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   BGH, 02.07.1997 - 2 StR 248/97   

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https://dejure.org/1997,8501
BGH, 02.07.1997 - 2 StR 248/97 (https://dejure.org/1997,8501)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1997 - 2 StR 248/97 (https://dejure.org/1997,8501)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1997 - 2 StR 248/97 (https://dejure.org/1997,8501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch nach dem Fürmöglichhalten des Eintritts des tatbestandsmäßigen Erfolgs nach der letzten Ausführungshandlung - Abgrenzung der gefährlichen Körperverletzung vom versuchten Totschlag bei Kenntnis des Täters von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - 2 StR 248/97
    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHSt 39, 221, 227 - Großer Senat -) sind die Fallgruppen des unbeendeten und des beendeten Versuchs nicht nach den Vorstellungen des Täters bei Tatbeginn, sondern allein danach abzugrenzen, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält.

    Der Bundesgerichtshof hat in einer Reihe von Entscheidungen hierzu ausgeführt, daß bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkung der Täter wahrgenommen hat, es auf der Hand liege, daß er die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt (vgl. BGHSt 39, 221, 231 - Großer Senat -).

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - 2 StR 248/97
    Den Erfolgseintritt für möglich hält, wer die tatsächlichen Umstände erkennt, die diesen Erfolgseintritt nach der Lebenserfahrung nahelegen (BGHSt 33, 295, 300 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90, 93).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - 2 StR 248/97
    Den Erfolgseintritt für möglich hält, wer die tatsächlichen Umstände erkennt, die diesen Erfolgseintritt nach der Lebenserfahrung nahelegen (BGHSt 33, 295, 300 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90, 93).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - 2 StR 248/97
    Auch wer sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht, hat einen beendeten Versuch begangen (BGHSt 40, 304, 306).
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Sie liegt bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, insbesondere bei tief in den Brust- oder Bauchraum eingedrungenen Messerstichen, deren Wirkungen der Täter, wie hier, wahrgenommen hat, auf der Hand (BGHSt 39, 221, 231 m.w.N.; vgl. auch BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 8; BGHR aaO Versuch, unbeendeter 13; BGH NStZ 1993, 279 f.; BGH, Urt. vom 2. Juli 1997 - 2 StR 248/97).

    Auch hiermit hätte sich das Landgericht vor einer Anwendung des Zweifelssatzes auseinandersetzen müssen, denn dieser greift erst nach abgeschlossener Würdigung aller Umstände ein (vgl. BGH, Urt. vom 2. Februar 1997- 2 StR 248/97).

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