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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 2 Sa 951/03   

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https://dejure.org/2004,11073
LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 2 Sa 951/03 (https://dejure.org/2004,11073)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.01.2004 - 2 Sa 951/03 (https://dejure.org/2004,11073)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Januar 2004 - 2 Sa 951/03 (https://dejure.org/2004,11073)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit als Voraussetzungen eines Betriebsübergangs; Einheit als eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur auf Dauer angelegten Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung; ...

  • Judicialis

    BGB § 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 4; ; BGB § 613 a Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Teilbetriebsübergangs bei Übertragung der Anzeigenabteilung auf anderes Presseorgan

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96

    Betriebsübergang nach § 613 a BGB

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 2 Sa 951/03
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Anschluss an die Entscheidung des EuGH in Sachen A S; BAG NZA 1998, 249 ff.).

    Wird ein Betriebsteil selbständig übertragen, dann gehen nur die Arbeitsverhältnisse derjenigen Arbeitnehmer über, die in dem betroffenen Betriebsteil beschäftigt werden (BAG NZA 1998, 249).

  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87

    Betriebsübergang im Großhandel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 2 Sa 951/03
    Bei der Frage, welche dieser Betriebsmittel auf den Nachfolger übergehen müssen, um von einem (Teil-)Betriebsübergang im Sinne von § 613 a BGB ausgehen zu können, ist auf den arbeitstechnischen Zweck des übergegangenen Teils abzustellen (vgl. z. B. BAG DB 1989, 430 für einen Betriebsübergang bei einem Großhandelsbetrieb).
  • LAG Düsseldorf, 29.02.2000 - 3 Sa 1896/99

    Betriebsübergang: Weiterführung einer Arztpraxis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 2 Sa 951/03
    Wenngleich in einer Marktwirtschaft eine Kundschaft nicht automatisch übernommen, sondern gewonnen bzw. gehalten wird, so reicht der Übergang der Kundenkartei oder der Übergang einer Vertriebsberechtigung in einem bestimmten Gebiet aus, wenn die Übertragung dieser Rechte ein wesentliches Betriebsmittel darstellt (vgl. EuGH AP Nr. 9 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187; LAG Düsseldorf, NZA-RR 2000, 353; Erfurter Kommentar/Preis, Nr. 230, § 613 a BGB, Rz. 31).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 2 Sa 305/05

    Bestimmung des Arbeitsortes

    Diese Kündigung hat das erkennende Gericht mit Urteil vom 13.01.2004 (2 Sa 951/03) wegen Verstoßes gegen § 613 a Abs. 4 BGB für unwirksam erklärt, weil die Anzeigenabteilung des Pfälz.

    Wenn das Arbeitsverhältnis des Klägers schon nach § 613 a BGB im Wege eines Teilbetriebsübergangs auf die Beklagte übergegangen ist, was das erkennende Gericht im Vorprozess der Parteien 2 Sa 951/03 festgestellt hat, dann ist der Kläger nunmehr verpflichtet, bei seiner neuen Arbeitgeberin seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.

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