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   BGH, 08.07.1955 - 2 StR 144/55   

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https://dejure.org/1955,1249
BGH, 08.07.1955 - 2 StR 144/55 (https://dejure.org/1955,1249)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1955 - 2 StR 144/55 (https://dejure.org/1955,1249)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1955 - 2 StR 144/55 (https://dejure.org/1955,1249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Urteils bei Tod des Vorsitzenden nach Verlesung der Urteilsformel während der Eröffnung der Urteilsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 1367
  • MDR 1955, 690
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 09.12.1937 - 3 D 639/37

    1. Ein Urteil, das entgegen der Vorschrift des § 173 Abs. 1 GVG. unter Ausschluß

    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - 2 StR 144/55
    Sie ist demnach erst beendet, wenn die vorgeschriebene Mitteilung beider Urteilsteile abgeschlossen ist (RGSt 57, 142; 61, 388, 390; 71, 377; BGH NJW 1953, 155, 25).

    Ist die Formel nicht verkündet, so liegt deshalb kein Urteil im Rechtssinne vor (RGSt 71, 377, 379).

  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - 2 StR 144/55
    Die mündlichen Angaben des Vorsitzenden sind ihm gegenüber ohne Bedeutung (RGSt 4, 382, 13, 66; BGHSt 2, 63, [66]).
  • BGH, 06.11.1952 - 3 StR 1114/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - 2 StR 144/55
    Sie ist demnach erst beendet, wenn die vorgeschriebene Mitteilung beider Urteilsteile abgeschlossen ist (RGSt 57, 142; 61, 388, 390; 71, 377; BGH NJW 1953, 155, 25).
  • RG, 25.08.1880 - 1470/80

    Läßt sich auf die Publikation des Urteiles ohne gleichzeitige Eröffnung der

    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - 2 StR 144/55
    Diese Bestimmung geht also davon aus, daß auch ein Urteil ohne Gründe ein Urteil im Rechtssinne ist, das angefochten und erst durch ein Rechtsmittel beseitigt werden kann (so schon RGR 1.249, 467; 2, 51; RGSt 2, 207).
  • RG, 09.07.1881 - 1592/81

    1. Kann auf die Nichtübereinstimmung der mündlich mitgeteilten Gründe mit den

    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - 2 StR 144/55
    Die mündlichen Angaben des Vorsitzenden sind ihm gegenüber ohne Bedeutung (RGSt 4, 382, 13, 66; BGHSt 2, 63, [66]).
  • RG, 07.11.1922 - IV 302/22

    Muß ein während der Urteilsverkündung gestellter Vertagungs- oder Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - 2 StR 144/55
    Sie ist demnach erst beendet, wenn die vorgeschriebene Mitteilung beider Urteilsteile abgeschlossen ist (RGSt 57, 142; 61, 388, 390; 71, 377; BGH NJW 1953, 155, 25).
  • RG, 25.10.1927 - I 441/27

    1. Ist nach Abschluß der Urteilsverkündung die nachträgliche Verkündung eines

    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - 2 StR 144/55
    Sie ist demnach erst beendet, wenn die vorgeschriebene Mitteilung beider Urteilsteile abgeschlossen ist (RGSt 57, 142; 61, 388, 390; 71, 377; BGH NJW 1953, 155, 25).
  • BVerwG, 12.05.1959 - I C 83.57

    Rechtsmittel

    Die in § 65 Abs. 1 Satz 2 RDStO vorgeschriebene schriftliche Abfassung und die für den Beginn der Rechtsmittelfrist erhebliche Zustellung des Urteils (§ 67 Abs. 1 RDStO), die allerdings erst nach dem Inkrafttreten des Standesvertretungsgesetzes erfolgt ist, sind nicht entscheidend (vgl. BGH in NJW 1955 S. 1367).
  • BayObLG, 29.08.2023 - 203 StRR 331/23

    Urteil ohne Unterschrift

    Ein Urteil ohne Gründe ist, sofern es nach § 268 Abs. 2 StPO verkündet worden ist, grundsätzlich wirksam und kann in Rechtskraft erwachsen (BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 2 StR 144/55 -, BGHSt 8, 41-42, juris).
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