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   OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ss OWi 1065/02   

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https://dejure.org/2002,11879
OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ss OWi 1065/02 (https://dejure.org/2002,11879)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.12.2002 - 2 Ss OWi 1065/02 (https://dejure.org/2002,11879)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 2 Ss OWi 1065/02 (https://dejure.org/2002,11879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Verwerfungsurteil, Verfahrensrüge, ausreichende Begründung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des materiellen Rechts ; Darlegung bei Rüge der Verletzung des§ 74 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG); Nichtberücksichtigung bekannter Entschuldigungsgründe durch Tatrichter ; Verkennen des Begriffs der genügenden ...

  • Judicialis

    StPO § 344; ; OWiG § 74

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344; OWiG § 74
    Verwerfungsurteil, Verfahrensrüge, ausreichende Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss OWi 289/04

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entbindung vom

    Nur wenn dieses Erfordernis erfüllt ist, kann das Rechtsbeschwerdegericht prüfen und entscheiden, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfassungsverstoß beruht (BVerfGE 28, 17 u.19 f.; Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2002 - 2 Ss OWi 581/02 - mit weiteren Nachweisen, vom 18. Dezember 2002 - 2 Ss OWi 1065/02 - und vom 15. April 2004 - 2 Ss OWi 215/04).
  • OLG Hamm, 13.06.2005 - 2 Ss OWi 328/05

    Verwerfungsurteil; Rechtsbeschwerde; Verfahrensrüge; ausreichende Begründung

    Den für die Begründung einer Verfahrensrüge geltenden Anforderungen des § 344 Abs. 2 S.2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG ist indessen nur genügt, wenn unter vollständiger Darlegung bestimmter, im Einzelnen anzugebender Tatsachen ausgeführt wird, weshalb das Amtsgericht das Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung nicht als unentschuldigt habe ansehen dürfen (zu vgl. OLG Hamm, a.a.O.; Beschluss des 2. Senats für Bußgeldsachen vom 18.12.2002 - 2 Ss OWi 1065/02 -).
  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss OWi 349/04

    Verfahrensrüge; Verwerfungsurteil; Ausbleiben des Betroffenen,

    Die Verfahrensrüge ist in diesem Fall nämlich nur dann ausreichend begründet, wenn unter vollständiger Darlegung bestimmter, im Einzelnen anzugebender Tatsachen ausgeführt wird, weshalb das Amtsgericht das Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung nicht als unentschuldigt habe ansehen dürfen (Göhler, a.a.O.; BayObLG NStZ-RR 1997, 92, siehe auch Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2002, 2 Ss OWi 1065/02).
  • OLG Hamm, 23.03.2005 - 2 Ss OWi 185/05

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Begründung des Zulassungsantrags; Verfahrensrüge;

    Nur wenn dieses Erfordernis erfüllt ist, kann das Rechtsbeschwerdegericht prüfen und entscheiden, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfassungsverstoß beruht (BVerfGE 28, 17 u.19 f.; Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2002 - 2 Ss OWi 581/02 - mit weiteren Nachweisen, vom 18. Dezember 2002 - 2 Ss OWi 1065/02 - und vom 15. April 2004 - 2 Ss OWi 215/04; vgl. auch Senat in NStZ-RR 2004, 307 = Rpfleger 2004, 585 = VRS 107, 127 = NZV 2004, 595 = NStZ 2004, 307).
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