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BGH, 01.08.2013 - 2 StR 242/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer Revisionsbegründung für deren Zulässigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344
Erforderlichkeit einer Revisionsbegründung für deren Zulässigkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Achtung: Eine "vollumfänglich” eingelegte Revision reicht nicht
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 134
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97
Einweisung in eine psychiatrische Anstalt - Bezeichnung der Rüge als Sachrüge
Auszug aus BGH, 01.08.2013 - 2 StR 242/13
Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2009 - 2 StR 496/09; Beschluss vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05; Beschluss vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18). - BGH, 27.07.2005 - 5 StR 201/05
Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (ungenügende …
Auszug aus BGH, 01.08.2013 - 2 StR 242/13
Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2009 - 2 StR 496/09; Beschluss vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05; Beschluss vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18). - BGH, 27.11.2009 - 2 StR 496/09
Unzulässige Revision
Auszug aus BGH, 01.08.2013 - 2 StR 242/13
Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2009 - 2 StR 496/09; Beschluss vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05; Beschluss vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18).
- BGH, 03.04.2014 - 2 StR 652/13
Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)
Dem Vorbringen der Revision ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch die Sachrüge zu entnehmen, für die dem Vortrag des Revisionsführers zweifelsfrei zu entnehmen sein muss, dass eine Nachprüfung in sachlichrechtlicher Hinsicht begehrt wird; dafür genügt es nicht, wenn - wie hier - lediglich das Ziel des Rechtsmittels dargelegt wird und jede weitere Begründung unterbleibt (vgl. BGH Beschl. v. 24. Oktober 2012 - 4 StR 325/12 m.w.N.; s. auch BGH Beschl. v. 1. August 2013 - 2 StR 242/13).".