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   BGH, 11.06.1997 - 2 StR 211/97   

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https://dejure.org/1997,4569
BGH, 11.06.1997 - 2 StR 211/97 (https://dejure.org/1997,4569)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1997 - 2 StR 211/97 (https://dejure.org/1997,4569)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1997 - 2 StR 211/97 (https://dejure.org/1997,4569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Täterschaft und Teilnahme bei eigennütziger Förderung fremder Umsatzgeschäfte im Bereich des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30, § 30a

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 395/90

    Betäubungsmittel - Täterschaft - Einfuhr - Transport - Untergeordneter Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 2 StR 211/97
    Die Frage, ob ihr Tatbeitrag als Mittäterschaft oder Beihilfe zu bewerten ist, mußte unabhängig von der Verurteilung wegen täterschaftlicher unerlaubter Einfuhr nach den allgemeinen Grundsätzen beantwortet werden, die für die Abgrenzung zwischen den Beteiligungsformen sonst gelten (vgl. BGH NStZ 1982, 243; 1984, 413; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 12, 24, 25, 36).

    Dabei war zu berücksichtigen, daß nicht jede eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte täterschaftliches Handeltreiben ist (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 25; BGH, Beschl. v. 10. Oktober 1988 - 2 StR 539/88).

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 2 StR 211/97
    Die Frage, ob ihr Tatbeitrag als Mittäterschaft oder Beihilfe zu bewerten ist, mußte unabhängig von der Verurteilung wegen täterschaftlicher unerlaubter Einfuhr nach den allgemeinen Grundsätzen beantwortet werden, die für die Abgrenzung zwischen den Beteiligungsformen sonst gelten (vgl. BGH NStZ 1982, 243; 1984, 413; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 12, 24, 25, 36).
  • BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93

    Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel -

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 2 StR 211/97
    Die Frage, ob ihr Tatbeitrag als Mittäterschaft oder Beihilfe zu bewerten ist, mußte unabhängig von der Verurteilung wegen täterschaftlicher unerlaubter Einfuhr nach den allgemeinen Grundsätzen beantwortet werden, die für die Abgrenzung zwischen den Beteiligungsformen sonst gelten (vgl. BGH NStZ 1982, 243; 1984, 413; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 12, 24, 25, 36).
  • BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88

    Auszugsweise Verlesung von Briefen die während des Aufenthalts der Angeklagten in

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 2 StR 211/97
    Die Frage, ob ihr Tatbeitrag als Mittäterschaft oder Beihilfe zu bewerten ist, mußte unabhängig von der Verurteilung wegen täterschaftlicher unerlaubter Einfuhr nach den allgemeinen Grundsätzen beantwortet werden, die für die Abgrenzung zwischen den Beteiligungsformen sonst gelten (vgl. BGH NStZ 1982, 243; 1984, 413; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 12, 24, 25, 36).
  • BGH, 30.10.1990 - 2 StR 477/90

    Betäubungsmittel - Tatherrschaft - Täterschaftliches Handeltreiben - Beihilfe -

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 2 StR 211/97
    Die Frage, ob ihr Tatbeitrag als Mittäterschaft oder Beihilfe zu bewerten ist, mußte unabhängig von der Verurteilung wegen täterschaftlicher unerlaubter Einfuhr nach den allgemeinen Grundsätzen beantwortet werden, die für die Abgrenzung zwischen den Beteiligungsformen sonst gelten (vgl. BGH NStZ 1982, 243; 1984, 413; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 12, 24, 25, 36).
  • BGH, 25.03.1982 - 1 StR 534/81

    Pflicht des Gerichts zur umfassenden Würdigung der Kriterien zur Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 2 StR 211/97
    Die Frage, ob ihr Tatbeitrag als Mittäterschaft oder Beihilfe zu bewerten ist, mußte unabhängig von der Verurteilung wegen täterschaftlicher unerlaubter Einfuhr nach den allgemeinen Grundsätzen beantwortet werden, die für die Abgrenzung zwischen den Beteiligungsformen sonst gelten (vgl. BGH NStZ 1982, 243; 1984, 413; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 12, 24, 25, 36).
  • BGH, 10.10.1988 - 2 StR 539/88

    Bewertung des Tatbeitrags als Mittäterschaft oder Beihilfe an Hand der

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 2 StR 211/97
    Dabei war zu berücksichtigen, daß nicht jede eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte täterschaftliches Handeltreiben ist (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 25; BGH, Beschl. v. 10. Oktober 1988 - 2 StR 539/88).
  • BGH, 30.03.1988 - 2 StR 63/88

    Beteiligung des Angeklagten an der Abwicklung des beabsichtigten

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 2 StR 211/97
    Die Frage, ob ihr Tatbeitrag als Mittäterschaft oder Beihilfe zu bewerten ist, mußte unabhängig von der Verurteilung wegen täterschaftlicher unerlaubter Einfuhr nach den allgemeinen Grundsätzen beantwortet werden, die für die Abgrenzung zwischen den Beteiligungsformen sonst gelten (vgl. BGH NStZ 1982, 243; 1984, 413; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 12, 24, 25, 36).
  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 94/99

    Mittäterschaft; Beteiligung; Unerlaubtes Handeltreiben

    Deshalb kann die Angeklagte - unbeschadet der von ihr täterschaftlich begangenen Einfuhr - in bezug auf das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nur als Gehilfin verurteilt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1997 - 2 StR 211/97 - und vom 2. Juli 1998 - 1 StR 280/98).
  • BGH, 04.06.2003 - 2 StR 139/03

    Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft (Lagern von Betäubungsmitteln; eigenes

    Ob es sich so verhält, bestimmt sich aber nach den allgemeinen Grundsätzen, die für die Abgrenzung der Beteiligungsformen auch sonst gelten (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 56, 47, 9; BGH, Beschl. vom 11. Juni 1997 - 2 StR 211/97 - jew. m.w.N.).
  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 506/98

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Der Schuldspruch wegen (Mit-) Täterschaft hinsichtlich der unerlaubten Einfuhr bedingt nicht notwendig auch die Bewertung des Vorgehens des Angeklagten als täterschaftliches Handeltreiben (BGHSt 38, 319; vgl. BGH NStZ 1982, 243; 1984, 413, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 12, 24, 25 und 36; vgl. auch BGH, Beschl. vom 11. Juni 1997 - 2 StR 211/97; Urt. vom 12. August 1998 - 3 StR 160/98).
  • BGH, 15.12.1997 - 5 StR 475/97

    Wesentliche Anhaltspunkte zur Ermittlung des Tatbeitrages eines Rauschgifttäters

    So hat der Bundesgerichtshof die Deckung des Eigenbedarfs (BGHR § 29a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 2; BGH, Beschluß vom 11. Juni 1997 - 2 StR 211/97 -), die Zahlung einer einmaligen Summe oder eines im Verhältnis zu den regelmäßig zu erzielenden Gewinnen eher niedrigen Betrages (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39) sowie die Zusicherung eines von den späteren Rauschgiftgeschäften unabhängigen festen Geldbetrages (BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36, 47; jeweils m.w.N.) für sich allein noch nicht als ausreichendes Indiz für eine täterschaftliche Begehung angesehen.
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
    Insbesondere bedingte die festgestellte Mittäterschaft beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nicht notwendig auch die Behandlung des Angeklagten als Täter hinsichtlich des Einfuhrtatbestandes, wenn - wie hier nach der den Urteilsgründen noch zu entnehmenden Auffassung der Strafkammer - insoweit Täterwille und Tatherrschaft nicht nachweisbar waren (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 1; BGH, Beschluß vom 11. Juni 1997 - 2 StR 211/97).
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