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   BGH, 14.10.1970 - 2 StR 239/70   

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https://dejure.org/1970,3378
BGH, 14.10.1970 - 2 StR 239/70 (https://dejure.org/1970,3378)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1970 - 2 StR 239/70 (https://dejure.org/1970,3378)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1970 - 2 StR 239/70 (https://dejure.org/1970,3378)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Drohung eines Vernehmungsbeamten mit einer Festnahme wegen Verdunkelungsgefahr bei Nichtvorliegen entsprechender Anhaltspunkte

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.1969 - 4 StR 85/69

    Verwertung verlesenener früherer Erklärungen über das Geständnis eines

    Auszug aus BGH, 14.10.1970 - 2 StR 239/70
    Ein Angeklagter kann auch durch das Geständnis eines Mitbeschuldigten belastet werden (vgl. BGHSt 22, 372).
  • BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20

    Fortwirkung des Beweisverwertungsverbots bei verbotenen Vernehmungsmethoden

    Denn ein etwaiger Verstoß gegen § 136a Abs. 1 StPO, auf den der Angeklagte seine Revision auch dann stützen kann, wenn dieser die Vernehmung eines Zeugen (Grünwald, JZ 1966, 489, 490; Rogall, JZ 1996, 944, 950) oder Mitangeklagten (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1970 - 2 StR 239/70, bei Dallinger, MDR 1971, 15, 18) betrifft, zöge nicht die Unverwertbarkeit des in der Hauptverhandlung gewonnenen Beweisergebnisses nach sich.
  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 332/21

    Beweisverwertungsverbot bei verbotenen Vernehmungsmethoden (Reichweite;

    Hierbei ist in den Blick zu nehmen, dass das Verwertungsverbot des § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO absolut und auch zugunsten von Mitbeschuldigten (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1970 - 2 StR 239/70; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 136a Rn. 33; HKGS/Jäger, 5. Aufl., StPO § 136a Rn. 43) gilt, sodass selbst bei einer den Angeklagten begünstigenden Berücksichtigung seiner Angaben ein Aufklärungserfolg im Sinne des § 31 BtMG über den eigenen Tatbeitrag hinaus grundsätzlich nicht bewirkt werden könnte.
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