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BGH, 15.09.2010 - 2 StR 349/10 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Besonders schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung durch einen Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Besonders schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung durch einen Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Lange Haftstrafe und Anordnung der Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter durch das Landgericht Mainz ist rechtskräftig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Opferhilfe - Wie komme ich als Opfer zu meinem Recht ?
- juraforum.de (Kurzinformation)
Zwölf Jahre Haft für perversen Kinderschänder
- 123recht.net (Kurzinformation)
Opferrecht - Bundesgerichtshof bestätigt lange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung
Verfahrensgang
- LG Mainz, 02.02.2010 - 1 KLs 3112 Js 18410/09
- BGH, 15.09.2010 - 2 StR 349/10