt hätten, wie hoch nämlich die Summe des tariflichen Zeitgrundlohns im Betrieb war und welcher Anteil hiervon auf sie entfallen wäre (ebenso für einen Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Leistungsbeurteilung für eine Leistungszulage nach § 9 Abs. 4 Lohnrahmenabkommen der Eisen,- Metall,- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens LAG Köln, 13. August 2001 - 2 Sa 181/01 - juris).

  • LAG Hessen, 13.03.2020 - 14 Sa 550/19

    1. Eine Ersatzleistungsbestimmung hinsichtlich eines durch Betriebsvereinbarung

    Insoweit ist bereits zweifelhaft, ob die Vornahme der hier vorgesehenen und zur Ermittlung des Leistungsfaktors nach Ziff. 4 GBV zwingend erforderlichen Leistungsbeurteilung, überhaupt eine Ermessensausübung im Sinne des § 315 Abs. 1 BGB darstellt oder ob es sich hier nicht um eine Tatsachenfeststellung handelt, die der Ausfüllung eines Beurteilungsspielraums und nicht der eines Ermessensspielraums bedarf ( vgl. zur Unanwendbarkeit des § 315 BGB auf vorzunehmende Leistungsbeurteilungen LAG Köln, 13. August 2001 - 2 Sa 181/01 - Juris; LAG Hessen 9. Oktober 2008 - 20/5 Sa 1939/07 - Juris) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht