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OLG Hamm, 21.07.2008 - 2 Ss 269/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
StPO § 318
Berufungsbeschränkung; Bindungswirkung; tatsächliche FeststellungeN, Tatzeitraum - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Feststellung des Tatzeitraums als eine das Berufungsgericht nach vorheriger Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bindende Feststellung
- Judicialis
StPO § 318
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81
Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des …
Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2008 - 2 Ss 269/08
Bei der Feststellung des Tatzeitraums handelt es sich jedoch um Feststellungen, die das Berufungsgericht nach vorheriger Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch binden (vgl. BGHSt 30, 340;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 327 Rz 6). - OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 Ss 4/08
Berufungsbeschränkung; Subsumtion; falsche; Wirksamkeit
Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2008 - 2 Ss 269/08
Das Berufungsgericht, das über eine auf das Strafmaß beschränkte Berufung zu entscheiden hat, ist aufgrund der durch die wirksame Beschränkung der Berufung eingetretenen innerprozessualen Bindungswirkung gehindert, bei der Feststellung der Strafzumessungstatsachen von den Feststellungen abzuweichen, die dem Schuldspruch des Erstrichters zugrunde liegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom. 29. Oktober 2007 -2 Ss OWi 649/07 - vom 21. November 2007 - 2 Ss 505/07 - und vom 24. Januar 2008 - 2 Ss 4/08 -).