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   LAG München, 12.10.2006 - 2 Sa 990/05   

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LAG München, 12.10.2006 - 2 Sa 990/05 (https://dejure.org/2006,2163)
LAG München, Entscheidung vom 12.10.2006 - 2 Sa 990/05 (https://dejure.org/2006,2163)
LAG München, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 2 Sa 990/05 (https://dejure.org/2006,2163)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veräußerung eines Geschäftsbereichs unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts; Vorliegen eines Betriebsübergangs bei Weiterveräußerung von Teilen des Geschäfts ohne Vorführung; Begriff des "Betriebsübergangs"; Geltendmachung des Kaufvertrags als Scheingeschäft

  • Judicialis

    BGB § 613 a

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.fr (Auszüge)

    Betriebsübergang, Unterrichtung, Verwirkung des Widerspruchsrechts

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Betriebsübergang - Die Bedeutung der tatsächlichen Fortführung des Betriebs beim Betriebsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2007, 502
  • BB 2007, 507
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG München, 12.10.2006 - 2 Sa 990/05
    Die Inhaberschaft geht dann über, wenn der neue Betriebsinhaber die wirtschaftliche Einheit nutzt und fortführt (BAG v. 15.12.2005 - 8 AZR 202/05 - NZA 06, 597).

    Dadurch verliert es nicht seine Eignung als taugliche Grundlage für einen Betriebsübergang (BAG v. 15.12.2005 a. a. O.).

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98

    Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung

    Auszug aus LAG München, 12.10.2006 - 2 Sa 990/05
    Die bloße Möglichkeit, den Betrieb selbst unverändert fortführen zu können, führt noch nicht zu einem Betriebsübergang (BAG v. 18.03.1999 - 8 AZR 159/98 - NZA 99, 704 ; BAG v. 18.03.1999 - 8 AZR 196/98 - NZA 99, 869).
  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 196/98

    Betriebsübergang (Grundstücksverwaltung)

    Auszug aus LAG München, 12.10.2006 - 2 Sa 990/05
    Die bloße Möglichkeit, den Betrieb selbst unverändert fortführen zu können, führt noch nicht zu einem Betriebsübergang (BAG v. 18.03.1999 - 8 AZR 159/98 - NZA 99, 704 ; BAG v. 18.03.1999 - 8 AZR 196/98 - NZA 99, 869).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG München, 12.10.2006 - 2 Sa 990/05
    Das Bundesarbeitsgericht verlangt nämlich unter anderem eine Unterrichtung über die Adresse des Erwerbers (Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05), damit der Arbeitnehmer Klarheit über den Erwerber hat und ergänzende Erkundigungen einholen kann, was insbesondere bei ausländischen Erwerbern von erheblicher Bedeutung sein kann.
  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 556/01

    Antragstellung im Berufungsverfahren - Arbeitnehmerstatus - widersprüchliches

    Auszug aus LAG München, 12.10.2006 - 2 Sa 990/05
    Es würde gegen Treu und Glauben verstoßen und das Vertrauen im Rechtverkehr untergraben, wenn es erlaubt wäre, sich nach Belieben mit seinen früheren Erklärungen und seinem früheren Verhalten derart in Widerspruch zu setzen (BAG v. 04.12.2002 - 5 AZR 556/01 - NZA 03, 341).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus LAG München, 12.10.2006 - 2 Sa 990/05
    Der für das Zeitmoment maßgebliche Zeitraum beginnt nicht erst mit der umfassenden und zutreffenden Unterrichtung des Arbeitnehmers über den Betriebsübergang und seine Folgen, sondern schon mit der positiven Kenntnis des Arbeitnehmers von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen (BAG v. 27.1.2000 - 8 AZR 106/99).
  • BAG, 06.02.1985 - 5 AZR 411/83

    Betriebsübergang und Geschäftsunfähigkeit des Erwerbers

    Auszug aus LAG München, 12.10.2006 - 2 Sa 990/05
    Grundsätzlich kann ein Betriebsübergang auch dann vorliegen, wenn das zugrundeliegende Rechtsgeschäft nichtig ist (BAG v. 06.02.1985 - 5 AZR 411/03 - NZA 85, 735).
  • LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07

    Betriebsübergang, Widerspruch

    bb) Hier kann zunächst offen bleiben, ab wann der Lauf des Zeitmoments des Verwirkungstatbestands beginnt - ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Unterrichtungsschreibens oder dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs bzw. der positiven Kenntnis deren Umstände, also letztlich jedenfalls dem Zugang des Unterrichtungsschreiben (wie dies die hiesigen Prozessbevollmächtigten der Beklagten im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 27.01.2000, 8 AZR 106/99 (juris) veröffentlicht meinen: Löwisch/Göpfert/Siegrist, DB 2007, S. 2538 f (unter III.); ebenso LAG München, U. v. 12.10.2006, 2 Sa 990/05, BB 2007, S. 507 f mit Anm. Göpfert/Siegrist: BB 2007, S. 506 f), oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB erlangt hatte (so LAG Düsseldorf etwa im U. v. 01.08.2007, 7 Sa 655/07 (juris Rz. 97) und 7 Sa 361/07, FA 2008, S. 59 (LS - juris Rz. 80) - , ob also eine Frist von ca. 15 Monaten gemäß der ersten Auffassung oder offensichtlich allenfalls wenigen Monaten/kurzer Zeit nach der zweiten Auffassung (im U. v. 15.02.2007, aaO - II. 3. b (3)/juris Rz. 45 der Gründe - hat das BAG das Zeitmoment des Verwirkungstatbestandes nach den objektiven Umständen "angesichts der Dauer von über einem Jahr des nicht erklärten Widerspruchs" als erfüllt angesehen; das LAG Köln stellt im U. v. 05.10.2007 - NZA-RR 2008, S. 5 f/8, unter II. 1. d bb (1) der Gründe - dagegen nachvollziehbar auf die regelmäßige Verjährungsfrist als Anhalt für das Zeitmoment des Verwirkungstatbestandes ab; für die Erfüllung des Zeitmoments der Verwirkung bei Widerspruch erst 12/14 Monate nach, auch fehlerhafter, Unterrichtung: LAG Nürnberg, U. v. 07.03.2007, 6 Sa 228/06 (juris - n. r.)).
  • LAG Köln, 05.10.2007 - 11 Sa 257/07

    Widerspruch gegen Betriebsübergang; Kündigung durch Betriebserwerber

    Die Entscheidung des LAG München vom 12.10.2006, wonach der Arbeitnehmer, der dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses erst acht Monate nach der Unterrichtung über den Betriebsübergang widersprochen habe, sein Widerspruchsrecht gemäß § 613 a Abs. 6 BGB auch dann verwirke, wenn die Unterrichtung unvollständig gewesen sei (LAG München, Urteil vom 12.12.2006 - 2 Sa 990/05, BB 2007, 502 ff.), vermochte keine andere Beurteilung zu rechtfertigen.
  • LAG München, 10.01.2008 - 2 Sa 397/07

    Betriebsübergang

    Soweit die Beklagte auf ein Urteil der erkennenden Kammer vom 12.10.2006 (2 Sa 990/05 - BB 2007, 502) hinweist, sind die konkreten Umstände des Einzelfalls nicht mit denen der Klägerin vergleichbar.
  • LAG Nürnberg, 10.10.2006 - 6 Sa 53/06

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    In derartigen Fällen kann ein Abwarten von mehr als sechs Monaten bereits illoyal sein (so LAG München vom 12.10.2006, 2 Sa 990/05, zitiert nach juris).
  • LAG München, 09.10.2008 - 4 Sa 411/08

    Betriebsübergang, Widerspruch

    aa) Hier kann zunächst offen bleiben, ab wann der Lauf des Zeitmoments des Verwirkungstatbestands beginnt - ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Unterrichtungsschreibens oder dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs bzw. der positiven Kenntnis deren Umstände, also letztlich jedenfalls dem Zugang des Unterrichtungsschreiben (wie dies die hiesigen Prozessbevollmächtigten der Beklagten im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 27.01.2000, 8 AZR 106/99 (juris) veröffentlicht meinen: Löwisch/Göpfert/Siegrist, DB 2007, S. 2538 f (unter III.); ebenso LAG München, U. v. 12.10.2006, 2 Sa 990/05, BB 2007, S. 507 f mit Anm. Göpfert/Siegrist: BB 2007, S. 506.
  • LAG München, 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07

    Betriebsübergang, Widerspruch

    aa) Hier kann zunächst offen bleiben, ab wann der Lauf des Zeitmoments des Verwirkungstatbestands beginnt - ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Unterrichtungsschreibens oder dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs bzw. der positiven Kenntnis deren Umstände, also letztlich jedenfalls dem Zugang des Unterrichtungsschreiben (wie dies die hiesigen Prozessbevollmächtigten der Beklagten im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 27.01.2000, 8 AZR 106/99 (juris) veröffentlicht meinen: Löwisch/Göpfert/Siegrist, DB 2007, S. 2538 f (unter III.); ebenso LAG München, U. v. 12.10.2006, 2 Sa 990/05, BB 2007, S. 507 f mit Anm. Göpfert/Siegrist: BB 2007, S. 506 f), oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB erlangt hatte (so LAG Düsseldorf etwa im U. v. 01.08.2007, 7 Sa 655/07 (juris Rz. 97) und 7 Sa 361/07, FA 2008, S. 59 (LS - juris Rz. 80) - , ob also eine Frist von ca. 15 Monaten gemäß der ersten Auffassung oder offensichtlich allenfalls wenigen Monaten/kurzer Zeit nach der zweiten Auffassung (im U. v. 15.02.2007, aaO - II. 3. b (3)/juris Rz. 45 der Gründe - hat das BAG das Zeitmoment des Verwirkungstatbestandes nach den objektiven Umständen "angesichts der Dauer von über einem Jahr des nicht erklärten Widerspruchs" als erfüllt angesehen; das LAG Köln stellt im U. v. 05.10.2007 - NZA-RR 2008, S. 5 f/8, unter II. 1. d bb (1) der Gründe - dagegen nachvollziehbar auf die regelmäßige Verjährungsfrist als Anhalt für das Zeitmoment des Verwirkungstatbestandes ab; für die Erfüllung des Zeitmoments der Verwirkung bei Widerspruch erst 12/14 Monate nach, auch fehlerhafter, Unterrichtung: LAG Nürnberg, U. v. 07.03.2007, 6 Sa 228/06 (juris - n. r.)).
  • LAG München, 10.02.2009 - 6 Sa 872/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Fehlen der Abschrift des Betriebserwerbers -

    Die Erfüllung des Zeitmomentes kann ebenso, wie der Beginn des Laufes des Zeitmomentes (ab Zugang des Unterrichtungsschreibens, ab dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs bzw. der positiven Kenntnis der Umstände des Betriebsübergangs, letztlich also jedenfalls mit Zugang des Unterrichtungsschreiben [so z.B. BAG v. 27.01.2000 - 8 AZR 106/99, RzK I 5e Nr. 128; Löwisch/Göpfert/Siegrist , DB 2007, 2538; LAG München v. 12.10.2006 - 2 Sa 990/05, BB 2007, 507 m. Anm. Göpfert/Siegrist , BB 2007, 506] oder ab Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB [so LAG Düsseldorf, v. 1.8.2007 - 7 Sa 655/07, juris, unter Rz. 97; LAG Düsseldorf v. 1.8.2007 - 7 Sa 361/07, juris, unter Rz. 80 = FA 2008, 59 (Ls.); vgl. auch LAG Nürnberg v. 7.3.2007 - 6 Sa 228/06 juris]) offen bleiben.
  • LAG München, 17.06.2008 - 7 Sa 55/08

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nach Widerspruch gegen den

    Hier kann zunächst offen bleiben, ab wann der Lauf des Zeitmoments des Verwirkungstatbestands beginnt - ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Unterrichtungsschreibens oder dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs bzw. der positiven Kenntnis seiner Umstände, also letztlich jedenfalls dem Zugang des Unterrichtungsschreibens (wie dies die hiesigen Prozessbevollmächtigten der Beklagten im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 27.01.2000, 8 AZR 106/99 (juris) veröffentlicht meinen: Löwisch/Göpfert/Siegrist, DB 2007, S. 2538 f (unter III.); ebenso LAG München, U. v. 12.10.2006, 2 Sa 990/05, BB 2007, S. 507 f mit Anm. Göpfert/Siegrist: BB 2007, S. 506 f), oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB erlangt hatte (so LAG Düsseldorf etwa im U. v. 01.08.2007, 7 Sa 655/07 (juris Rz. 97) und 7 Sa 361/07, FA 2008, S. 59 (LS - juris Rz. 80) - , ob also eine Frist von ca. 15 Monaten gemäß der ersten Auffassung oder offensichtlich allenfalls wenigen Monaten/kurzer Zeit nach der zweiten Auffassung (im U. v. 15.02.2007, aaO - II. 3. b (3)/juris Rz. 45 der Gründe - hat das BAG das Zeitmoment des Verwirkungstatbestandes nach den objektiven Umständen "angesichts der Dauer von über einem Jahr des nicht erklärten Widerspruchs" als erfüllt angesehen; das LAG Köln stellt im U. v. 05.10.2007 - NZA-RR 2008, S. 5 f/8, unter II. 1. d bb (1) der Gründe - dagegen nachvollziehbar auf die regelmäßige Verjährungsfrist als Anhalt für das Zeitmoment des Verwirkungstatbestandes ab; für die Erfüllung des Zeitmoments der Verwirkung bei Widerspruch erst 12/14 Monate nach, auch fehlerhafter, Unterrichtung: LAG Nürnberg, U. v. 07.03.2007, 6 Sa 228/06 (juris -n. r.)).
  • LAG München, 05.06.2008 - 4 Sa 61/08

    Betriebsübergang, Widerspruch

    aa) Hier kann zunächst offen bleiben, ab wann der Lauf des Zeitmoments des Verwirkungstatbestands beginnt - ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Unterrichtungsschreibens oder dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs bzw. der positiven Kenntnis deren Umstände, also letztlich jedenfalls dem Zugang des Unterrichtungsschreiben (wie dies die hiesigen Prozessbevollmächtigten der Beklagten im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 27.01.2000, 8 AZR 106/99 (juris) veröffentlicht meinen: Löwisch/Göpfert/Siegrist, DB 2007, S. 2538 f (unter III.); ebenso LAG München, U. v. 12.10.2006, 2 Sa 990/05, BB 2007, S. 507 f mit Anm. Göpfert/Siegrist: BB 2007, S. 506 f), oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB erlangt hatte (so LAG Düsseldorf etwa im U. v. 01.08.2007, 7 Sa 655/07 (juris Rz. 97) und 7 Sa 361/07, FA 2008, S. 59 (LS - juris Rz. 80) - , ob also eine Frist von ca. 15 Monaten gemäß der ersten Auffassung oder offensichtlich allenfalls wenigen Monaten/kurzer Zeit nach der zweiten Auffassung (im U. v. 15.02.2007, aaO - II. 3. b (3)/juris Rz. 45 der Gründe - hat das BAG das Zeitmoment des Verwirkungstatbestandes nach den objektiven Umständen "angesichts der Dauer von über einem Jahr des nicht erklärten Widerspruchs" als erfüllt angesehen; das LAG Köln stellt im U. v. 05.10.2007 - NZA-RR 2008, S. 5 f/8, unter II. 1. d bb (1) der Gründe - dagegen nachvollziehbar auf die regelmäßige Verjährungsfrist als Anhalt für das Zeitmoment des Verwirkungstatbestandes ab; für die Erfüllung des Zeitmoments der Verwirkung bei Widerspruch erst 12/14 Monate nach, auch fehlerhafter, Unterrichtung: LAG Nürnberg, U. v. 07.03.2007, 6 Sa 228/06 (juris - n. r.)).
  • LAG Köln, 04.06.2007 - 14 Sa 1225/06

    Widerspruch gegen Betriebsübergang

    Darin liegt auch ein relevanter Unterschied zu dem vom LAG München (Urteil vom 12.10.2006 - 2 Sa 990/05 - BB 2007, Seite 502) entschiedenen Fall, in dem sich der dortige Arbeitnehmer zunächst auch gerichtlich darauf berufen hatte, er habe nur ein Arbeitsverhältnis zum Betriebserwerber.
  • LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 959/07

    Unterrichtung über Betriebsübergang

  • LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 960/07

    Unterrichtung über Betriebsübergang

  • LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 961/07

    Unterrichtung über Betriebsübergang

  • LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 963/07

    Unterrichtung über Betriebsübergang

  • LAG München, 05.06.2008 - 4 Sa 62/08

    Betriebsübergang, Widerspruch

  • LAG München, 29.04.2008 - 7 Sa 986/07

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nach Widerspruch gegen den

  • LAG Nürnberg, 13.06.2006 - 6 Sa 53/06
  • LAG Köln, 04.06.2007 - 14 Sa 88/07

    Widerspruch gegen Betriebsübergang

  • LAG München, 27.02.2009 - 6 Sa 457/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Unterrichtungsschreiben -

  • LAG München, 09.10.2008 - 4 Sa 412/08

    Betriebsübergang, Widerspruch

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.06.2007 - 4 Ca 426/07

    Verwirkung des Widerspruchsrechts

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