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BGH, 10.09.2008 - 2 StR 327/08 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 397a StPO
Fortwirkung der Bestellung des Nebenklägervertreters bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 397a Abs. 1
Fortwirken der Beistandsbstellung in der Revisionsinsanz - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)