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   BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90   

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https://dejure.org/1990,2742
BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90 (https://dejure.org/1990,2742)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1990 - 2 StR 270/90 (https://dejure.org/1990,2742)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1990 - 2 StR 270/90 (https://dejure.org/1990,2742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gebotenheit der Vollstreckung der Strafe anstelle der Aussetzung zur Bewährung - Vornahme einer Gesamtwürdigung der in der Tat und der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 496
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89

    Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen

    Auszug aus BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90
    Das läßt besorgen, daß sie die für die Entscheidungen nach § 56 Abs. 2 und 3 StGB gebotene Gesamtwürdigung der in der Tat und der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände nicht vorgenommen hat (vgl. für § 56 Abs. 2 StGB BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 2 und für Abs. 3 a.a.O. BGH wistra 1989, 305, 306, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 455/86

    Berücksichtigung einer Umschulungsmaßnahme als Grundlage eines zukünftig

    Auszug aus BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90
    Das läßt besorgen, daß sie die für die Entscheidungen nach § 56 Abs. 2 und 3 StGB gebotene Gesamtwürdigung der in der Tat und der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände nicht vorgenommen hat (vgl. für § 56 Abs. 2 StGB BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 2 und für Abs. 3 a.a.O. BGH wistra 1989, 305, 306, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 21.02.1989 - 1 StR 786/88

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung; Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90
    Vor allem für die Entscheidung nach § 56 Abs. 3 StGB wäre zu berücksichtigen gewesen, daß er in dieser Sache mehr als zehn Monate Untersuchungshaft erlitten hat (vgl. BGH wistra a.a.O.; BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - 1 StR 786/88 und Beschluß vom 22. Februar 1989 - 2 StR 658/88).
  • BGH, 22.02.1989 - 2 StR 658/88

    Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung - Revision

    Auszug aus BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90
    Vor allem für die Entscheidung nach § 56 Abs. 3 StGB wäre zu berücksichtigen gewesen, daß er in dieser Sache mehr als zehn Monate Untersuchungshaft erlitten hat (vgl. BGH wistra a.a.O.; BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - 1 StR 786/88 und Beschluß vom 22. Februar 1989 - 2 StR 658/88).
  • BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04

    Strafaussetzung zur Bewährung bei sexuellem Missbrauch (Verteidigung der

    Mit Rücksicht auf die vom Landgericht angestellten Erwägungen ist auszuschließen, daß durch die Strafaussetzung zur Bewährung im vorliegenden Fall die Rechtstreue der Bevölkerung ernsthaft beeinträchtigt und sie von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen wird (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7 und 9).
  • BGH, 11.12.2013 - 2 StR 478/13

    Strafzumessung bei der Anstiftung; Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung

    Bei Anwendung der Ausnahmevorschrift (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 43) des § 56 Abs. 3 StGB hat das Landgericht zudem nicht berücksichtigt, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 1990 - 2 StR 270/90, BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7), Untersuchungshaft verbüßt und die Tat gestanden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 1991 - 1 StR 320/91, BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 11).
  • BGH, 21.04.2004 - 5 StR 540/03

    Beweiswürdigung und Urteilsgründe bei Freispruch (Darlegung der erwiesenen

    Die Entscheidung, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, erfordert eine stets dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5, 7, 16).
  • OLG Stuttgart, 15.01.1996 - 1 Ss 603/95

    Nichtberücksichtigung einer günstigen Sozialprognose bei der Strafaussetzung zur

    Um im Einzelfall zu entscheiden, ob es gerade wegen dieser Tat oder wegen dieses Täters zur Durchsetzung der Rechtsordnung geboten ist, die Strafe zu vollstrecken, bedarf es einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände (BGHSt 24, 41 ff., 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7 und 14 mit weiteren Nachweisen).

    Zu einer umfassenden Abwägung hätte bei dem Angeklagten B. umso mehr Anlaß bestanden, als er bislang lediglich wegen eines Verkehrsdelikts mit einer Geldstrafe belegt worden ist und in vorliegender Sache mehrere Monate Untersuchungshaft verbüßt hat (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7).

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95

    Strafaussetzung - Freiheitsstrafe - Bewährung - Besondere Umstände -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, darüber hinaus eine umfassende Würdigung von Tat und Täter, die den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles gerecht wird (vgl. BGHR StGB § 56 III Verteidigung 7, 8 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 4/94

    Straßenverkehrsgefährdung - Bewilligung - Strafaussetzung zur Bewährung - Unfall

    Vielmehr ist die Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung gebietet, unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden, so daß hierbei auch die in den Strafzumessungserwägungen aufgeführten allgemeinen strafmildernden Gesichtspunkte Bedeutung haben (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7, 8).
  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 188/01

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (Aussetzung durch

    Im übrigen erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, auch eine umfassende Würdigung von Tat und Täter, die den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles gerecht wird (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 7, 8 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 09.04.2014 - 2 Ss 36/14

    Berufung in Strafsachen: Prüfung der Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf

    Gleiches gilt für die nach § 56 Abs. 3 StGB erforderliche Gesamtwürdigung (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7).
  • BGH, 26.06.2001 - 5 StR 151/01

    Minder schwerer Fall der sexuellen Nötigung; Revision der Strafzumessung

    Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Unbestraftheit des Angeklagten, seine altersbedingte erhöhte Haftempfindlichkeit, die sechsmonatige Untersuchungshaft und die besonders günstige Prognose (vgl. BGH StV 1990, 496; BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Sozialprognose 5).
  • BGH, 21.02.2002 - 4 StR 545/01

    Aussetzung der Strafe zur Bewährung; Verteidigung der Rechtsordnung

    Das läßt besorgen, daß sie die für die Entscheidung nach § 56 Abs. 3 StGB gebotene Gesamtwürdigung der in der Tat und der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände nicht vorgenommen hat (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 06.06.2005 - 2 Ss 29/05

    Rechtsfolgenzumessung: Keine Urteilsaufhebung durch das Revisionsgericht trotz

  • BGH, 04.09.1991 - 2 StR 300/91

    Strafmilderungsgrund - Wirtschaftliche Situation des Angeklagten - Geständnis -

  • BGH, 29.07.1997 - 1 StR 289/97
  • BayObLG, 17.12.1992 - 5St RR 140/92

    Sozialprognose; Tablettensucht; Straftaten; Bezug; Sucht; Bewährungszeit;

  • BGH, 10.08.1990 - 2 StR 352/90

    Betäubungsmittel - Bestimmung - Amphetaminzubereitung - Amphetaminbase -

  • BGH, 13.10.1993 - 5 StR 572/93

    Anforderungen an die Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Schleswig, 06.06.2005 - 2 Ss 30/05

    Strafverfahrensrecht; Revisionsverfahren (Strafsachen); Strafzumessung; Aufhebung

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