Strafprozeßordnung
| 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
| 6. Abschnitt - Hauptverhandlung (§§ 226 - 275) |
Das Gericht kann anordnen, daß sich der Angeklagte während einer Vernehmung aus dem Sitzungszimmer entfernt, wenn zu befürchten ist, ein Mitangeklagter oder ein Zeuge werde bei seiner Vernehmung in Gegenwart des Angeklagten die Wahrheit nicht sagen. Das gleiche gilt, wenn bei der Vernehmung einer Person unter 18 Jahren als Zeuge in Gegenwart des Angeklagten ein erheblicher Nachteil für das Wohl des Zeugen zu befürchten ist oder wenn bei einer Vernehmung einer anderen Person als Zeuge in Gegenwart des Angeklagten die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für ihre Gesundheit besteht. Die Entfernung des Angeklagten kann für die Dauer von Erörterungen über den Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten angeordnet werden, wenn ein erheblicher Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist. Der Vorsitzende hat den Angeklagten, sobald dieser wieder anwesend ist, von dem wesentlichen Inhalt dessen zu unterrichten, was während seiner Abwesenheit ausgesagt oder sonst verhandelt worden ist.
Rechtsprechung zu § 247 StPO
220 Entscheidungen zu § 247 StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97
- BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75
- BGH, 08.02.2000 - 5 StR 543/99
Begründungserfordernis bei § 247 StPO; Zulässigkeitsanforderungen der ...
- BGH, 22.06.1995 - 5 StR 173/95
- BGH, 21.06.1995 - 3 StR 180/95
- BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00
Absoluter Revisionsgrund; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Vergewaltigung; ...
- BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01
Entfernung des Angeklagten bei Zeugnisverweigerung in einer Drucksituation ...
- BGH, 05.10.2010 - 1 StR 264/10
Einvernahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten (absoluter ...
- BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86
- BGH, 05.02.2002 - 5 StR 437/01
Entfernung / Abwesenheit des Angeklagten; Urkundsbeweis; Verlesung während einer ...
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Literatur im Internet zu § 247 StPO
- § 247 StPO wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
- StPO
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
- § 275a
- Europäische Menschenrechtskonvention (MRK)
- Rechte und Freiheiten
- Art. 6 III d (Recht auf ein faires Verfahren)
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