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BGH, 11.09.1981 - 2 StR 249/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bildung einer Gesamtstrafe aus Taten, die nicht alle Gegenstand der Auslieferungsbewilligung waren - Vorrang der Grundsätze des Auslieferungsrechts vor innerstaatlichen Rechtsvorschriften - Einheitsjugendstrafe - Einbeziehung der Verurteilung - Auslieferungsbewilligung - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
EuAlÜbk Art. 14; JGG § 31
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 483
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 12.08.1997 - 4 StR 345/97
Bildung einer Gesamtstrafe - Auslieferung aus Marokko
Der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität verbietet es, die mangels Zustimmung der marokkanischen Behörden nicht vollstreckbare Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Kronach in eine neue Gesamtstrafe einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Februar 1997 - 3 StR 597/96; BGH NStZ 1981, 483). - BGH, 01.08.2023 - 5 StR 201/23
Grundsatz der Spezialität (Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, …
Damit steht aber der Grundsatz der Spezialität (Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, § 83h IRG) der Einbeziehung der mangels Zustimmung der rumänischen Auslieferungsbehörden nicht vollstreckbaren Sanktion (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20 Rn. 2 mwN) aus dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in eine neue Einheitsjugendstrafe entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 249/81). - BGH, 26.02.1997 - 3 StR 597/96
Verfolgung und Aburteilung einer Tat sowie die Vollstreckung einer Strafe bei …
Damit steht das auf die Sachrüge von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis der Spezialität nach Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens (EuAlÜbk) sowohl der Verurteilung wegen der beiden Diebstähle als auch der Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe und damit der Vollstreckung der Entscheidung vom 5. Dezember 1994 entgegen (zu letzterem vgl. BGH NStZ 1981, 483). - KG, 13.01.2009 - 1 AR 1855/08
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus
Weder überzeugt im Übrigen der Hinweis der Staatsanwaltschaft auf § 344 StGB (ausweislich des Vermerks des ermittelnden Staatsanwalts vom 15. Februar 2008 stand fest, dass die Auslieferungsbewilligung vorlag; vgl. insoweit nur OLG München NStZ 1985, 549, 550), noch enthält die von ihr zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. September 1981 - 2 StR 249/81 - den von ihr in Anspruch genommenen Rechtssatz. - KG, 13.01.2009 - 4 Ws 128/08
Haftbefehl: Aufhebung wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot bei Überhaft
Weder überzeugt im Übrigen der Hinweis der Staatsanwaltschaft auf § 344 StGB (ausweislich des Vermerks des ermittelnden Staatsanwalts vom 15. Februar 2008 stand fest , dass die Auslieferungsbewilligung vorlag; vgl. insoweit nur OLG München NStZ 1985, 549, 550), noch enthält die von ihr zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. September 1981 - 2 StR 249/81 - den von ihr in Anspruch genommenen Rechtssatz.