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BGH, 28.04.2005 - 2 StR 151/05 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 302 StPO
Rücknahme der Revision durch den Angeklagten - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wirksame Rücknahme der Revision durch ein Schreiben des Angeklagten an den Vorsitzenden der Schwurgerichtskammer; Erstrecken der persönlichen Rücknahme des Angeklagten auf die vom Verteidiger eingelegten Rechtsmittel
- Judicialis
-
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302
Rücknahme durch Angeklagten bei Rechtsmittel des Verteidigers - datenbank.nwb.de