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   OLG Koblenz, 27.03.2008 - 2 Ss Rs 18/08   

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https://dejure.org/2008,32686
OLG Koblenz, 27.03.2008 - 2 Ss Rs 18/08 (https://dejure.org/2008,32686)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.03.2008 - 2 Ss Rs 18/08 (https://dejure.org/2008,32686)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. März 2008 - 2 Ss Rs 18/08 (https://dejure.org/2008,32686)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der erstmaligen Anordnung eines Fahrverbots im Urteil bei dessen Nichtanordnung im Bußgeldbescheid; Unterbrechung der Hauptverhandlung bei Nichterscheinen des Betroffenen und seines Verteidigers

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrverbot - Erkennung im Urteil - Hinweispflicht des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Hinweispflicht in der Hauptverhandlung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Hinweispflicht in der Hauptverhandlung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 14.05.1986 - 1 Ss 125/86

    Hauptverhandlung; Hinweis; Fahrverbot; Geldbuße

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2008 - 2 SsRs 18/08
    War aber im Bußgeldbescheid kein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet, darf im Urteil hierauf nur erkannt werden, wenn der Betroffene entsprechend § 265 Abs. 2 StPO i.V.m. § 71 OWiG auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist (OLG Koblenz, VRS 71, 209; KK-OWiG/Senge, § 71 Rdnr. 101 m.w.N.; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG § 71 Rdnr. 15).
  • OLG Koblenz, 12.02.2001 - 1 Ss 293/00

    Bußgeldbescheid, Verjährung, Unterbrechung, Verjährungsunterbrechung, Hinweis,

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2008 - 2 SsRs 18/08
    Da in der Hauptverhandlung weder der - durch Beschluss vom 3. Januar 2008 von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbundene - Betroffene noch sein Verteidiger erschienen waren, hätte das Gericht die Hauptverhandlung unterbrechen müssen, um dem Betroffenen über seinen Verteidiger Gelegenheit zur Äußerung innerhalb angemessener Frist einzuräumen (OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ss 293/00).
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