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   BGH, 05.12.1990 - 2 StR 287/90   

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BGH, 05.12.1990 - 2 StR 287/90 (https://dejure.org/1990,9466)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1990 - 2 StR 287/90 (https://dejure.org/1990,9466)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1990 - 2 StR 287/90 (https://dejure.org/1990,9466)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus BGH, 05.12.1990 - 2 StR 287/90
    Die bloße Vereinbarung mit Tätern einer vorausgegangenen Vermögensstraftat (z.B. Raub, Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei), die Beute abnehmen zu wollen, erfüllt noch nicht das Tatbestandsmerkmal des Ankaufens; vielmehr erfordert dieses - als bloßer Unterfall des Merkmals sich (oder einem Dritten) verschaffen - Übertragung der Verfügungsmacht (einhellige Rechtsprechung und Literatur, siehe z.B. BGHSt 35, 172; Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 259 Rdn. 18, 19).
  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 05.12.1990 - 2 StR 287/90
    Solange W. auf der gemeinsamen Fahrt zum Endabnehmer L. nach S. die Verfügungsmacht behalten hatte, stellte die Mitfahrt K. mit dem Ziel der Veräußerung des Goldes Absatzhilfe dar; sie war, auch ohne daß der Veräußerungserfolg eingetreten war, bereits vollendet (BGHSt 27, 45, 49; BGH StV 1989, 434 [BGH 16.12.1988 - 3 StR 509/88]; Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 18 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88

    Lagerung im Kinderzimmer - § 259 StGB, Abgrenzung Absatz/Absatzhilfe, noch nicht

    Auszug aus BGH, 05.12.1990 - 2 StR 287/90
    Solange W. auf der gemeinsamen Fahrt zum Endabnehmer L. nach S. die Verfügungsmacht behalten hatte, stellte die Mitfahrt K. mit dem Ziel der Veräußerung des Goldes Absatzhilfe dar; sie war, auch ohne daß der Veräußerungserfolg eingetreten war, bereits vollendet (BGHSt 27, 45, 49; BGH StV 1989, 434 [BGH 16.12.1988 - 3 StR 509/88]; Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 18 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

    Die Tat ist vollendet, wenn der Täter eigene Verfügungsgewalt über die Sache begründet und der Vortäter die Möglichkeit verloren hat, auf sie einzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 4 StR 174/18, juris Rn. 11, NStZ-RR 2019, 14, 15; Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 64/05, NStZ-RR 2005, 236; Senat, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 175; Beschluss vom 19. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163).
  • BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten

    Oktober 1990 Rdn. 71; zu § 259 StGB; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 259 Rdn. 51; Ruß in LK 11. Aufl. § 259 Rdn. 40; vgl. auch BGHSt 21, 267, 268; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4 und BGH, Urteil vom 10. November 1970 - 1 StR 366/70 bei Dallinger MDR 1971, 546).

    Darin liegt der Unterschied zur bloßen Einigung über die Abnahme bestimmter Waren (vgl. BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4).

  • BGH, 15.08.2013 - 2 ARs 299/13

    Hehlerei (Absetzen; einem Dritten Verschaffen)

    An der unter anderem in den Urteilen vom 1. Februar 1978 - 2 StR 400/77 und 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90 - geäußerten entgegenstehenden Rechtsauffassung wird nicht festgehalten.
  • BGH, 13.09.2018 - 4 StR 174/18

    Hehlerei (Tatbestandsmerkmal des Ankaufens: Erlangung mittelbaren Besitzes

    a) Zwar ist das Tatbestandsmerkmal des Ankaufens als Unterfall des Sichverschaffens erst dann vollständig verwirklicht, wenn der ankaufende Täter eigene Verfügungsgewalt über die Sache erwirbt und der Vortäter dadurch jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 4 StR 64/05, NStZ-RR 2005, 236; Urteil vom 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4; Beschluss vom 19. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163).
  • BGH, 07.11.2018 - 4 StR 395/18

    Hehlerei (Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt als Voraussetzung des

    Dementsprechend setzt der Versuch sowohl des Sichverschaffens als auch des Ankaufens ein unmittelbares Ansetzen zur Übernahme eigener Verfügungsgewalt voraus; die bloße Vereinbarung mit dem Vortäter, die Sache abnehmen zu wollen, reicht für den Versuchsbeginn nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4; BeckOK-StGB/Ruhmannseder, Stand: 1. August 2018, § 259 Rn. 51; MüKo-StGB/Maier, aaO, § 259 Rn. 165 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, NStZ 2008, 409 zu § 374 AO).
  • BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen

    Die bloße Vereinbarung mit den Tätern einer vorausgegangenen Vermögensstraftat, die Beute abnehmen zu wollen, erfüllt den Versuchstatbestand jedoch noch nicht (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4).
  • BGH, 15.03.2005 - 4 StR 64/05

    Mittäterschaftlich begangene gewerbsmäßige Hehlerei (Sich verschaffen: Vollendung

    Demgemäß hat die Angeklagte den Tatbestand der (gewerbsmäßigen) Hehlerei nicht erst durch die Verkäufe jeweils eines oder mehrerer der von den Vortätern erworbenen Kraftfahrzeugteile verwirklicht, sondern durch deren Ankauf (vgl. BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4).
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