Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.12.2000 - 2 Ss 1165/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8236
OLG Hamm, 08.12.2000 - 2 Ss 1165/2000 (https://dejure.org/2000,8236)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.12.2000 - 2 Ss 1165/2000 (https://dejure.org/2000,8236)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Dezember 2000 - 2 Ss 1165/2000 (https://dejure.org/2000,8236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Wiedereintritt in die Beweisaufnahme, letztes Wort, Haftentscheidung, Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften des BtM-Gesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nochmalige Gewährung; Letztes Wort; Wiedereintritt; Beweisaufnahme; Verstoß gegen das BtMG

  • Judicialis

    StPO § 258

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 258
    Wiedereintritt in die Beweisaufnahme; letztes Wort; Haftentscheidung; Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften des BtM-Gesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2000 - 2 Ss 1165/00
    Dies hat in seiner Entscheidung vom 9. März 1994 (BVerfGE 90, 145) die Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Vorschriften insoweit grundsätzlich bejaht.
  • OLG Hamm, 16.06.1998 - 2 Ss OWi 588/98

    Beweisantrag vor der Hauptverhandlung, Konkludenter Verzicht auf nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2000 - 2 Ss 1165/00
    Bei dieser Sachlage neigt der Senat zu der Auffassung, dass dann in der folgenden Hauptverhandlung die Vernehmung des offenbar entgegen dem am 27. Juni 2000 erlassenen Ordnungsbeschlusses nicht vorgeführten/erschienenen Zeugen nicht noch einmal ausdrücklich beantragt werden musste und auf den Zeugen auch nicht konkludent verzichtet worden ist (vgl. im Übrigen den Beschluss des Senats vom 16. Juni 1998 in 2 Ss OWi 588/98, ZAP EN-Nr. 568/98 = NZV 1998, 425 = NStZ-RR 1998, 340 = VRS 95, 259 = zfs 1998, 443 = NJW 1999, 1416 (Ls.)].
  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 193/96

    Verfahrensfehler wegen Nichtgewährung des letzten Wortes - Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2000 - 2 Ss 1165/00
    Schon dadurch und zumindest auch durch den den Haftbefehl des Amtsgericht Herne aufhebenden Beschluss war aber die Hauptverhandlung wiedereröffnet worden (vgl. dazu BGH NStZ 1984, 376; NStZ 1986, 470 = StV 1986, 420; StV 1997, 339 = NStZ-RR 1997, 107; Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 3. Aufl., 1999, Rn. 1169), was die erneute Gewährung des letzten Wortes nach § 258 Abs. 2, 3 StPO erforderlich machte.
  • BGH, 12.10.1998 - 5 StR 333/98

    Gewährung des letzten Wortes für den Angeklagten - Beweis eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2000 - 2 Ss 1165/00
    Da das Beruhen der Verurteilung des bestreitenden Angeklagten auf dem vorliegenden Verstoß gegen § 258 Abs. 2, 3 StPO nicht auszuschließen ist (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 15; StV 99, 5; Senat, a.a.O.), war das angefochtene Urteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Amtsgericht Herne zurückzuverweisen.
  • BGH, 12.07.1994 - 4 StR 306/94

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Verfahrensmangel wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2000 - 2 Ss 1165/00
    Mit seiner den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge (vgl. dazu BGH StV 1995, 176) macht der Angeklagte zu Recht den (relativen) Revisionsgrund nach den §§ 337, 258 Abs. 2 Halbsatz 2, 3 StPO geltend.
  • BGH, 02.09.1997 - 1 StR 500/97

    Erteilung des letzten Wortes bei jedem Wiedereintritt in die Verhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2000 - 2 Ss 1165/00
    Da das Beruhen der Verurteilung des bestreitenden Angeklagten auf dem vorliegenden Verstoß gegen § 258 Abs. 2, 3 StPO nicht auszuschließen ist (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 15; StV 99, 5; Senat, a.a.O.), war das angefochtene Urteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Amtsgericht Herne zurückzuverweisen.
  • BGH, 03.01.1984 - 5 StR 936/83

    Haftbefehl - Aufrechterhaltung - Schlusserklärung - Letztes Wort

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2000 - 2 Ss 1165/00
    Schon dadurch und zumindest auch durch den den Haftbefehl des Amtsgericht Herne aufhebenden Beschluss war aber die Hauptverhandlung wiedereröffnet worden (vgl. dazu BGH NStZ 1984, 376; NStZ 1986, 470 = StV 1986, 420; StV 1997, 339 = NStZ-RR 1997, 107; Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 3. Aufl., 1999, Rn. 1169), was die erneute Gewährung des letzten Wortes nach § 258 Abs. 2, 3 StPO erforderlich machte.
  • BGH, 07.05.1986 - 2 StR 215/86

    Bedeutungsverlust des letzten Wortes des Angeklagten - Verhandlungen über das in

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2000 - 2 Ss 1165/00
    Schon dadurch und zumindest auch durch den den Haftbefehl des Amtsgericht Herne aufhebenden Beschluss war aber die Hauptverhandlung wiedereröffnet worden (vgl. dazu BGH NStZ 1984, 376; NStZ 1986, 470 = StV 1986, 420; StV 1997, 339 = NStZ-RR 1997, 107; Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 3. Aufl., 1999, Rn. 1169), was die erneute Gewährung des letzten Wortes nach § 258 Abs. 2, 3 StPO erforderlich machte.
  • OLG Hamm, 10.05.1999 - 2 Ss 388/99

    Aufhebung, letztes Wort, unklares Protokoll

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2000 - 2 Ss 1165/00
    Dahinstehen kann, ob dem Angeklagten vor der Verkündung der beiden Beschlüsse bereits ausreichend das letzte Wort gewährt worden war (vgl. dazu BGH StV 2000, 5; Senat in StV 2000, 298 = http://www.burhoff.de).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht