Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.04.1999 - 2 Ss 1425/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8554
OLG Hamm, 08.04.1999 - 2 Ss 1425/98 (https://dejure.org/1999,8554)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.04.1999 - 2 Ss 1425/98 (https://dejure.org/1999,8554)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. April 1999 - 2 Ss 1425/98 (https://dejure.org/1999,8554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Zwecks des Verlesungsgebots der Anklage im Strafverfahren; Revisionsrechtliche Bedeutung des Verzichts auf die Verlesung der Anklageschrift in der Hauptverhandlung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 3 S. 1; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Berücksichtigung des Zwecks des Verlesungsgebots der Anklage im Strafverfahren; Revisionsrechtliche Bedeutung des Verzichts auf die Verlesung der Anklageschrift in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 276
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94

    Verfahrensrüge - Protokollberichtigung - Formvorschriften - Verlesung der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1999 - 2 Ss 1425/98
    Diesem kommt nach einhelliger Meinung in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. u.a. BGH NStZ 1982, 431; 1984, 521; 1995, 200; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., 1997, § 243 StPO Rn. 37; Gollwitzer, a.a.O., § 243 StPO Rn. 107) auch so wesentliche Bedeutung zu, daß in der Regel nicht wird ausgeschlossen werden können, daß das Urteil im Sinn des § 337 StPO auf dieser Gesetzesverletzung beruht.

    Da das Beruhen des angefochtenen Urteils auf dem Gesetzesverstoß schon aus diesen Gründen zu verneinen war, konnte der Senat die Frage, ob es ggf. auch ausreichend ist, wenn erst aufgrund des Ablaufs der Hauptverhandlung zu ersehen ist, welches Tatgeschehen dem Angeklagten vorgeworfen wird, dahinstehen lassen (so wohl BGH NStZ 1995, 200, 201; vgl. dazu kritisch Krekeler NStZ 1995, 299; Müller-Christmann JuS 1996, 339; Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 2. Aufl., 1997, Rn. 993).

  • BGH, 27.07.1982 - 1 StR 360/82

    Verlesung des Anklagesatzes als wesentliches Verfahrenserfordernis zu Beginn

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1999 - 2 Ss 1425/98
    Damit ist, da die Verlesung des Anklagesatzes zu den wesentlichen Förmlichkeiten im Sinn des § 273 Abs. 1 StPO gehört, deren Beobachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (vgl. u.a. BGH NStZ 1982, 431, 432; Engelhardt in Karlsruher Kommentar, 4. Aufl., 1999, § 273 Rn. 4 mit weiteren Nachweisen), bewiesen, daß in der Hauptverhandlung vom 31. August 1998 der Anklagesatz der Anklageschrift vom 21. April 1998 nicht verlesen worden ist.

    Diesem kommt nach einhelliger Meinung in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. u.a. BGH NStZ 1982, 431; 1984, 521; 1995, 200; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., 1997, § 243 StPO Rn. 37; Gollwitzer, a.a.O., § 243 StPO Rn. 107) auch so wesentliche Bedeutung zu, daß in der Regel nicht wird ausgeschlossen werden können, daß das Urteil im Sinn des § 337 StPO auf dieser Gesetzesverletzung beruht.

  • OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss OWi 812/98

    Bußgeldbescheid, Wirksamkeit des Bußgeldbescheids, fehlerhafte Tatzeitangabe,

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1999 - 2 Ss 1425/98
    Zur Information des Angeklagten ist die genaue Uhrzeit der Tat nicht erforderlich (zur entsprechenden Rechtslage hinsichtlich der Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides bei fehlerhafter Tatzeitangabe Senat vgl. in NStZ-RR 1998, 372).
  • BGH, 19.06.1984 - 1 StR 344/84

    Revision aufgrund fehlender Verlesung des Anklagesatzes - Anklagesatz - Verlesung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1999 - 2 Ss 1425/98
    Diesem kommt nach einhelliger Meinung in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. u.a. BGH NStZ 1982, 431; 1984, 521; 1995, 200; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., 1997, § 243 StPO Rn. 37; Gollwitzer, a.a.O., § 243 StPO Rn. 107) auch so wesentliche Bedeutung zu, daß in der Regel nicht wird ausgeschlossen werden können, daß das Urteil im Sinn des § 337 StPO auf dieser Gesetzesverletzung beruht.
  • OLG Köln, 26.09.2003 - Ss 388/03

    Formelle Ordnungsgemäßheit einer Revisionsbegründung durch eine hinreichend

    Auf die Verlesung des Anklagesatzes kann aber nicht verzichtet werden (OLG Hamm NStZ-RR 99, 276).

    Zwar ist das Beruhen eines Urteils auf einem Verstoß gegen § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO dann auszuschließen, wenn ausnahmsweise wegen Einfachheit der Sach- und Rechtslage weder der Gang der Hauptverhandlung noch das Urteil irgendwie von dem Verfahrensmangel berührt worden ist (vgl. BGH NJW 82, 1057; BGH NStZ 95, 200; OLG Hamm NStZ-RR 99, 276).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht