Europäische Menschenrechtskonvention
| Abschnitt I - Rechte und Freiheiten (Art. 2 - 18) |
(1) Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muß öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
| a) | innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden; | |
| b) | ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben; | |
| c) | sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist; | |
| d) | Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten; | |
| e) | unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht. |
Rechtsprechung zu Art. 6 MRK
3.023 Entscheidungen zu Art. 6 MRK in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12
Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein ...
- BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00
Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis
- BVerwG, 25.09.2003 - 4 B 68.03
Mündliche Verhandlung; Berufungsinstanz; Berufungsverfahren; begründete Berufung.
- BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B
Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer
- BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung: ...
- EuGH, 26.02.2013 - C-399/11
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer ...
- BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06
Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - 8 A 3852/03
OVG Münster entscheidet über Abschiebung von Kaplan // Bundesregierung will ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2003 - 8 A 3852/03
Muhammed Metin Kaplan: Entscheidung über Zulassung der Berufung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2003 - 8 A 3852/03
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Literatur im Internet zu Art. 6 MRK
- Der hinreichende Tatverdacht nach Art. 5 Abs. 1 lit. c EMRK bei "conventional" und "terrorist crime" von Dr. Daniela Demko (LLM), Zürich (Aufsatz)
Der Aufsatz geht insbesondere der Frage nach, ob und inwieweit im Rahmen des Art. 5 Abs. 1 (c) MRK Besonderheiten für die Annahme des hinreichenden Tatverdachts in Fällen terroristischer Straftaten bestehen.
über hrr-strafrecht.de - Menschenrechtliche Fragezeichen hinter der Zurückhaltung von Beweismitteln im deutschen Strafverfahren von Karsten Gaede (Aufsatz)
Der Beitrag zeigt am Beispiel zurückgehaltener Schriftstücke (§ 96 StPO), daß dem deutschen Strafverfahrensrecht hinsichtlich der Zurückhaltung möglicherweise entlastend wirkender Beweismittel eine weitreichende Diskussion bevor steht. Jedenfalls das Verfahren bei der Zurückhaltung beweiserheblicher Informationen, die bei der Strafverfolgung angefallen sind, verletzt - so der Autor - Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK.
über hrr-strafrecht.de - Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in Strafverfahren und dessen Verhältnis zum Recht auf wirksame Beschwerde gemäß Art. 13 EMRK in der Rechtsprechung des EGMR - Teil 1 von Dr. Daniela Demko (Aufsatz)
via HRR Strafrecht
- Licht und Schatten – Verfahrensabschnittsbezogene Prüfung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK) und Außerachtlassung der völkerrechtlichen Organisationspflicht durch den BGH von Karsten Gaede (Aufsatz)
HRR-Strafrecht.de
- Die gerichtliche Fürsorgepflicht zur Wahrung einer "tatsächlichen und wirksamen" Verteidigung im Rahmen des Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK (Reihe Strafprozessuale Leitfälle zur EMRK) von Dr. Daniela Demko (LLM) (Aufsatz)
über hrr-strafrecht.de
- Zur Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK bei Einstellung des Strafverfahrens und damit verknüpften Nebenfolgen von Ass. Prof. Dr. Daniela Demko (LLM), Zürich (Aufsatz)
HRRS 7/2007, 286-292 (Reihe Strafprozessuale Leitfälle zur EMRK)
über hrr-strafrecht.de - Kartellrechtliche Geldbußen als strafrechtliche Anklage im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention
von Wiss. Ass. Dr. Stefan Lorenzmeier, LL.M., Augsburg (Aufsatz, PDF-Format)
über www.zis-online.com - Das Recht des Angeklagten auf unentgeltlichen Beistand eines staatlich bestellten Verteidigers und das Erfordernis der »interests of justice
von Dr. Daniela Demko (Aufsatz, PDF-Format)
Festschrift für Fezer, 2009, Seite 3 ff.
über www.hrr-strafrecht.de - Ungehobene Schätze in der Rechtsprechung des EGMR für die Verteidigung? - Argumentationspotentiale und Verteidigungschancen des Art. 6 EMRK
von Dr. Karsten Gaede (Aufsatz, PDF-Format)
Festschrift für Fezer, 2009, Seite 21 ff.
über www.hrr-strafrecht.de - Strafschärfende Verwertung früherer Einstellungen und Freisprüche - doch ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung?
von PD Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg (Aufsatz, PDF-Format)
StV 2007, 655
über www.strafverteidiger-stv.de - Verfassungsrechtliche Überlegungen zum »nemo-tenetur«-Grundsatz und zur strafmildernden Berücksichtigung von Geständnissen von Dr. Hauke Möller (Aufsatz)
JR 2005, 314-320
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Kosten des Verfahrens
- § 464c (zu Art. 6 III e))
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Das Hauptverfahren
- § 48 (Nichtöffentlichkeit) (zu Art. 6 I 2)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Öffentlichkeit und Sitzungspolizei
- §§ 169 ff (zu Art. 6 I 2)
- Gerichtssprache
- § 185 (zu Art. 6 III e)