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   OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07   

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OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07 (https://dejure.org/2008,12902)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2008 - 2 Ss 383/07 (https://dejure.org/2008,12902)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 2 Ss 383/07 (https://dejure.org/2008,12902)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 140 Abs 2 StPO, § 201 StPO, Art 6 Abs 3 Buchst a MRK
    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbestellung für einen ausländischen Angeklagten trotz Hinzuziehung eines Dolmetschers in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Verteidigers an einen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtigen ausländischen Angeklagten bei Nichterscheinen des Wahlverteidigers; Fehlende Übermittlung einer in der Sprache des Angeklagten übersetzten Anklageschrift vor der Hauptverhandlung als ...

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 201; ; MRK Art. 6 Abs. 3 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 291
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Karlsruhe, 17.10.2000 - 3 Ss 102/00

    Notwendige Verteidigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    Unterbleibt die gebotene Mitteilung der Anklageschrift in einer dem Angeschuldigten verständlichen Sprache, so kann dieser im Zwischenverfahren geschehene - schwere - Verfahrensfehler im weiteren Verfahren insbesondere durch die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ausgeglichen werden (vgl. Beschluss des 3. Strafsenats des OLG Karlsruhe vom 17.10.2002, StV 2002, 299).

    Bei dieser Sachlage war dem Angeklagten ohne Rechtsbeistand aber eine wirksame Verteidigung nicht möglich (OLG Karlsruhe StV 2002, 299).

  • OLG Hamm, 27.11.2003 - 4 StVK 3/04

    Übersendung der Anklageschrift an den ausländischen Angeklagten mit schriftlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    Denn nach einhellig in Rechtsprechung und Schrifttum vertretener Ansicht hat der Angeschuldigte gemäß § 201 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 a MRK einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe der Anklageschrift mit einer Übersetzung in einer ihm verständlichen Sprache (KG StV 1994, 90; Brandenburgisches OLG StV 2000, 69 f.; OLG Düsseldorf StV 2001, 498; OLG Hamm StV 2004, 364; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Art. 6 MRK RN 18 m.w.N.).

    Die mündliche Übersetzung der Anklageschrift in der Hauptverhandlung genügt hierfür regelmäßig nicht (OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamm StV 2004, 364; a.A. OLG Hamburg StV 1994, 65; OLG Düsseldorf NJW 2003, 2766).

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    Bestehen beim Angeklagten sprachbedingte Verständigungsschwierigkeiten, so kann dies allerdings dazu führen, dass die Bestellung eines Verteidigers unter dem Gesichtspunkt der Schwierigkeit des Sach- oder Rechtslage eher geboten sein kann, als dies sonst der Fall ist (BVerfGE 64, 135 m.w.N.; BGH StV 2001, 1).
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    Bestehen beim Angeklagten sprachbedingte Verständigungsschwierigkeiten, so kann dies allerdings dazu führen, dass die Bestellung eines Verteidigers unter dem Gesichtspunkt der Schwierigkeit des Sach- oder Rechtslage eher geboten sein kann, als dies sonst der Fall ist (BVerfGE 64, 135 m.w.N.; BGH StV 2001, 1).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    In einem derartigen Fall ist die Aussage der einzigen Belastungszeugin besonders kritisch zu hinterfragen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1998, 250; NStZ 2000, 496; 2001, 161; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 22.05.2001 - 2 Ss 121/01 - Beschluss vom 19.12.2001 - 2 Ss 362/01 - Beschluss vom 16.06.2003 - 3 Ss 175/03 - = NZV 2004, 158; Beschluss vom 25.08.2003 - 3 Ss 269/03 - Beschluss vom 26.04.2006 - 1 Ss 344/05 - Beschluss vom 29.08.2006 - 1 Ss 348/05 - Beschluss vom 27.02.2007 - 1 Ss 286/06 - Beschluss vom 02.05.2007 - 1 Ss 365/06 -), was lediglich einem Pflichtverteidiger aufgrund dessen Aktenkenntnis möglich gewesen wäre.
  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00

    Fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Tatgericht; Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    In einem derartigen Fall ist die Aussage der einzigen Belastungszeugin besonders kritisch zu hinterfragen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1998, 250; NStZ 2000, 496; 2001, 161; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 22.05.2001 - 2 Ss 121/01 - Beschluss vom 19.12.2001 - 2 Ss 362/01 - Beschluss vom 16.06.2003 - 3 Ss 175/03 - = NZV 2004, 158; Beschluss vom 25.08.2003 - 3 Ss 269/03 - Beschluss vom 26.04.2006 - 1 Ss 344/05 - Beschluss vom 29.08.2006 - 1 Ss 348/05 - Beschluss vom 27.02.2007 - 1 Ss 286/06 - Beschluss vom 02.05.2007 - 1 Ss 365/06 -), was lediglich einem Pflichtverteidiger aufgrund dessen Aktenkenntnis möglich gewesen wäre.
  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 591/97

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Einlassung zur Sache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    In einem derartigen Fall ist die Aussage der einzigen Belastungszeugin besonders kritisch zu hinterfragen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1998, 250; NStZ 2000, 496; 2001, 161; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 22.05.2001 - 2 Ss 121/01 - Beschluss vom 19.12.2001 - 2 Ss 362/01 - Beschluss vom 16.06.2003 - 3 Ss 175/03 - = NZV 2004, 158; Beschluss vom 25.08.2003 - 3 Ss 269/03 - Beschluss vom 26.04.2006 - 1 Ss 344/05 - Beschluss vom 29.08.2006 - 1 Ss 348/05 - Beschluss vom 27.02.2007 - 1 Ss 286/06 - Beschluss vom 02.05.2007 - 1 Ss 365/06 -), was lediglich einem Pflichtverteidiger aufgrund dessen Aktenkenntnis möglich gewesen wäre.
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04

    Unterlassene Übersetzung der Anklageschrift für einen ausländischen Angeklagten:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    Die vollständige und frühzeitige Informationen über den Anklagevorwurf und die Beweislage dient der Herstellung von "Waffengleichheit" zwischen der Staatsanwaltschaft einerseits und dem Angeschuldigten andererseits und ist für ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren essentiell und daher auch in sachlich oder rechtlich einfach gelagerten Fällen unerlässlich (OLG Karlsruhe StV 2005, 655 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 14.09.1992 - 2 Ws 396/92

    Hauptverhandlung; Mündliche Übersetzung; Mitteilung der Anklageschrift; Fehlen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    Die mündliche Übersetzung der Anklageschrift in der Hauptverhandlung genügt hierfür regelmäßig nicht (OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamm StV 2004, 364; a.A. OLG Hamburg StV 1994, 65; OLG Düsseldorf NJW 2003, 2766).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2003 - 2 Ss 88/03

    Übersetzung der Anklage nach Verlesung in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    Die mündliche Übersetzung der Anklageschrift in der Hauptverhandlung genügt hierfür regelmäßig nicht (OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamm StV 2004, 364; a.A. OLG Hamburg StV 1994, 65; OLG Düsseldorf NJW 2003, 2766).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00

    Übersetzung der Anklageschrift

  • OLG Frankfurt, 23.03.1995 - 3 Ws 211/95

    Aufhebung der Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger;

  • OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 1 Ss 365/06

    Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen; notwendige

  • OLG Frankfurt, 16.06.2003 - 3 Ss 175/03

    Nötigung durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr

  • OLG Jena, 03.01.2006 - 1 Ss 344/05

    Beweis

  • OLG Brandenburg, 21.04.1998 - 2 Ws 85/98

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers zur Wahrung des Anspruchs des Angeklagten

  • KG, 18.08.1993 - 1 HEs 172/93
  • KG, 25.09.2013 - 121 Ss 147/13

    Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der Sachlage

    Einem der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtigen - ausländischen - Angeklagten ist danach jedenfalls dann ein Verteidiger beizuordnen, wenn seine auf den sprachlichen Defiziten beruhende Behinderung der Verteidigungsmöglichkeiten durch die Hinzuziehung eines Dolmetschers in der Hauptverhandlung nicht völlig ausgeglichen werden kann (vgl. OLG Frankfurt, StV 2008, 291).
  • LG Hamburg, 10.02.2010 - 601 Qs 9/10

    Notwendige Verteidigung: Schwierigkeit der Sachlage bei Aussage gegen Aussage;

    Schließlich bestehen bei der Angeklagten sprachbedingte Verständigungsschwierigkeiten, was vorliegend dazu führt, dass die Bestellung eines Verteidigers unter dem Gesichtspunkt der Schwierigkeit des Sach- oder Rechtslage eher geboten ist, als dies sonst der Fall ist (vgl. auch OLG Frankfurt, StV 2008, S. 291 f.).
  • LG Dortmund, 21.03.2019 - 35 Qs 9/19

    Pflichtverteidiger, Dolmetscher, Ausländer, Alkohol

    Das wird vielfach bei Ausländern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, der Fall sein (OLG Frankfurt StV 2008, 291; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 338; LG Kiel StraFo 2004, 381; KG StV 1985, 184: wenn Dolmetscher nicht ausreichend).
  • LG Frankfurt/Main, 30.06.2017 - 17 Qs 26/17

    Pflichtverteiidger, Verständigungsprobleme

    Auch in rechtlich und tatsächlich völlig einfach gelagerten Fällen - wie vorliegend - ist eine vollständige und möglichst frühzeitige Information über den Anklagevorwurf in einer dem Angeklagten verständlichen Sprache geboten (OLG Frankfurt, Beschl. v.10.01.2008 - 2 Ss 383/07 -, an. 8, juris, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.06.2005 - 1 Ss 184/04 Rn. 6, juris).
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