Weitere Entscheidung unten: KG, 10.07.2009

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   KG, 10.07.2009 - 2 Ss 138/09 - 3 Ws (B) 283/09   

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KG, 10.07.2009 - 2 Ss 138/09 - 3 Ws (B) 283/09 (https://dejure.org/2009,32674)
KG, Entscheidung vom 10.07.2009 - 2 Ss 138/09 - 3 Ws (B) 283/09 (https://dejure.org/2009,32674)
KG, Entscheidung vom 10. Juli 2009 - 2 Ss 138/09 - 3 Ws (B) 283/09 (https://dejure.org/2009,32674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) als im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden liegende Entscheidung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rechtsbeschwerdebegründung - Wiedereinsetzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 30.09.2004 - 3 Ws (B) 439/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots

    Auszug aus KG, 10.07.2009 - 2 Ss 138/09
    Dann ist jedoch davon auszugehen, dass er die Zeit eines Fahrverbotes für ihn selbst durch Einstellung eines Fahrers überbrücken kann, wobei es ihm zuzumuten ist, zur Finanzierung dieses Fahrers auch auf Ersparnisse zurückzugreifen oder gegebenenfalls einen Kredit aufzunehmen (vgl. Senat VRS 108, 288 (289); OLG Frankfurt DAR 2002, 82).
  • OLG Hamburg, 28.09.1989 - 1 Ss 132/89

    Übermittlung der Revisionsbegründung über ein Telefaxgerät der Justizbehörde

    Auszug aus KG, 10.07.2009 - 2 Ss 138/09
    Denn für den rechtzeitigen Eingang einer solchen Begründung per - wie vorliegend - Telefax ist es erforderlich, dass die gesamte Urschrift einschließlich der Unterschrift ihres Verfassers bei Gericht eingegangen ist (vgl. Senat NJW 1997, 1864; OLG Hamburg NStZ 1989, 587).
  • KG, 23.12.1996 - 1 Ss 318/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Frist zur Begründung der

    Auszug aus KG, 10.07.2009 - 2 Ss 138/09
    Denn für den rechtzeitigen Eingang einer solchen Begründung per - wie vorliegend - Telefax ist es erforderlich, dass die gesamte Urschrift einschließlich der Unterschrift ihres Verfassers bei Gericht eingegangen ist (vgl. Senat NJW 1997, 1864; OLG Hamburg NStZ 1989, 587).
  • KG, 18.11.1982 - 3 Ws (B) 299/82
    Auszug aus KG, 10.07.2009 - 2 Ss 138/09
    Denn für die Entscheidung über diesen Antrag war nach §§ 46 Abs. 1 OWiG, 46 Abs. 1 StPO nicht das Amtsgericht, sondern der Senat als Rechtsbeschwerdegericht zuständig, der daher als das in der Sache selbst berufene Gericht auch für die Bescheidung der sofortigen Beschwerde zuständig war (vgl. Senat VRS 65, 31; Seitz in Göhler, OWiG 15. Aufl., § 79 Rn. 34 d).
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KG, Entscheidung vom 10. Juli 2009 - 3 Ws (B) 283/09, 2 Ss 138/09 (https://dejure.org/2009,80596)
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Volltextveröffentlichung

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