Europäische Menschenrechtskonvention

   Abschnitt I - Rechte und Freiheiten (Art. 2 - 18)   
Artikel 6
Recht auf ein faires Verfahren

(1) Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muß öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.

(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:

a) innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
d) Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;
e) unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.

Rechtsprechung zu Art. 6 MRK

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BGH, Dolmetscher für Wahlverteidiger, 26.10.00 (BGHSt 46, 178) 
    Art. 6 III c), d) MRK, §§ 140, 141 StPO, Anspruch auf Erstattung von Dolmetscherkosten auch für die Verständigung mit dem Wahlverteidiger, ein Pflichtverteidiger braucht bei Erforderlichkeit eines Dolmetschers nicht bestellt zu werden

  • BGH, verweigerte Abänderung der Verteidigerbeiordnung, 25.10.00 (NJW 2001, 237)
    § 142 StPO, Art. 6 III c MRK, grundsätzlich ist der gewünschte Verteidiger beizuordnen, Pflicht des Gerichts zur Anhörung, wenn der Beschuldigte nicht von selbst einen Wunschverteidiger benennt, Pflicht zur Beachtung auch einer nachträglichen Bennenung

  • BGH, Vernehmung des Vergewaltigungsopfers, 10.10.00 (NStZ 2001, 261)
    § 247a StPO, Subsidiarität der Videovernehmung gegenüber Ausschluß der Öffentlichkeit (§ 171b GVG) und Entfernung des Angeklagten (§ 247 StPO) ist kein Verstoß gegen Art. 6 III d MRK

  • BGH, Zeugenvernehmung ohne Benachrichtigung des Beschuldigten, 25.7.00 (BGHSt 46, 93) 
    Art. 6 III d MRK, § 168c III StPO, § 141 III 1 StPO, zwingende Bestellung eines Verteidigers bei Vernehmung eines Belastungszeugen unter Ausschluß des Beschuldigten im Vorverfahren, "Beweiswürdigungslösung"

  • BGH, Landshut-Entführung, 11.2.00 (NJW 2000, 1661) 
    Art. 6 III d MRK, Polizeibeamte als anonyme Zeugen;
    § 96 StPO, Unzulässigkeit eines "in camera"-Vorgehens im Strafverfahren (vgl. BVerfG, «"in-camera-Verfahren" im Verwaltungsprozeß»), Art. 19 IV GG, Beweiswürdigung mit großer Vorsicht;
    § 60 StPO, § 337 StPO, Fall des Nicht-Beruhens des Urteils auf einer fehlerhaften Vereidigung, § 261 StPO;
    (Hinweis: Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung erfolglos: «Landshut-Entführung (BVerfG)»)

  • BVerwG, Friedhofserweiterung, 16.12.99 (BVerwGE 110, 203) 
    § 47 V 1 VwGO, Art. 6 I MRK, zwingende öffentliche Verhandlung über Gültigkeit eines Bebauungsplan, durch den der Antragssteller unmittelbar betroffen ist, § 138 Nr. 3 VwGO

  • BGH, 2 Jahre Nichtbearbeitung durch Generalstaatsanwalt, 23.11.99
    § 347 StPO, Art. 6 MRK, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung führt zur Strafmilderung, § 46 StGB

  • BGH, Verleitung zur Verschaffung von 1 kg Kokain, 18.11.99 (BGHSt 45, 321) 
    V-Person als polizeilicher Lockspitzel (hier: hartnäckiges weiteres Anwerben eines nicht Tatgeneigten trotz mehrmaliger Ablehnungen):
    kein Verfahrenshindernis, trotz Verstoßes gegen Art. 6 MRK reicht "Strafzumessungslösung" aus (§ 46 StGB, Annahme eines minderschweren Falles nach § 29a II BtMG, Möglichkeit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt, § 59 StGB, Möglichkeit einer Einstellung nach §§ 153, 153a StPO)

  • OLG Stuttgart, "lex Pakelli", 26.10.99 (NStZ-RR 2000, 243) 
    § 359 Nr. 6 StPO, "Beruhen", § 366 I StPO, Anforderungen an den Wiederaufnahmeantrag, keine analoge Anwendbarkeit des § 338 Nr. 5 StPO;
    Art. 6 III c, 46 MRK;
    (Hinweis: der Bundesgesetzgeber hatte die StPO aus Anlaß des Falles Pakelli zur Ermöglichung einer Wiederaufnahme geändert, das OLG Stuttgart verneinte sie dennoch)

  • BAG, verschwiegenes Ermittlungsverfahren, 20.5.99 (BAGE 91, 349)
    Einstellung in den Polizeidienst, § 123 BGB, Art. 6 II MRK

  • BGH, Notizen des Angeklagten, 25.2.98 (BGHSt 44, 46)
    Art. 6 III MRK, Art. 2 II GG, § 97 I StPO analog, Notizen, die der Angeklagte zur Vorbereitung seiner Verteidigung anfertigt, dürfen nicht beschlagnahmt und gegen ihn verwendet werden, "nemo tenetur";
    § 53 StGB, mitbestrafte Vortat bei "Durchgangsdelikt";
    § 267 StPO, Pflicht zur Wiedergabe der Ergebnisse des Sachverständigengutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit bei abweichender Beurteilung durch den Tatrichter

  • BGH, Deckert, 15.12.94 (NJW 1995, 340) 
    § 46, Strafzumessung bei Überzeugungstätern, § 56, Bewährungstrafe, Art. 6 MRK

  • BGH, 5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH, 9.12.87 (BGHSt 35, 137)
    § 347 StPO, willkürliche und schwerwiegende Verletzung des Beschleunigungsgebots (vgl. Art. 6 MRK), ausnahmsweise "gerichtlich angeordneter Abbruch des Verfahrens"

  • BGH, Tötung des Vaters, 25.11.87 (BGHZ 102, 227)
    § 2339 I Nr. 1 BGB, Anwendbarkeit des § 827 BGB, rauschbedingte Zurechnungsunfähigkeit trotz planmäßigen Handelns, Beweislast, § 2336 III BGB, zivilrechtliche Unanwendbarkeit des Grundsatzes "in dubio pro reo", Art. 6 II MRK

  • BVerfG, Unschuldsvermutung I, 26.3.87 (BVerfGE 74, 358)
    Art. 25 GG, Art. 6 II MRK, völkerrechtsfreundliche Auslegung des einfachen deutschen Gesetzesrechts

  • BVerfG, Pakelli [BVerfG], 11.10.85 (NJW 1986, 1425)
    Art. 6 III c, 46 MRK, Art. 25 GG, keine analoge Anwendung von § 359 Nr. 5 StPO oder § 79 BVerfGG, wenn der EuGMR einen Konventionsverstoß festgestellt hat;
    (Hinweis: der Bundesgesetzgeber schuf aus Anlaß dieses Falles die Vorschrift des § 359 Nr. 6 StPO)

  • BVerfG, Wencker, 15.12.65 (BVerfGE 19, 342) 
    Art. 2 II GG, Art. 6 II MRK, Untersuchungshaft, § 112 IV StPO aF (§ 112 III StPO nF), nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist § 116 StPO auch auf die Untersuchungshaft nach § 112 III StPO anwendbar

  • BVerwG, erkennungsdienstliche Unterlagen - homosexuelle Vergehen, 25.10.60 (BVerwGE 11, 181)
    § 81b StPO;
    Art. 6 II MRK, Art. 2 I GG

Literatur im Internet zu Art. 6 MRK

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu Art. 6 MRK:
    Strafprozeßordnung (StPO)
      Allgemeine Vorschriften
        Verteidigung
          § 137 (zu Art. 6 III c))
          § 140 (zu Art. 6 III c)
     
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Hauptverhandlung
          § 240 II (zu Art. 6 III d)
          § 247 (zu Art. 6 III d)
          § 259 (zu Art. 6 III e)
     
      Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
        Kosten des Verfahrens
          § 464c (zu Art. 6 III e))
    Jugendgerichtsgesetz (JGG)
      Jugendliche
        Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
          Jugendstrafverfahren
            Das Hauptverfahren
              § 48 (Nichtöffentlichkeit) (zu Art. 6 I 2)

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