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   BGH, 01.08.2013 - 2 StR 242/13   

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https://dejure.org/2013,21851
BGH, 01.08.2013 - 2 StR 242/13 (https://dejure.org/2013,21851)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2013 - 2 StR 242/13 (https://dejure.org/2013,21851)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2013 - 2 StR 242/13 (https://dejure.org/2013,21851)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Achtung: Eine "vollumfänglich” eingelegte Revision reicht nicht

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 134
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97

    Einweisung in eine psychiatrische Anstalt - Bezeichnung der Rüge als Sachrüge

    Auszug aus BGH, 01.08.2013 - 2 StR 242/13
    Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2009 - 2 StR 496/09; Beschluss vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05; Beschluss vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18).
  • BGH, 27.07.2005 - 5 StR 201/05

    Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (ungenügende

    Auszug aus BGH, 01.08.2013 - 2 StR 242/13
    Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2009 - 2 StR 496/09; Beschluss vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05; Beschluss vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18).
  • BGH, 27.11.2009 - 2 StR 496/09

    Unzulässige Revision

    Auszug aus BGH, 01.08.2013 - 2 StR 242/13
    Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2009 - 2 StR 496/09; Beschluss vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05; Beschluss vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18).
  • BGH, 03.04.2014 - 2 StR 652/13

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Dem Vorbringen der Revision ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch die Sachrüge zu entnehmen, für die dem Vortrag des Revisionsführers zweifelsfrei zu entnehmen sein muss, dass eine Nachprüfung in sachlichrechtlicher Hinsicht begehrt wird; dafür genügt es nicht, wenn - wie hier - lediglich das Ziel des Rechtsmittels dargelegt wird und jede weitere Begründung unterbleibt (vgl. BGH Beschl. v. 24. Oktober 2012 - 4 StR 325/12 m.w.N.; s. auch BGH Beschl. v. 1. August 2013 - 2 StR 242/13).".
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