Rechtsprechung
LAG Köln, 19.09.2011 - 2 Sa 414/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
LKW Fahrer, Gerichtsstand in Deutschland bei ausländischem Arbeitgeber
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Art. 19 EuGVVO
LKW Fahrer, Gerichtsstand in Deutschland bei ausländischem Arbeitgeber - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtsstand in Deutschland bei ausländischem Arbeitgeber; LKW Fahrer mit ausländischem Arbeitgeber
- unalex.eu
Art. 19 Brüssel I-VO
Gerichtsstand für Klagen gegen den Arbeitgeber - Zuständigkeit am Ort der gewöhnlichen Arbeitstätigkeit - Besondere Fallgestaltungen - Der gewöhnliche Arbeitsort von Kraftfahrern im grenzüberschreitenden Verkehr - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuGVVO Art. 19
Gerichtsstand in Deutschland; LKW Fahrer mit ausländischem Arbeitgeber - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 30.03.2011 - 6 Ca 2180/10
- LAG Köln, 19.09.2011 - 2 Sa 414/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 646/09
Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit - Auslegung von …
Auszug aus LAG Köln, 19.09.2011 - 2 Sa 414/11
Das Landesarbeitsgericht folgt dabei der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.01.2011 - 2 AZR 646/09 -.Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 27.01.2011 hat Kritik erfahren (vgl. Ulrici Anmerkung zu - 2 AZR 646/09 - vom 03.08.2011 veröffentlicht in Juris Praxisreport Arbeitsrecht 30/2011 Anmerkung 3).
- LAG Köln, 19.09.2011 - 2 Sa 415/11
Gerichtsstand in Deutschland; LKW Fahrer mit ausländischem Arbeitgeber
Auszug aus LAG Köln, 19.09.2011 - 2 Sa 414/11
Der Kläger arbeitete gemeinsam mit dem Kläger des Parallelverfahrens (2 Sa 415/11), dem Zeugen N auf einem LKW, der während der Woche von Einsatzort zu Einsatzort gefahren wurde und zum Wochenende im Gewerbegebiet in H abgestellt wurde.
- LAG Köln, 19.09.2011 - 2 Sa 415/11
Gerichtsstand in Deutschland; LKW Fahrer mit ausländischem Arbeitgeber
Der Kläger arbeitete gemeinsam mit dem Kläger des Parallelverfahrens (2 Sa 414/11), dem Zeugen B auf einem LKW, der während der Woche von Einsatzort zu Einsatzort gefahren wurde und zum Wochenende im Gewerbegebiet in H abgestellt wurde.