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   BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61   

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https://dejure.org/1961,42
BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61 (https://dejure.org/1961,42)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1961 - 2 StR 289/61 (https://dejure.org/1961,42)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1961 - 2 StR 289/61 (https://dejure.org/1961,42)
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Selbstbedienung

§ 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewahrsamsbegründung durch Stecken von Waren in Zueignungsabsicht in die Kleidung oder eine mitgeführte Tasche in einem Selbstbedienungsladen - Relevanz einer Beobachtung für die Gewahrsamsbegründung - Vollendung der Wegnahme einer Sache - Vorliegen tatsächlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242, § 370 Abs. 1 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beobachtung der Wegnahme | Grundsatz

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 271
  • NJW 1961, 2266
  • MDR 1962, 67
  • DB 1961, 1692
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 13.11.1918 - V 813/18

    1. Sind Altarkerzen in katholischen Kirchen dem Gottesdienste gewidmete

    Auszug aus BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
    Das wird bestätigt durch die Entscheidung RGSt 53, 144.

    Der Eigentümer konnte seine Herrschaftsgewalt durch die von ihm angestellten zugriffsbereiten Wächter noch unmittelbar ausüben, hatte also seine Sachherrschaft noch nicht eingebüßt, Hierin und nicht in der Tatsache der Beobachtung liegt der wirkliche Grund für diese Entscheidung, die deshalb auch mit der in RGSt 52, 75 und 53, 144 vertretenen Rechtsmeinung durchaus vereinbar ist.

    Ein derart allgemeiner Grundsatz ist indessen mit den Entscheidungen RGSt 52, 75 und 53, 144 nicht mehr in Einklang zu bringen.

  • RG, 18.12.1917 - V 678/17

    Hindert beim Warenhausdiebstahl der Umstand, daß der Dieb die Räume des

    Auszug aus BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
    In der Entscheidung RGSt 52, 75, die einen Warenhausdiebstahl, also einen dem Diebstahl in einem Selbstbedienungsladen nahekommenden Fall, betrifft, hat das Reichsgericht jedoch die Ansicht des Tatrichters, daß die Wegnahme der entwendeten Schuhe mit dem Verstecken unter dem Mantel vollendet gewesen sei, gebilligt und ausdrücklich darauf hingewiesen, daß dies auch dann gelten müsse, wenn der Diebstahl beobachtet worden sei.

    Der Eigentümer konnte seine Herrschaftsgewalt durch die von ihm angestellten zugriffsbereiten Wächter noch unmittelbar ausüben, hatte also seine Sachherrschaft noch nicht eingebüßt, Hierin und nicht in der Tatsache der Beobachtung liegt der wirkliche Grund für diese Entscheidung, die deshalb auch mit der in RGSt 52, 75 und 53, 144 vertretenen Rechtsmeinung durchaus vereinbar ist.

    Ein derart allgemeiner Grundsatz ist indessen mit den Entscheidungen RGSt 52, 75 und 53, 144 nicht mehr in Einklang zu bringen.

  • RG, 01.11.1932 - I 1256/32

    Wann ist bei Diebstahl und Raub die Wegnahme vollendet?

    Auszug aus BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
    Dasselbe gilt für andere Entscheidungen, die Fälle betreffen, in denen die Täter beim Bereitstellen der umfangreichen Diebesbeute überrascht wurden (vgl. RsprRG 7, 539; RG Urt. v. 1. März 1918 - IV 64/18 -, erwähnt in RGSt 66, 394; RG JW 1934, 1358 Nr. 19).

    Auch bei der Würdigung der Entscheidung RGSt 66, 394 dürfen die besonderen Umstände des Falles nicht unbeachtet bleiben.

    Später hat das Reichsgericht dann anscheinend geglaubt, den Entscheidungen GA 69, 102 und RGSt 66, 394 den allgemeinen Grundsatz entnehmen zu müssen, daß die Beobachtung der Wegnahme stets von Bedeutung sei.

  • BGH, 30.04.1953 - 5 StR 941/52

    Diebesfalle - § 242 StGB, Gewahrsam, Einwilligung, § 22 StGB, Strafbarkeit des

    Auszug aus BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
    BGHSt 4, 199 erklärt in einem Hinweis an das Landgericht unter Bezugnahme auf HESt 1, 234, daß bei einer sog. Diebesfalle der Täter, der das Lockmittel an sich nehme, nur scheinbaren Gewahrsam erlange, daß in Wahrheit der Gewahrsam des Berechtigten bestehen bleibe.

    Das ist in BGHSt 4, 199 auch ausdrücklich erwähnt (vergl. dazu bereits RGSt 1, 63; 53, 338).

  • RG, 13.01.1880 - 495/79

    1. Ist es zulässig, in die Hauptfrage auch solche von dem Strafgesetze besonders

    Auszug aus BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
    Das ist in BGHSt 4, 199 auch ausdrücklich erwähnt (vergl. dazu bereits RGSt 1, 63; 53, 338).
  • BGH, 18.09.1957 - 2 StR 297/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
    So hat der erkennende Senat mit Urteil vom 18. September 1957 - 2 StR 297/57 - in einem Fall, in dem der Täter einem Panzerschrank Lohntüten entnommen und in seine Tasche gesteckt hatte, die Verurteilung wegen vollendeten Diebstahls gebilligt, obwohl der Täter beim Einstecken der Beute überrascht und gestellt wurde.
  • BGH, 28.09.1956 - 5 StR 236/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
    In der Entscheidung 5 StR 236/56 vom 28. September 1956 (mitgeteilt von Dallinger in MDR 1957, 141) wird der Beobachtung der Täter durch eingriffsbereite Kriminalbeamte nur deshalb keine Bedeutung beigemessen, weil die Beamten nicht mit Sicherheit erkennen konnten, ob eine strafbare Handlung vorlag.
  • BGH, 20.09.1960 - 5 StR 328/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
    In derselben Linie liegt das Urteil vom 20. September 1960 - 5 StR 328/60 -, in dem der 5. Strafsenat ausgesprochen hat, daß der am Tatort festgenommene Täter bereits Gewahrsam an zwei Ringen erlangt habe, die er auf seine Finger gezogen hatte.
  • RG, 12.12.1916 - IV 724/16

    Zur Anwendung der Vorschriften des BGB. über das Eigentum und über den Besitz

    Auszug aus BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
    Der Gewahrsamsbegriff ist wesentlich durch die Verkehrsauffassung bestimmt, eine Ansicht, die wiederholt bereits in Entscheidungen des Reichsgerichts zum Ausdruck gekommen ist (vgl. u.a. RGSt 43, 10, 13; 50, 183; RG GA 48, 311).
  • RG, 23.10.1939 - 3 D 732/39

    Auch der Gewahrsamsinhaber, dem die Sache aus der Hand weggenommen wird, kann den

    Auszug aus BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
    Das Gegenteil ist nach der Rechtsprechung der Fall; es sei vor allem auf RGSt 73, 343 verwiesen.
  • RG, 15.10.1909 - V 539/09

    1. Inwieweit unterliegt es gegenüber § 1 Abs. 3 des Gesetzes vom 9. Juni 1884

  • OLG Oldenburg, 24.04.1961 - 1 Ws 74/61
  • RG, 24.04.1942 - 1 D 456/41

    Nimmt ein Beamter aus einem Aktenschranke seiner Behörde eine Postsendung, die

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob das Ergebnis des konkreten Revisionsverfahrens als solches durch die Beantwortung der Vorlagefrage durch den Großen Senat für Strafsachen beeinflusst wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 278; vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 102; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 58; Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 128; vom 17. März 2015 - GSSt 1/14, NJW 2015, 3800; SSW-StPO/Quentin, 2. Aufl., § 132 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13

    Selbstbedienungskasse getäuscht - Diebstahl begangen

    Soweit die Mitnahme der Zeitschriften durch einen als Detektiv angestellten Mitarbeiter beobachtet worden ist, schließt dies die Gewahrsamserlangung durch den Angeklagten nicht aus, weil § 242 StGB Heimlichkeit gerade nicht voraussetzt (vgl. BGHSt 16, 271, 273 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1988, 1335; Fischer, a.a.O., § 242 Rdnr. 21).
  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 333/18

    Diebstahl (Wegnahme; Gewahrsam; Geldscheine im Ausgabefach eines Geldautomaten;

    Ob sie vorliegt bzw. wer sie innehat, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls und den Anschauungen des täglichen Lebens (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 273 f.; 10 11 12 Urteile vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70, BGHSt 23, 254, 255; vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; Beschluss vom 9. Januar 2019 - 2 StR 288/18, juris Rn. 5).
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